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Wirbel um Maut-Berater

Ministerium verteidigt Verträge

Berlin · 1. Januar · vgo · Im Streit über die Lkw-Maut sorgt jetzt ein Beratervertrag in zweistelliger Millionenhöhe für zusätzlichen Wirbel. Das Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass es im Zusammenhang mit der Einführung des Mautsystems seit 1999 die Dienste einer Gruppe externer Berater in Anspruch nimmt, die für ihre Tätigkeit Honorare in Höhe von insgesamt rund 15 Millionen Euro erhält.

Da es bei der Maut um ein Auftragsvolumen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro gehe, seien Beraterhonorare in dieser Höhe üblich und gerechtfertigt, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Frankfurter Rundschau. Zur fachlichen Betreuung bei der Einführung des Mautsystems habe man sich "juristischen, technischen und kaufmännischen Sachverstand" von außen einkaufen müssen, erklärte die Sprecherin. Zu der Beratergruppe gehörten unter anderem der TÜV und die Anwaltskanzlei "fresh fields".

Nach einem Bericht der Bild-Zeitung sollen allein in diesem Jahr noch Honorare in Höhe von 750 000 Euro an die externen Fachleute fließen. Der Beratervertrag sei jedoch keinesfalls ein Geheimnis, wies eine Ministeriumssprecherin Kritik aus den Reihen der Union zurück. Er sei 1999 nach einer europaweiten Ausschreibung abgeschlossen worden und auch den zuständigen Ausschüssen des Bundestages bekannt. "Das ist eine ganz transparente Geschichte."

Der CDU-Haushaltsexperte Albrecht Feibel forderte Stolpe hingegen auf, unverzüglich die Beraterverträge offen zu legen. Feibel kritisierte, angesichts der Probleme bei der Einführung der Maut habe die Beratergruppe völlig versagt. Das Bundesverkehrsministerium verteidigte hingegen die bisherige Tätigkeit der Berater. Auf die Frage, warum das Haus Stolpe trotz des teuer bezahlten Rates von außen offenbar weder rechtzeitig vor den technischen Problemen des Mautsystems gewarnt war, noch die Frage von Schadenersatzleistungen durch das Mautkonsortium vertraglich zweifelsfrei geregelt worden ist, erklärte die Ministeriumssprecherin: "Die haben ihre Arbeit richtig gemacht. Der Beratervertrag hat seine Berechtigung."

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004
Dokument erstellt am 01.01.2004 um 17:52:01 Uhr
Erscheinungsdatum 02.01.2004
 

KOMMENTAR dazu :

Teurer Rat

VON SVEN ASTHEIMER

Pünktlich zum Jahreswechsel hat nun auch das Bundesverkehrsministerium seine "Berater-Affäre". Nach Florian Gerster, Chef der Bundesanstalt für Arbeit und Verteidigungsminister Peter Struck muss nun auch Ressortchef Manfred Stolpe in die Bütt um zu erklären, warum sein Haus für den Einkauf externem Sachverstands eine Menge Geld - in diesem Fall 15 Millionen Euro im Rahmen der Lkw-Maut-Einführung - auf den Tisch geblättert hat.

Vor einem vorschnellen Urteil sei dabei allerdings gewarnt: Wenn es stimmt, dass der Auftragsvergabe eine ordentliche Ausschreibung vorausgegangen ist, dann ist ein Vergleich etwa mit dem Engagement der Firma WMP für die Nürnberger Bundesanstalt unangebracht, bei dem der Bundesrechnungshof erhebliche Mängel beim Vergabeverfahren festgestellt hat.

Der Ankauf von Dienstleistungen vermeintlicher Experten bei Großprojekten wie der Maut ist nichts Außergewöhliches. Und die Honorar-Höhe mag zwar als Einzelposten beeindrucken, steht aber in Relation zum milliardenschweren Gesamtvolumen des Projektes schon wieder in einem ganz anderen Licht da. Kann durch Hilfe von Außen ein solches Projekt sicher und pünktlich abgewickelt werden, ist der Einsatz hoher Summen gerechtfertigt. Guter Rat ist bekanntlich teuer.

Aber auch schlechter Rat kann gehörig ins Geld gehen und genau hier liegt die Brisanz der Verträge mit den Maut-Beratern: Denn die mehrfach verschobene Lkw-Gebühr ist längst zur internationalen Lachnummer geworden und dem Ministerium sind in der Dauerfehde mit dem Betreiberkonsortium Toll Collect vertraglich enge Grenzen gesetzt. Dem Bund gehen monatlich Einnahmen in Millionenhöhe verloren, doch die kann er Toll Collect nicht in Rechnung stellen, weil das Papier keine eindeutigen Schadenersatzregelungen kennt. Ein grober handwerklicher Fehler, meinen Experten, dabei zählte zu den Beratern auch eine Anwaltskanzlei. Das Bundesverkehrsministerium muss sich also die Frage gefallen lassen, ob es mit seinen Beratern gut beraten war.

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Dokument erstellt am 01.01.2004 um 17:52:03 Uhr
Erscheinungsdatum 02.01.2004