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Oberhessische Zeitung vom 29.08.2008. (Gescannt)

Landtag im Grundsatz einig: Mehr direkte Demokratie wagen

Volksbegehren und -entscheid: Breite Mehrheit für Verfassungsänderung zeichnet sich ab

WIESBADEN (Chr). Die Menschen in Hessen sollen stärker als bisher an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Darin ist sich der Landtag im Grundsatz einig.

Die Regelungen zu Volksbegehren und Volksentscheid, die in Artikel 124 der Hessischen Verfassung geregelt sind, müssten geändert werden. Die dafür notwendige Volksabstimmung könnte nach Auffassung der Grünen gemeinsam mit der Europawahl im Juni des kommenden Jahres stattfinden.

Die Grünen waren es auch, die ein ganzes Bündel von Gesetzesentwürfen vorlegten, mit denen der Weg zu mehr Demokratie frei gemacht werden soll. Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: „Wir wollen die hohen Hürden senken; die Verfassung und Gesetz vor der Mitwirkung des Volkes aufbauen."

So soll die Hürde von drei Prozent der Wahlberechtigten, die einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens unterstützen müssen, auf ein Prozent gesenkt werden. Das entspricht 43 700 Stimmen.

In Nordrhein-Westfalen reichen 5000 Stimmen. Wird das Quorum erreicht, müssen die Unterschriftenlisten zur Unterstützung des Volksbegehrens derzeit für zwei Wochen bei den Kommunen ausgelegt werden. Die Grünen wollen die Frist auf drei Monate verlängern und fordern, dass die Listen nicht nur bei den Kommunen ausliegen dürfen. Außerdem soll das Quorum für das eigentliche Volksbegehren von 20 auf zehn Prozent gesenkt werden.

Für die CDU kritisierte der Abgeordnete Frank Gotthardt den „grünen Alleingang", im Prinzip begrüße aber auch seine Partei die Stärkung von bürgerschaftli-chen Rechten. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn nannte die Vorschläge einen „Schritt in die richtige Richtung", auch wenn er einige Änderungsvorschläge machte. Judith Pauly-Bender (SPD) sagte, die Vorschläge der Grünen könnten mit den Sympathien der SPD rechnen. Jetzt stehen die Beratungen im Innenausschuss an.