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Oberhessische Zeitung vom 29.08.2008. (Gescannt)
Landtag im Grundsatz einig: Mehr direkte Demokratie wagen
Volksbegehren und -entscheid:
Breite Mehrheit für Verfassungsänderung zeichnet sich ab
WIESBADEN (Chr). Die Menschen in Hessen sollen stärker als bisher
an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Darin ist sich der
Landtag im Grundsatz einig.
Die Regelungen zu Volksbegehren und Volksentscheid, die in Artikel 124
der Hessischen Verfassung geregelt sind, müssten geändert
werden. Die dafür notwendige Volksabstimmung könnte nach
Auffassung der Grünen gemeinsam mit der Europawahl im Juni des
kommenden Jahres stattfinden.
Die Grünen waren es auch, die ein ganzes Bündel von
Gesetzesentwürfen vorlegten, mit denen der Weg zu mehr Demokratie
frei gemacht werden soll. Andreas Jürgens, rechtspolitischer
Sprecher der Fraktion: „Wir wollen die hohen Hürden senken; die
Verfassung und Gesetz vor der Mitwirkung des Volkes aufbauen."
So soll die Hürde von drei Prozent der Wahlberechtigten, die einen
Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens unterstützen
müssen, auf ein Prozent gesenkt werden. Das entspricht 43 700
Stimmen.
In Nordrhein-Westfalen reichen 5000 Stimmen. Wird das Quorum erreicht,
müssen die Unterschriftenlisten zur Unterstützung des
Volksbegehrens derzeit für zwei Wochen bei den Kommunen ausgelegt
werden. Die Grünen wollen die Frist auf drei Monate
verlängern und fordern, dass die Listen nicht nur bei den Kommunen
ausliegen dürfen. Außerdem soll das Quorum für das
eigentliche Volksbegehren von 20 auf zehn Prozent gesenkt werden.
Für die CDU kritisierte der Abgeordnete Frank Gotthardt den
„grünen Alleingang", im Prinzip begrüße aber auch seine
Partei die Stärkung von bürgerschaftli-chen Rechten. Der
FDP-Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn nannte die Vorschläge
einen „Schritt in die richtige Richtung", auch wenn er einige
Änderungsvorschläge machte. Judith Pauly-Bender (SPD) sagte,
die Vorschläge der Grünen könnten mit den Sympathien der
SPD rechnen. Jetzt stehen die Beratungen im Innenausschuss an.