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Attac Alsfeld/Vogelsberg
Hans-Georg Bodien                                            36323 Grebenau,den 15.10.04
                                                                           Finkenrain 3
Tel.:06646/1230

Pressemitteilung
 

Hessisches Wassergesetz legalisiert Enteignung öffentlichen Eigentums
Kein Widerspruch durch Kommunale Spitzenverbände

Am 27.September 04 hat die Hessische Landesregierung  den Gesetzentwurf  für die Neufassung des Hessischen Wassergesetzes gebilligt und in der vergangenen Woche zur 1.Lesung in den Landtag eingebracht.Das Gesetz legalisiert die echte Privatisierung der Wasserversorgung und damit die Enteignung öffentlichen Eigentums im sensibelsten Bereich der kommunalen Daeinsvorsorge,nämlich die ansässigen Menschen mit dem wertvollsten Lebensmittel Wasser zu versorgen.Sollte dieser Gesetzentwurf so den Landtag passieren,sei dies skandalös und verantwortungslos.

Wie aus der Presse und dem Umweltministerium  zu erfahren war,habe der Gesetzentwurf  im Rahmen einer Anhörung den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme vorgelegen.Die Ergebnisse der Verbandsanhörung seien in den Gesetzentwurf eingeflossen,heißt es lapidar.Wie Hans-Georg Bodien von Attac Alsfeld/Vogelsberg weiter mitteilt,habe er aus dem Umweltministerium erfahren,dass hier die Kommunalen Spitzenverbände - also Städtetag,Landkreistag und der Hessische Städte- und Gemeindebund - im Wesentlichen ihre Zustimmung erteilt hätten.So heiße es in der Stellungnahme -sie liegt Attac Alsfeld vor - des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wörtlich:“Dass §39 Abs. 2 nunmehr die Möglichkeit eröffnet,die Wasserversorgungspflicht auch auf private Dritte zu übertragen,findet bei uns keinen Widerspruch“.
.Erneut sei die Öffentlichkeit über ein Gesetzesvorhaben nicht ausreichend informiert worden,was man eigentlich von direkt gewählten Bürgermeistern erwarten müsste.Im Präsidium,Hauptausschuß und anderen Auschüssen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes  sitzen als ordentliche Mitglieder oder Stellvertreter auch Bürgermeister aus dem Vogelsbergkreis wie Manfred Dickert(Grebenhain),Bernhard Ziegler(Herbstein),Ulrich Künz(Kirtorf),Jürgen Ackermann(Grebenau),Friedel Kopp(Freiensteinau),Rainer-Hans Vollmöller(Lauterbach),Bgm.Dickel(Wartenberg),Herbert Diestelmann (Alsfeld).Einige von ihnen bekleiden mehrere Ämter in diesem Bund.Besonders Ackermann,Diestelmann und Kopp sind durch Privatisierungsabsichten der Wasserversorgung in ihren Kommunen -wenn auch „nur“ formal - in den letzten zwei Jahren aufgefallen.

Widersprüchlich sei in diesem Zusammenhang die Reaktion der Kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der  von Innenminister Volker Bouffier geplanten Änderung der Hessischen Kommunalverfassung in Bezug auf das  Gemeindewirtschaftsrecht. Der Innenminister will hier die Gemeinden verpflichten,sich bei wirtschaftlichen Aktivitäten  künftig stärker zurückzuhalten und Private heranzuziehen,wenn diese die gleiche Leistung günstiger erbringen können.“Es ist wenig überzeugend ,wenn die Kommunalen Spitzenverbände einerseits die Legalisierung der Enteignung kommunalen Eigentums begrüßen,andererseits aber eine Einschränkung kommunalen Wirtschaftens zu Gunsten Privater ablehnen.Hier sehen wohl Oberbürgermeister,Landräte und Bürgermeister - sollte sich Bouffier durchsetzen - ihre persönlichen Pfründe schwinden,bekleiden sie doch in den kommunalen Eigengesellschaften häufig gut dotierte Posten.Auch passt diese Ablehnung nicht in das sonstige Verhalten vieler Landräte,Oberbürgermeister und Bürgermeister,wenn es um PPP(Öffentlich Private Partnerschaften)- und SLB-Geschäfte geht.Aber auch hier gibt es gute Möglichkeiten (z.Bsp. Beiräte)für zusätzliche Einnahmen“,so Bodien.

Attac lehnt sowohl das Hessische Wassergesetz als auch die Änderung des Gemeindewirtschatsrechts ab.“Beide Gestzesvorhaben -sollten sie durch den Landtag gehen - erleichtern die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge und unterwerfen sie  privatem Gewinnstreben.Das Allgemeinwohl bleibt damit auf der Strecke.Wir werden eine entsprechende Aufforderung an den Hessischen Landtag richten“,heißt es abschließend.