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Zeitung für kommunale Wirtschaft, Februar 2009, S.11:

Magistrat kann keinen Planungsstopp verlangen

Der Wiesbadener Magistrat kann vom Stadtparlament nicht dazu verpflichtet werden, von der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW) zu verlangen, alle Planungsaktivitäten zum Bau des Kohlekraftwerks Ingelheimer Aue zu stoppen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden in einer Eilentscheidung (AZ.: 3 L 1224/ 08. WI(2)) festgelegt. Wiesbadens Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller (CDU) hatte einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordneten beanstandet; dagegen ist das Parlament beim VG vorgegangen. Die Weigerung Müllers, den Beschluss umzusetzen, sei nicht zu beanstanden, da andernfalls in unzulässiger Weise in die dem Vorstand der KMW zustehenden Geschäftsführungsbefugnisse eingegriffen werde, was der Hauptversammlung einer AG nach dem Aktiengesetz grundsätzlich nicht zustehe, heißt es in der Entscheidung. In zwei anderen Punkten, die eine Satzungsänderung zum CO2-Ausstoß und zu Gewinnvorgaben betrafen, entschied das VG vorläufig zugunsten der Stadtverordneten.