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WLZ040602
Quelle: http://www.wlz-fz.de/schlagzeilen.asp?ID=17224 (Waldeckische Landeszeitung / Frankenberger Zeitung)

WLZ vom 02.06.2004

Ganztagsangebote an Schulen im Kreis nicht gefährdet

Mahnung zu "mehr Gelassenheit und Augenmaß"

WALDECK-FRANKENBERG (r). "Die Förderung von Ganztagsangeboten an den Schulen in Waldeck-Frankenberg ist nicht gefährdet", sagte Landrat Helmut Eichenlaub am Mittwoch nach Auskünften, die er aus Wiesbadener Ministerien erhielt. Er mahnte zu "mehr Gelassenheit und Augenmaß" in der kürzlich entfachten Diskussion.

In einem Telefonat mit dem hessischen Finanzministerium sei ihm bestätigt worden, dass die im Zuge des Sale-and-lease-back-Geschäftes veräußerten und zur Nutzung zurückgemieteten Schulen von der Gewährung der Bundesmittel zur Förderung der Ganztagsangebote nicht ausgeschlossen seien. Nach den Prüfungen durch das Kultus-, Innen- und Finanzministerium beständen keine Bedenken mehr.

Es komme jetzt auf das so genannte Bauberatungsgespräch an, das für den 15. Juni im Wiesbadener Kultusministerium terminiert worden sei. Dabei würden die Konzepte und Planungen für weitere Betreuungsangebote an den Schulen im Landkreis auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft sowie die förderfähigen Kosten ermittelt. Diese Abstimmungen dienten dazu, endgültig den Weg für eine Bewilligung der Mittel durch das Kultusministerium freizumachen.

Als unbegründet bezeichnete Eichenlaub die Befürchtungen in der SPD-Kreistagsfraktion, die Investitionen in die Schulen führten zu einem Wertzuwachs, der bei dem vereinbarten Rückkauf der Gebäude in zehn Jahren die negative Folge habe, dass der Preis sich erhöhen und die erzielten Einnahmen nachträglich schmälern werde. "Dieses Szenario haben wir bei unseren Verhandlungen natürlich durchgespielt und vertragliche Vorsorge getroffen", betonte der Landrat.

"Die von uns in der Laufzeit des Geschäftes getätigten Investitionen werden dem beteiligten Vertragspartner als Darlehen gewährt", erläuterte Eichenlaub. Wenn der Kreis die Schulen wieder übernehme, bezahle er auf jeden Fall nur den bereits festgesetzten Kaufpreis, ganz gleich wie viel in der Zwischenzeit investiert werde.

Nähme der Landkreis die Liegenschaften nach Beendigung der Sale-and-lease-back-Laufzeit nicht zurück, hätte er nach einer Frist von insgesamt 15 Jahren Anspruch auf Rückzahlung der von ihm getätigten Investitionen, sprich Darlehen. Nüchtern betrachtet gebe es keinen Hinderungsgrund für zusätzliche Einrichtungen an den Schulen beziehungsweise die Förderung von Ganztagsangeboten, unterstrich der Landrat: "Der durch das Geschäft zu erzielende Barwertvorteil versetzt uns sogar erst in die Lage, in die Bildung zu investieren."