Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
- LV NRW e.V. -
Resolution zur Privatisierung bei Wasserver- und Abwasserentsorgung
Einstimmiger Beschluss der Landesdelegiertenversammlung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. am 24. April 2004 in Köln
BUND NRW fordert Stop der Privatisierung bei Wasserver- und Abwasserentsorgung
Die Rechtfertigung dafür, dass die Gemeinden ihre Trinkwasserversorgungen und Abwasserentsorgungen an nationale und internationale Konzerne verkaufen, lautet: Ein privater Betreiber arbeite effizienter, kosten- und preisgünstiger, treffe eher die richtigen Entscheidungen, sei also in jeder Weise besser geeignet als die Kommune, die öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen.
Besonders positiv würde sich auswirken, wenn auch internationale Unternehmen zum Zuge kommen würden.
Dieser Behauptung wird nachdrücklich widersprochen. Wasserver-
und Abwasserentsorgung sind natürliche Monopole. Bei der Übertragung
auf private Betreiber wird der kommunale Monopolist, der unter der Kontrolle
der Bürgerschaft steht, ersetzt durch den privaten Monopolisten. Befinden
sich erst die gesamten Anlagen zur Wasserversorgung und zur Abwasserentsorgung
in den Händen privater Unternehmen, dann besitzen diese eine nahezu
uneingeschränkte Machtposition. Überhöhte Preise und die
Änderung von Rechtsvorschriften zur Senkung der Standards zwecks Kostenminimierung
(s. Lex Aldi)
wären die Folge.
In weiser Voraussicht waren die Mütter und Väter unserer Verfassung überzeugt, dass die Kommunalpolitiker unter Kontrolle ihrer Bürgerinnen und Bürger am besten in der Lage seien, im Hinblick auf die Belange ihrer Gemeinde die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Sie forderten im Artikel 28 Abs. 2 GG: "Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortlichkeit zu regeln."
Das Prinzip, das im Sinne des Allgemeinwohls die Grundlage für
die Gemeinden bei der Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Einwohner
bildet, wird als Daseinsvorsorge bezeichnet. Es ist die Pflicht der Kommunalpolitiker,
vor allem in den existentiellen Bereichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Daseinsvorsorge zu betreiben. Die Aufgabe der Daseinsvorsorge besteht darin
sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger
im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Qualität und eine
angemessene Gestaltung der Gebühren mit Hilfe vorsorgender Maßnahmen
erfüllt werden.
Mit den Vereinbarungen zur Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen von GATS findet ein Paradigmenwechsel statt. So bezeichnen neuerdings Kommunalpolitiker ihre Gemeinden als "Konzerne". Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger wird damit umfunktioniert. Statt Bürgerinnen und Bürger mit Rechtsansprüchen gegenüber dem Staat sollen sie nun Kunden sein, die - ohne Wahlfreiheit - auf Qualität, Versorgungssicherheit und Preisgestaltung keinen Einfluss nehmen können.
Beispiele für die nachteiligen Folgen solcher Privatisierungen
gibt es schon. In Großbritannien stiegen die Wasserpreise nach der
Privatisierung um 50 %, in Paris von 1984 bis 1997 um 300 %. Als Warnung
sollten auch Erfahrungen der bolivianischen Stadt Cochabamba dienen. Dort
hatte ein ausländisches Konsortium die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung
übernommen. Als nach Verdoppelung der Preise die Bevölkerung
die Auflösung der Verträge durchsetzte, verklagte der leitende
US-Baukonzern Bechtel daraufhin mittels US-Recht die Stadt auf 25 Mio.
US $ Schadensersatz, dem Dreifachen
der Investitionssumme. Begründung: Ihm seien zukünftige Gewinne
entgangen.
Folgende Konsequenzen sind als Folgen von Privatisierung und GATS in diesem Bereich zu befürchten:
- Ein umfassender vorsorgender Gewässer-, Grundwasser- und Bodenschutz ist nicht zu gewährleisten.
- Die für die Hygiene und Gesundheitsvorsorge beim Trinkwasser erforderlichen Standards lassen sich nicht aufrecht erhalten.
- Versorgungssicherheit und Qualität sind nicht zu gewährleisten.
- Die Konzerne werden in die Lage versetzt, erpresserisch vorzugehen.
- Die Gebührenfestsetzung wird nur noch nach Gewinnmaximierungsgesichtspunkten erfolgen; die Bedürfnisse der Bevölkerung bleiben unberücksichtigt.
- Anonyme Instanzen werden über Gebühren, Investitionen und die Qualität der Leistungen in den Gemeinden entscheiden. Die öffentliche Kontrolle wird ebenso wie die öffentliche Einsichtnahme in Unternehmensvorgänge unmöglich gemacht. Das Recht auf Akteneinsicht in umweltrelevante Vorgänge wird damit ausgehebelt. Informationen werden als Betriebsgeheimnisse angesehen.
- Mitarbeiter, die Informationen über Missstände öffentlich machen, müssen mit Schadenersatzforderungen rechnen.
Nicht zutreffend ist das Argument, nur private Unternehmen könnten die für Investitionen erforderlichen Finanzmittel im Wasserbereich aufbringen. Schließlich investieren Unternehmen nur, wenn sie sicher sind, Gewinne machen zu können. Zu der erwarteten Sicherheit gehört staatliche Unterstützung in Form von Subventionen und der Übernahme von Risiken. Genau diese von den Unternehmen erwartete Sicherheit wird von der EU-Kommission im Grünbuch, das sich mit Dienstleistungen beschäftigt, angesprochen. Aufschlussreich ist, dass als Aufgabe der Kommune genannt wird, gegebenenfalls die Leistungen zu finanzieren. Unter diesen Bedingungen kann auch die Kommune selbst die Investitionen tätigen.
Der BUND erklärt: Nur die selbstverwaltete Kommune kann die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Qualität und angemessene Preise gewährleisten. Das Prinzip der Daseinsvorsorge muss erhalten bleiben. Die mit den laufenden GATS-Vereinbarungen im internationalen Rahmen angestrebte Übertragung öffentlicher Dienstleistung auf Privatunternehmen wird abgelehnt.
Der BUND fordert von den Politikern aller Parteien auf allen Ebenen, sich dafür einzusetzen, dass die Gemeinderäte beschließen, die Privatisierung im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung sofort zu stoppen und - soweit schon geschehen - nach Möglichkeiten zu suchen, sie rückgängig zu machen.
Der verbändeübergreifende Landesarbeitskreis Wasser (VLAK) unterstützt diese Resolution.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen
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