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Attac Alsfeld/Vogelsberg                                                 36323Grebenau, den 17.01.06
Hans-Georg Bodien                                                          Finkenrain 3
                                                                                          Tel.: 06646/1230

Pressemitteilung

Uniklinikprivatisierung: Überprüfung durch Staatsgerichtshof gefordert

In einem Schreiben an die Hessischen Landtagsabgeordneten hat jetzt Attac Alsfeld/Vogelsberg die Parlamentarier  aufgefordert , vom Staatsgerichtshof prüfen zu lassen, ob die Privatisierung der Unikliniken Marburg und Gießen mit der Verfassung des Landes Hessen in Widerspruch stehe. Zu diesem Schritt habe man sich entschlossen, so Hans-Georg Bodien von Attac Alsfeld, „ um dem Brachialprivatisierer Roland Koch Einhalt zu gebieten.“

Alleine der Respekt vor dem Souverän hätte es geboten, heißt es in dem Schreiben, dass die Hessische Landesregierung ihr Privatisierungsvorhaben der Unikliniken Gießen und Marburg zunächst zeitlich verschoben hätte, laufe doch seit Ende Oktober 05 eine Unterschriftensammlung auf Zulassung eines sehr gut begründeten Volksbegehrens >Gegen Uniklinikprivatisierung in Hessen<. Das Volksbegehren sei ausdrücklich als direkt demokratische Handlungsmöglichkeit in der Landesverfassung vorgesehen(Art.71) .

Überhaupt sei zu hinterfragen, ob die Privatisierung der Unikliniken verfassungskonform sei. So heiße es in Art.60 wörtlich: „Die Universitäten und staatlichen Hochschulen genießen den Schutz des Staates und stehen unter seiner Aufsicht. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung, an der die Studenten zu beteiligen sind.“ Privatisierte Unikliniken machten diesen Verfassungsanspruch zur Makulatur.

Die Unikliniken seien Gemeineigentum, also Eigentum des Volkes(Art.40). Hier müsse geklärt werden, ob Regierende Treuhänder des Gemeineigentums seien, es also verwalten und vermehren sollten, oder ob mit der Übernahme der Regierungsverantwortung Gemeineigentum zur Manipulationsmasse der jeweilig Verantwortlichen werde und je nach Bedarf verhökert werden dürfe.

Ferner müsse geprüft werden, ob eine Privatisierung der Unikliniken noch dem Anspruch des Artikels 35(3) der Landesverfassung gerecht werde, laute dieser doch, dass die Ordnung des Gesundheitswesens Sache des Staates sei.
 Abschließend heißt es in dem Schreiben wörtlich: „Wir gehen davon aus, dass Sie als Abgeordnete und damit als Vertreter des ganzen Volkes unsere Verfassung aus vollem Herzen bejahen, und fordern Sie auf, vom Staatsgerichtshof prüfen zu lassen, ob die Privatisierung der Unikliniken mit der Verfassung in Widerspruch steht.“