"Strompreiserhöhung wird nicht zu umgehen sein"
Debatte in der ZOV-Verbandsversammmlung - OVAG schüttet über vierzehn Millionen Euro an die Anteilseigner aus
FRIEDBERG. "Eine Strompreiserhöhung im kommenden Jahr wird nicht zu umgehen sein." Mit dieser Aussage bekräftigte am Freitag der Finanzvorstand der OVAG Energie AG, Rainer Schwarz, dass die Privatkunden des Unternehmens im kommenden Jahr mit einer Anhebung der Kosten rechnen müssen. Allerdings konnte Schwarz zum Umfang der Erhöhung noch keine detaillierten Angaben machen. Dies hänge noch von verschiedenen Faktoren ab, die heute noch nicht klar darzustellen seien.
Anlass für diese Aussage war eine Debatte in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberhessischer Versorgungsbetriebe (ZOV) aufgrund einer SPD-Resolution. Darin beantragten die Sozialdemokraten den OVAG-Vorstand aufzufordern, auf eine Anhebung des Stromlieferpreises für Privatkunden zu verzichten. Eine Forderung, die nach Darstellung von CDU-Vertretern der Versammlung nicht zusteht. Auch FDP-Vertreter Wolfgang Patzak (Büdingen) sah dies so. "Die Resolution ändert nichts, sie tut aber auch nicht weh." Der O V AG-Vorstand habe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zum Wohle des Konzerns und seiner Eigentümer zu handeln.
Nach einer knapp 45 Minuten dauernden, politisch geführten Debatte über die Gründe steigender Energiekosten, stimmten SPD, FWG und Grüne mehrheitlich für die Empfehlung, dass der Vorstand eine Anhebung vermeiden solle. Die Christdemokraten lehnten dieses ab, die beiden FDP-Vertreter enthielten sich der Stimme. Zuvor hatte Rainer Schwarz dargelegt, dass mit einem Verzicht, die Strompreise unter anderem wegen gestiegener Lieferkosten anzuheben, dem Konzern im kommenden Jahr Verluste in bis zu zweistelliger Millionenhöhe entstehen könnten. Dies wiederum beinhalte die Gefahr, dass die Anteilseigner des Konzerns, die Kreise Wetterau, Gießen und Vogelsberg, 2005 auf eine Gewinnausschüttung verzichten müssten, so Schwarz.
Für 2003 ist die Gewinnausschüttung in einer Höhe von rund 8,6 Millionen Euro gesichert. Nach einstimmigem Beschluss der Versammlungsteilnehmer wurde am Freitag ein Vertrag zwischen dem ZOV und der Sparkasse Wetterau genehmigt. Durch diesen Beschluss tritt der ZOV seinen Anspruch an dieser Summe an die Sparkasse ab. Hierfür zahlt das Geldinstitut an den ZOV den Kaufpreis in Höhe des Bilanzgewinns von 8,6 Millionen Euro. Wie Schwarz erläuterte, unterliegt diese Veräußerung nicht der Kapitalertragssteuer. Was letztlich dazu führe, dass diese Verfahrenspraxis den drei Landkreisen zusätzlich die Summe von 908 196 Euro beschere.
Schwarz hatte in der jüngsten Vergangenheit erklärt, dass es sich bei diesem Verfahren um die legale Ausnutzung des noch geltenden Steuerrechts handele. Der Gesetzgeber selber habe darauf verwiesen, dass dies künftig allerdings nicht mehr möglich sei. Die einschlägige Gesetzesänderung hat im Bundestag bereits die erste Lesung passiert. Daher müsse man davon ausgehen, dass diese Praxis der Steuerersparnis nicht mehr möglich ist, führte Schwarz aus.
Um den Anteilseignern der OVAG mit dem selben Verfahren weitere Steuern
zu sparen, wurde am Freitag beschlossen, der Sparkasse im Vorgriff auf
den Konzerngewinn für das Jahr 2004, mit dem selben Vertrag einen
Teil des zu erwartenden Bilanzgewinnes von 5,5 Millionen Euro zu veräußern.
Dies hat zur Konsequenz, dass den drei Kreisen in diesem Jahr statt 8,6
über 14 Millionen Euro zur Verfügung stehen.