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DOKUMENT 1

Richtlinien für die Betriebsgruppenarbeit 1959

Beschluß des Parteivorstandes vom 24. April 1959

Die Richtlinien für die Betriebsgruppenarbeit sind das Ergebnis eines eingehenden Erfahrungsaustausches zahlreicher in der Praxis der Betriebsarbeit stehender Genossen. Sie enthalten die für die Arbeit der Partei aus diesen Erfahrungen zu ziehenden Schlußfolgerungen. Vor allem handelt es sich dabei um die Betriebsarbeit im Bereich der Ortsverein« und Unterbezirke. Der Aufbau und die Aktivität der zur Betriebsgruppenarbeit gehörenden Organe in den Bereichen der Ortsvereine und Unterbezirke werden damit den Bezirksvorständen und Betriebsgruppensekretären besonders nahegelegt. Je intensiver die praktische Arbeit in diesen Bereichen entwickelt werden kann, um so besser wird es möglich sein, die erforderlichen weiteren Zusammenfassungen auf Bezirks-, Länder- und Bundesebene zu entwickeln beziehungsweise zu verbessern. Ein Erfahrungsaustausch hierüber wird zu einem spateren Zeitpunkt erfolgen.

Die Beschlüsse des Stuttgarter Parteitags 1958 zur Betriebsgruppenarbeit der Sozialdemokratischen Partei geben dem Vorstand der SPD Anlaß, zur Förderung der Betriebsgruppenarbeit folgende Richtlinien zu beschließen:

Die Organisationen der Sozialdemokratischen Partei müssen ihre Bemühungen verstärken, die Arbeitnehmer in den Betrieben, Büros und Verwaltungen über das Wollen der SPD aufzuklären. Die Sozialdemokraten in den Betrieben, Büros und Verwaltungen haben auch dort in geeigneter Weise zusammenzuwirken, um die Arbeitnehmer mit den Bestrebungen der SPD vertraut zu machen und um angesichts der wachsenden sozialen Spannungen als die zur Wahrung und Verteidigung d«r Gewerkschaftseinheit und Geschlossenheit am entschiedensten wirkende Kraft Einfluß zu nehmen. Die Organisation für die Betriebsarbeit in den Bereichen der Ortsvereine und Unterbezirke soll wie folgt gegliedert werden:

1. Der politische Vertrauensmann der Partei ist in Klein- und Mittelbetrieben, in denen vorerst die Bildung einer Betriebsgruppe der Partei nicht möglich ist, der organisatorische Ausgangs- und Stützpunkt.

2. Die SPD-Betriebsgruppe: Sie umfaßt die sozialdemokratischen Mitglieder eines Betriebes, einer Verwaltung, eines Büros. Sie tritt regelmäßig zu Sitzungen zusammen und wählt eine Leitung, der in der Regel auch sozialdemokratische Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrates sowie der SPD angehörende gewerkschaftliche Vertrauensleute angehören sollen.

Die Betriebsgruppe kann ihre Aufgaben nur lösen, wenn sie gleichzeitig durch ihre Mitglieder die Voraussetzungen und die Gewähr für eine aktive Gewerkschaftspolitik im Betrieb schafft.

3. Auf der Grundlage des Ortsvereins oder des Unterbezirks (bzw. der vorherrschenden Industriezweige des Ortes oder des Unterbezirks} finden in regelmäßigen Abständen und zusätzlich bei besonderen Anlässen Konferenzen bzw. Versammlungen der Funktionäre oder Vertrauensleute der Partei in den Betrieben und der sozialdemokratischen Gewerkschafter statt. Dazu gehören:

a) die politischen Vertrauensleute der Partei in den Betrieben, in denen keine Betriebsgruppen bestehen;

b) die Leitungsmitglieder der Betriebsgruppen der Partei;

c) die der-SPD angehörenden Betriebs- und Personalräte;

d) die der SPD angehörenden Obleute der gewerkschaftlichen Vertrauenskörper in den Betrieben (für Großbetriebe auch der einzelnen Betriebsabteilungen);

e) die der SPD angehörenden Mitglieder der Ortsverwaltungen der Gewerkschaften einschließlich der hauptamtlichen Sekretäre der Gewerkschaften und des DGB;

f) die Mitglieder der Vorstände der Ortsvereine bzw. des Unterbezirks.

In dieser Körperschaft sind die spezifischen Arbeitnehmerprobleme im Sinne der Politik und des Aufgabenbereichs der SPD zu behandein einschließlich besonderer gewerkschaftlicher Ereignisse (Tarifkündigungen, Lohnbewegungen, Streiks usw.), außerdem die sozialpo!itischen u«d wirtschaftlichen Probleme unter dem Gesichtspunkt der Partei (in der gegenwärtigen Situation z. B. die Krankenkassenreform, Krisenerscheinungen bei Kohle und Stahl, Folgen aus dem Kasseler Urteil gegen die IG Metall usw.).

In größeren Städten mit mehreren Groß- und Mittelbetrieben bestimmter Industriezweige ist gegebenenfalls eine Zusammenfassung des unter a - f bezeichneten Personenkreises auf der Grundlage eines Industriezweiges erforderlich (z. B. Werften in Hamburg, Chemie in Hannover, Bergbau in den Städten des Ruhrgebiete» usw.). Bei speziellen Problemen eines Industriezweiges im Zusammenhang mit wichtigen Ereignissen oder Aufgaben sollte eine gesonderte Zusammenfassung auf jeden Fall erfolgen.

Die Versammlung bzw. Körperschaft wählt einen Ausschuß oder eine ständige Leitung, in der nach Möglichkeit alle unter a - f genannten Personengruppen vertreten sind. Der Vorsitzende muß ein Mitglied des Vorstandes der Partei (Ortsverein oder Unterbezirk) sein.