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DOKUMENT 2

Leitsätze für die Arbeitsgemeinschaften Selbständiger in der SPD 1960

Beschluß des Parteivorstandes vom 15. Januar 1960

1. Die gewerblich und freiberuflich selbständig tätigen Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands können sich in "Arbeitsgemeinschaften Selbständiger in der SPD" zusammenschließen. Als Grundlage dienen die Richtlinien für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD.

2. Die Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe:

a) bei den Angehörigen der Mittelschichten aller Bereiche und in ihren Fachverbänden, Berufsorganisationen usw. die Kenntnis und den Einfluß sozialdemokratischer Auffassungen zu verbreitern;

b) in ihren Zusammenkünften die besonderen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Probleme zu erörtern, die die Angehörigen der Mittelschichten bewegen;

c) in der Partei das Verständnis "für die Mittelschichtenprobleme und das Interesse an einer sozialdemokratischen Mittelschichtenpolitik zu stärken.

3. Die Arbeitsgemeinschaften werden gemäß § 3 Abs. 4 des Organisationstatuts der SPD gebildet, ihr Organisationsaufbau entspricht dem der Partei. Sie erheben keine eigenen Beiträge. Die Finanzierung ihrer Tätigkeit wird mit dem Vorstand der jeweils zuständigen Parteiorganisation geregelt.

4. Die örtliche Arbeitsgemeinschaft betätigt sich im Rahmen des Ortsvereins der Partei. Den örtlichen Bedürfnissen entsprechend, können Unterteilungen vorgenommen werden. Soweit die Voraussetzungen einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft fehlen, soll der Ortsvereinsvorstand einen Vertrauensmann für Mittelschichtenarbeit benennen. Jede Arbeitsgemeinschaft wählt einen Vorstand.

5. Die Vorsitzenden der örtlichen Arbeitsgemeinschaften und die Vertrauensmänner der Ortsvereine bilden die Arbeitsgemelnschaft des Unterbezirkes. Entsprechendes gilt für die Arbeitsgemeinschaften der Bezirke.

Soweit entsprechend § 4 dee Organisationsstatutes Landesausschüsse bzw. Landesvorstände bestehen, können im Einvernehmen mit ihnen Landesarbeitsgemeinschaften gebildet werden.

6. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften ist Parteiarbeit der selbständig schaffenden Sozialdemokraten.

Es ist Aufgabe der Bezirksvorstände der Partei, eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgemeinschaften und den entsprechenden Vorständen der Parteiorganisation sicherzustellen. Sie regeln die Beteiligung von Vertretern der Arbeitsgemeinschaften an in Frage kommenden Ausschüssen und ähnlichen Einrichtungen der Partei. Zu den Angelegenheiten, die die Arbeitsgemeinschaften betreffen, sollen der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bzw. der Vertrauensmann mit beratender Stimme zu den Sitzungen der Vorstände der Partei hinzugezogen werden.

7. Die nach Ziffer 4 und 5 errichteten Arbeitsgemeinschaften werden in der ."Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständiger in der SPD" zusammengefaßt. Die Leitung der Bundesarbeitagemeinschaft obliegt dem Bundesvorstand. Er hält und pflegt auch Verbindungen und Meinungsaustausch mit gleichartigen Organisationen anderer Länder.

Der Bundesvorstand wird auf einer Bundeskonferenz gewählt, die aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaften zusammengesetzt ist und möglichst alle zwei Jahre stattfinden soll.

Um die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständiger in der SPD aktiver und öffentlichkeitswirksamer zu gestalten, beschloß der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft in seiner Sitzung am 15. November 1968. an Steile des bisherigen Bundesvorstandes einen Beirat für Fragen der Selbständigen beim Parteivorstand anzustreben. Nachdem das Präsidium seine grundsätzliche Zustimmung zur Bildung eines solchen Belrates gegeben hatte, befaßte sich der Parteivorstand in seiner Sitzung am 13. Dezember 1968 mit dieser Frag» und stimmte der Bildung des Beirates zu (s. Seite 311).