Pressemitteilung
Hessisches Wassergesetz legalisiert Enteignung öffentlichen
Eigentums
Kein Widerspruch durch Kommunale Spitzenverbände
Am 27.September 04 hat die Hessische Landesregierung den Gesetzentwurf für die Neufassung des Hessischen Wassergesetzes gebilligt und in der vergangenen Woche zur 1.Lesung in den Landtag eingebracht.Das Gesetz legalisiert die echte Privatisierung der Wasserversorgung und damit die Enteignung öffentlichen Eigentums im sensibelsten Bereich der kommunalen Daeinsvorsorge,nämlich die ansässigen Menschen mit dem wertvollsten Lebensmittel Wasser zu versorgen.Sollte dieser Gesetzentwurf so den Landtag passieren,sei dies skandalös und verantwortungslos.
Wie aus der Presse und dem Umweltministerium zu erfahren war,habe
der Gesetzentwurf im Rahmen einer Anhörung den betroffenen Verbänden
zur Stellungnahme vorgelegen.Die Ergebnisse der Verbandsanhörung seien
in den Gesetzentwurf eingeflossen,heißt es lapidar.Wie Hans-Georg
Bodien von Attac Alsfeld/Vogelsberg weiter mitteilt,habe er aus dem Umweltministerium
erfahren,dass hier die Kommunalen Spitzenverbände - also Städtetag,Landkreistag
und der Hessische Städte- und Gemeindebund - im Wesentlichen ihre
Zustimmung erteilt hätten.So heiße es in der Stellungnahme -sie
liegt Attac Alsfeld vor - des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
wörtlich:“Dass §39 Abs. 2 nunmehr die Möglichkeit eröffnet,die
Wasserversorgungspflicht auch auf private Dritte zu übertragen,findet
bei uns keinen Widerspruch“.
.Erneut sei die Öffentlichkeit über ein Gesetzesvorhaben
nicht ausreichend informiert worden,was man eigentlich von direkt gewählten
Bürgermeistern erwarten müsste.Im Präsidium,Hauptausschuß
und anderen Auschüssen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
sitzen als ordentliche Mitglieder oder Stellvertreter auch Bürgermeister
aus dem Vogelsbergkreis wie Manfred Dickert(Grebenhain),Bernhard Ziegler(Herbstein),Ulrich
Künz(Kirtorf),Jürgen Ackermann(Grebenau),Friedel Kopp(Freiensteinau),Rainer-Hans
Vollmöller(Lauterbach),Bgm.Dickel(Wartenberg),Herbert Diestelmann
(Alsfeld).Einige von ihnen bekleiden mehrere Ämter in diesem Bund.Besonders
Ackermann,Diestelmann und Kopp sind durch Privatisierungsabsichten der
Wasserversorgung in ihren Kommunen -wenn auch „nur“ formal - in den letzten
zwei Jahren aufgefallen.
Widersprüchlich sei in diesem Zusammenhang die Reaktion der Kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der von Innenminister Volker Bouffier geplanten Änderung der Hessischen Kommunalverfassung in Bezug auf das Gemeindewirtschaftsrecht. Der Innenminister will hier die Gemeinden verpflichten,sich bei wirtschaftlichen Aktivitäten künftig stärker zurückzuhalten und Private heranzuziehen,wenn diese die gleiche Leistung günstiger erbringen können.“Es ist wenig überzeugend ,wenn die Kommunalen Spitzenverbände einerseits die Legalisierung der Enteignung kommunalen Eigentums begrüßen,andererseits aber eine Einschränkung kommunalen Wirtschaftens zu Gunsten Privater ablehnen.Hier sehen wohl Oberbürgermeister,Landräte und Bürgermeister - sollte sich Bouffier durchsetzen - ihre persönlichen Pfründe schwinden,bekleiden sie doch in den kommunalen Eigengesellschaften häufig gut dotierte Posten.Auch passt diese Ablehnung nicht in das sonstige Verhalten vieler Landräte,Oberbürgermeister und Bürgermeister,wenn es um PPP(Öffentlich Private Partnerschaften)- und SLB-Geschäfte geht.Aber auch hier gibt es gute Möglichkeiten (z.Bsp. Beiräte)für zusätzliche Einnahmen“,so Bodien.
Attac lehnt sowohl das Hessische Wassergesetz als auch die Änderung
des Gemeindewirtschatsrechts ab.“Beide Gestzesvorhaben -sollten sie durch
den Landtag gehen - erleichtern die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge
und unterwerfen sie privatem Gewinnstreben.Das Allgemeinwohl bleibt
damit auf der Strecke.Wir werden eine entsprechende Aufforderung an den
Hessischen Landtag richten“,heißt es abschließend.