b) Vermögenshaushalt
Zu der Haushaltsstelle 24o.94o4 (Turnhallenneubau Gewerbliche Berufsschule in ßrakel) trägt Kreisdirektor Diekmann vor, daß der angesetzte Betrag von l Mio. DM als Zuschuß zu dem vom Kolping-, Bildungswerk geplanten Tumhallenbau gewährt werden soll. Das Kolping-Bildungswerk stellt dafür die Halle in den Vormittagsstunden für den Sportunterricht der Adolph-Kolping-Schule mietfrei zur Verfügung, so daß sich dann ein kreiseigener Sporthallenneubau erübrigt.
Inzwischen ist aber festgestellt worden, daß eine Landeszuweisung
für den Zuschuß an das Kolping-Bildungswerk, wie in Haushaltsstelle
24o.3615 eingeplant, nicht bewilligt wird. Somit müßte der Betrag
von l Mio. DM voll eingebracht werden. Ein unter Berücksichtigung
dieser geänderten Voraussetzungen vorgenommener Kostenvergleich ergibt
eine jährliche Belastung von 166.600,-- DM. Wenn dagegen der Kreis
die Sporthalle selbst baut, beläuft sich die jährliche
Belastung voraussichtlich auf 176.743,-- DM. Zieht man die Möglichkeit
in Betracht, daß das Kolping-ßildungswerk auf den Sporthallenbau
verzichtet und statt dessen die Halle nachmittags mietet, stellt sich durch
die Mieteinnahme in Höhe von 5o.ooo,-- DM bis 60.000,--DM ein kreiseigener
Turnhallenbau wesentlich kostengünstiger dar als eine Beteiligung
des Kreises an dem Bauvorhaben des Kolping-Bildungswerkes. Insofern ist
der veranschlagte Betrag bei Haushaltsstelle 24o.94o4 als vorläufig
anzusehen.
Die Ausschußmitglieder sind übereinstimmend der Ansicht,
eine eigene Turnhalle für die Adolph-Kolping-Schule zu bauen und eine
Mietbeteiligung des Kolping--Bildungswerkes anzustreben.