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16.04.2007
Private angeblich nicht preisgünstiger
Gemeindebund betrachtet Privatisierungspolitik als gescheitert
16.04.2007
[ngo/ddp] Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat vor
weiteren Angriffen auf die Kommunalwirtschaft und einem Zwang zur
Privatisierung gewarnt. Die Devise "Privat vor Staat", habe sich
inzwischen als falscher Weg erwiesen, sagte
Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Chemnitzer "Freien
Presse". Es gebe genügend Beispiele, wo einst privat geführte
Unternehmen wieder von den Kommunen übernommen würden und
deutlich preisgünstiger seien. Das gelte besonders für die
Müllbeseitigung. Bei kommunalen Dienstleistungen dürfe Profit
nicht der einzige Maßstab sein, sondern das Gemeinwohlinteresse
der Bürger. Landsberg warf der Europäischen Union (EU) und
den Landesregierungen vor, den Privatisierungsdruck auf die Städte
und Gemeinde in den vergangenen Jahren massiv erhöht zu haben.
Dies entspreche nicht den Interessen der Bürger. Außerdem
würden die Stadtwerke gegenüber den großen
Energieversorgern immer mehr benachteiligt und damit in ihrer
wirtschaftlichen Entwicklung behindert. Die Versorgung mit kommunalen
Dienstleistungen sei jedoch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit
erheblicher Bedeutung für die Entwicklung der Städte und
Gemeinden.
Allein die im Verband kommunaler Unternehmen organisierten 1.400
Betriebe hätten über 247.000 Beschäftigte und einen
Jahresumsatz von rund 64 Milliarden Euro. Die insgesamt rund 600
Stadtwerke seien einer der größten Auftraggeber für das
örtliche Handwerk, so Landsberg. Er forderte von EU und
Ländern die Verantwortung der Kommunen bei der Versorgung mit
Dienstleistungen stärker zu respektieren.
Von Brüssel verlangte Landsberg endlich damit aufzuhören, die
Kooperation selbst von kleinsten Kommunen einer europaweiten
Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Das sei praktisch ein
Privatisierungszwang, "den wir nicht hinnehmen".
Denn gerade die Zusammenarbeit von Kommunen sei eine große
Chance, die Leistungen für die Bürger effektiver und
preisgünstiger anzubieten. Das dürfe durch das Europarecht
nicht behindert werden.
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