Präambel
Die Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. - öffentlich-rechtliche Bank - ist als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ein gemeinnütziges kommunales Wirtschaftsunternehmen.
Sitz ist Ludwigshafen a. Rh.
Gewährträger der Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. ist die kreisfreie Stadt Ludwigshafen a. Rh. Der Gewährträger haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse unbeschränkt und stellt sicher, daß die Sparkasse die ihr gestellten Aufgaben erfüllen kann.
Die Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet.
Aufgrund des § 4 Abs. 3 des vom Landtag von Rheinland-Pfalz am 01.04.1982
verabschiedeten Sparkassengesetzes, zuletzt geändert durch das Fünfte Landesgesetz
zur Änderung des Sparkassengesetzes vom 12.03.1996, erläßt die Stadt Ludwigshafen
a. Rh. auf Beschluß des Stadtrates vom 03.03.1997 die folgende Satzung.