Pressemitteilung
In einem Schreiben an den Bundesfinanzminister Hans Eichel und an die Bundestagsabgeordneten schlägt Attac Alsfeld/Vogelsberg jetzt vor ,die Bundesbankreserven für kommunale Zwecke zu verwenden.Die Deutsche Bundesbank ,die ja durch die Einführung des Euros ihre Aufgabe als Währungs-und Notenbank verloren habe,solle den Kommunen zinslose Kredite gewähren.So könnten kurzfristige finanzielle Engpässe in den Kommunalhaushalten überwunden werden und Kommunen seien nicht mehr gezwungen,öffentliches Vermögen durch fragwürdige Privatisierungsdeals zu verhökern.Da der Marktzinssatz sich schon längere Zeit auf einem Tiefstand (ca. 2%) halte ,entstehe hierdurch dem Bund nur ein relativ geringer Zinsausfall.Gedacht sei hierbei auch nur an einen Übergangskredit,bis durch eine Steuerreform ein vernünftiger Finanzausgleich zwischen allen Ebenen der öffentlichen Hand geschaffen worden sei. Inwieweit der Kredit für laufende Ausgaben (hier z.B. für die dringend notwendige Sanierung der vielerorts maroden Wasserinfrastruktur) bzw.Zukunftsinvestitionen verwendet werden könne,sollte sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten..Eine kräftige Finanzspritze über einen zinslosen Kredit würde so auch der heimischen Wirtschaft helfen,Arbeitsplätze würden neu entstehen und der öffentlichen Hand Steuern und den Sozialkassen Beiträge zufließen.
Wie Hans-Georg Bodien von Attac Alsfed/Vogelsberg weiter mitteilt,habe
man den Hessischen Innenminister als oberste Aufsichtsbehörde der
Kommunen um Interpretation verschiedener Paragraphen der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) gebeten.Hintergrund dafür seien die Verkaufsvorhaben wasserwirtschaftlicher
Anlagen und der damit verbundenen Aufgaben öffentlicher Daseinsvorsorge
von Wetterauer und Vogelsberger Kommunen wie Hirzenhain,Ortenberg,Freiensteinau,Schotten
,Feldatal u.a. an die profitorientiert kalkulierende OVAG(ASO).So wolle
man von Volker Bouffier wissen,ob wasserwirtschaftliche Anlagen zu den
Vermögensgegenständen einer Kommune gehören,die veräußert
werden dürfen.Weiter wolle man verbindliche Auskunft darüber
,ob Kommunalparlamente überhaupt das Eigentum der Bürgerinnen
und Bürger verkaufen dürfen oder ob hier nicht parlamentarischer
Machtmißbrauch vorliege,sollten doch die Parlamentarier ( und Bürgermeister/innen
) nach der HGO als Verwalter und nicht als Verkäufer öffentlichen
Eigentums agieren.Besonders wichtig sei für Attac eine bindende Interpretation
des §1 der HGO.Hier heiße es,die Gemeinde sei die Grundlage
des demokratischen Staates.Sie fördere das Wohl ihrer Einwohner
in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten
Organe.“ Die Dienstleistung Wasser ist die wichtigste Säule des verfassungsrechtlich
verbrieften Rechts auf kommunale Selbstverwaltung (Art.28 Grundgesetz)
und so die originärste Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.Die
Weggabe der Verantwortung für die Wasserwirtschaft der Einzelkommune
ist nach unserer Auffassung eine massive Aushöhlung der kommunalen
Selbstverwaltung und damit ein nicht zu verantwortender Angriff auf
die Grundlage des demokratischen Staates. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
müssen daher unter der demokratischen Kontrolle der Einzelkommune
verbleiben,“ heißt es in dem Schreiben abschließend.