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"Neue Westfälische" vom November 1981

Gericht: Bankchef kein Amtsträger / Vorwurf der Untreue unhaltbar

WestLB-Exchef Poullain in allen Anklagepunkten freigesprochen

Münster (dpa/VWD). Der frühere Vorstandsvorsitzende der Westdeutschen Landesbank (WestLB), Ludwig Poullain (61), ist gestern von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Münster, vom Vorwurf der Bestechlichkeit, des Betruges und der Untreue freigesprochen worden. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Verteidigung; die Staatsanwaltschaft hatte 21 Monate Freiheitestrafe ohne Bewährung gefordert. „Ein besseres Urteil konnte ich nicht erwarten", bemerkte Poullain. „Das war ein Freispruch erster Klasse." Der Ankläger hat gegen das Urteil Revision angekündigt.

Die Kernfrage in diesem fast elf Monate währenden Prozeß war, ob der ehemalige Chef des größten deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes ein Amtsträger und durch die Annahme von einer Million Mark Beraterhonorar von dem Konstanzer Finanzmakler Franz-Josef Schmidt bestechlich geworden war. Die Richter verneinten diese Frage eindeutig. Der Angeklagte sei kein Beamter im strafrechtlichen .Sinne gewesen, weil im Geschäftsbankenbereich der WestLB keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen würden. Der Straftatbestand der Bestechlichkeit scheide somit aus. Poullain habe sich im Rahmen der Richtlinien verhalten und in „Übereinstimmung mit seinem bewunderungswürdigen Wirken" für die WestLB gute Geschäfte erhofft. Der Vorsitzende Richter Heinrich Neurath verwies in der Urteilsbegründung auf die Aussagen der. verantwortlichen Politiker und der Nachfolger Poullains, die übereinstimmend vor Gericht erklärt hatten, der Chef der WestLB sei kein Amtsträger.

Die Zahlung von einer Million Mark Beraterhonorar an Poullain sei das Entgelt für dessen Leistung und Fähigkeiten gewesen, sagte der Vorsitzende Richter weiter. Auch die Höhe des Honorars sei durchaus angemessen, da der Rat des Bankiers nicht nur bei Politikern, sondern auch bei zahlreichen Wirtschaftsführern gefragt gewesen sei. Poullain habe aus seinem Beratervertrag und dem Beratungsverhältnis zu Schmidt nie ein Geheimnis gemacht, sondern es seinen Angestellten offenbart und das Geld versteuert. Zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, daß der Angeklagte die Summe nicht sofort zinsbringend angelegt habe, könne man auch entlastend sagen: „Er war halt nicht so geldgierig."

Zum Anklagepunkt des Betruges und der Untreue, den die Staatsanwälte im Zusammenhang mit der Ablösung eines 30-Millionen-Kredits des Maklers Schmidt durch die WestLB beim wiirttembergischen Kreditverein erhoben hatten, meinte das Gericht, es fehle an allen Tatbestandsmerkmalen. Poullain habe seine Vorstandskollegen bei der Kreditablösung nicht über die wahren Vermögensverhältnisse Schmidts getäuscht. Die in der Vorlage für den Kreditausschuß eingetragenen Grundstücks- und Vermögenswerte seien „zutreffend und realistisch" gewesen. Dies habe die Beweisaufnahme zweifelsfrei ergeben. Eine konkrete Vermögensgefährdung der Bank, wie sie die Anklage unterstellt hatte, habe nicht bestanden.