Zurueck zur Homepage
Absender:
<sundermann@attac.de>
Empfänger:
<attac-d-presse@listen.attac.de>
Datum:
04. Jan 2008 16:34
Betreff:
[attac-d-presse] BGH-Urteil: Nachhilfe für Schäuble und
Harms
Attac
Pressemitteilung vom 4. Januar 2007
* Nachhilfestunde für Minister Schäuble und
Generalbundesanwältin Harms
* Attac begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes und
fordert
Ende der Kriminalisierung politischen Engagements
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt die
Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Razzien vor dem G 8
Gipfel bei mutmaßlichen Gipfelgegnern rechtswidrig waren.
„Nur drei Tage nach dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung ist
dieses Urteil ein wichtiges Signal“, so Sabine Zimpel aus dem
Attac-Koordinierungskreis. „Der BGH hat damit die
Generalbundesanwältin zurückgepfiffen und unserem
Innenminister, der keine Gelegenheit auslässt, Bürgerrechte
zu beschneiden, eine wichtige Nachhilfestunde gegeben.“, ergänzt
Zimpel.
Vier Wochen vor dem G8-Gipfel im Juni waren in einer Nacht- und
Nebel-Aktion Spezialeinheiten der Polizei auf die Anweisung des
Bundesanwaltschaft in 40 Privatwohnungen, Firmen und verschiedene
kulturelle und politische Einrichtungen eingebrochen.
„Diese Maßnahmen haben das Klima vor dem Gipfel massiv vergiftet
und waren ein bewusster Versuch, die Proteste zu
kriminalisieren“, so Pedram Shahyar, ebenfalls Mitglied des Attac
Koordinierungskreises. „Das heutige Urteil ist eine gute Gelegenheit,
die Praxis massiver Polizeiübergriffe gegen politische Initativen
und Einzelpersonen zu hinterfragen. Wir fordern, dass der
Strafrechts-Paragraph 129a abgeschafft wird, der regelmäßig
missbraucht wird, um politisches Engagement zu diskreditieren und mit
Polizeigewalt Kritikerinnen und Kritiker einzuschüchtern.
Demokratie funktioniert anders!“
Ergänzend fordert Attac, dass die Geschädigten der Razzien
entschädigt werden.
Für Rückfragen:
Sabine Zimpel 0177 / 78 44 154
Pedram Shayhar 0163 / 251 55 71