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Pressemitteilung zum Schreiben von Attac Alsfeld an die Stadtverordneten von Alsfeld wegen der Wasserprivatisierung

Attac Alsfeld/Vogelsberg
Hans-Georg Bodien                                             36323Grebenau,den 21.09.04
                                                                             Finkenrain 3
                                                                             Tel.: 06646/1230

Pressemitteilung

„Lehnen Sie die Privatisierung der Wasserversorgung ab!“

Die Attac-Gruppe Alsfeld/Vogelsberg hat jetzt in einem Schreiben  die Alsfelder Stadtverordneten aufgefordert,die von Bürgermeister Herbert Diestelmann angestrebte Privatisierung der Wasserversorgung abzulehnen.So sei die Gründung einer GmbH.mit der Gas-und Wasserversorgung(GWV) Fulda geplant.Sollte sich Diestelmann mit seinen Plänen durchsetzen,hätte der Großkonzern EON über seine 100% Tochter Thüga AG  Einfluss auf die Wasserversorgung Alsfelds.Die Thüga ist mit ca. 25%  an der GWV beteiligt.Diestelmann verspricht sich über eine „Wasser-GmbH.“ eine Teilsanierung des desaströsen Haushaltes der Stadt Alsfeld.

Als wichtige Gründe gegen die (formelle) Privatisierung der Wasserversorgung führt Attac an:

- die Versorgung der Menschen mit dem Lebensmittel Trinkwasser ist die wichtigste Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge überhaupt  und von daher nicht privatisierbar;

-die kommunale Aufgabenwahrnehmung in der Wasserwirtschaft hat sich auch in Alsfeld bewährt,dieWasserversorgung war stets gesichert;

-eine GmbH.unterliegt der Verpflichtung der Gewinnerzielung ,nicht Bürgerinteresse ist Ziel;

-Effizienzsteigerungen und Einsparungen durch Privatisierung sind empirisch nicht belegbar;

-die Preise der öffentlich-rechtlichen Wasserversorger liegen in der Regel unter den Preisen der privatrechtlichen Unternehmen;

-die Wasserinfrastruktur ist Eigentum der Alsfelder Bürger/innen.Sie haben sie durch Beiträge und Gebühren bezahlt.§10 der HGO legt eindeutig fest,dass die Gemeinde  das Eigentum ihrer Bürger/innen verwalten und damit nicht privatisiern soll.

Abschließend heißt es in dem Schreiben wörtlich:“ §1 der HGO definiert die Gemeinde als Gebietskörperschaft.§2 legt die Allzuständigkeit fest.Die erforderliche Handlungsfähigkeit wird ihr durch das Recht der Selbstverwaltung gewährleistet,das unmissverständlich in Artikel 28 GG garantiert wird.Danach sind die Gemeinden gehalten,alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.Die Dienstleistung Wasser muss nach unserem Dafürhalten in der unmittelbaren Verantwortung der Einzelkommune verbleiben.Sie ist die wichtigste Säule des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.Das bedeutet hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern.Eine Übertragung dieser Verantwortung auf eine GmbH. wäre gleichbedeutend mit einer Entdemokratisierung auf unterster Ebene.Lehnen Sie von daher das Vorhaben Ihres Bürgermeisters ab.“