Werner Rügemer
O-Ton Wack (1) 376 – 381
„Also, das vorläufige Endergebnis, liebe Leute: Bürgerbegehren 6.532 Stimmen, Ratsbegehren 1.043. Das sind 87,9 Prozent für das Bürgerbegehren und nur 12 für das Ratsbegehren.“ (Jubelnder Beifall)
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Jubel im Kulmbacher Rathaus, als Stadtratsmitglied Volker Wack eine Stunde nach Schließung der Wahllokale am Abend des 10. November das Abstimmungsergebnis bekanntgab. Das Bürgerbegehren hatte das politische Leben in der oberfränkischen Stadt in den letzten Monaten beherrscht. Die Abstimmung kippte unerwartet klar eine Entscheidung des Kulmbacher Stadtrates. Die Mehrheit aus SPD, CSU und Freien Wählern wollte mit einem US-amerikanischen Investor ein sogenanntes Cross Border Leasing über das städtische Kanalnetz abschließen. Der Steuertrick hätte fünf Millionen Euro in die Stadtkasse gespült.
Seit 1995 haben etwa 150 Städte, vor allem Großstädte, solche Cross Border Leasings abgeschlossen. Das geschah bisher in ziemlicher Heimlichkeit, im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzungen, so mit der Dortmunder Westfalenhalle, dem Dresdner Klärwerk, den Bodensee-Wasserwerken, dem Schienennetz von Essen, den Leipziger Straßenbahnen. Sie werden zum Schein für 100 Jahre an einen US-Trust verkauft und sofort wieder zurückgemietet. Die hinter dem Trust stehenden Investoren in den USA erhalten einen Steuervorteil in bis zu dreistelliger Millionenhöhe. Davon geben sie der Stadt einen kleinen Teil ab, den sogenannten Barwertvorteil. Er wird sofort am ersten Tag in bar ausbezahlt.
Die rechtliche Konstruktion der Verträge ist dubios. Denn der US-Trust wird Eigentümer der städtischen Anlage; das ist nötig, damit er seinen Steuervorteil bekommt. Gleichzeitig bleibt aber die Stadt ebenfalls Eigentümerin, so heißt es. Beide sind Eigentümer derselben Anlage, gleichzeitig, jeder zu hundert Prozent.
Die oberste amerikanische Steuerbehörde, der Internal Revenue Service, bezeichnet derartige Verträge als Scheingeschäfte, die keine wirtschaftliche Substanz haben und nicht zu Steuervorteilen führen dürfen. Einige steuerfreundliche US-Bundesstaaten wie Delaware und New York gewähren die Steuervorteile trotzdem, noch. Die Steuerbehörde klagt vor US-Gerichten auf Ungültigkeit solcher Verträge, die Entscheidungen sind in der Schwebe.
Henry Schramm, CSU-Bürgermeister von Kulmbach, wollte mit SPD-Oberbürgermeisterin Inge Aures den Deal durchziehen. Zwei Jahre haben er und die Oberbürgermeisterin mit der Deutschen Bank, die solche Verträge vermittelt, verhandelt. Die fünf Millionen Euro Barwertvorteil hätten dem Stadtsäckel gut getan, meinen sie. Daß der amerikanische Staat Steuern verliert, sieht Schramm durchaus, aber er vermutet auch einen Vorteil für den US-Steuerzahler.
O-Ton Schramm (2) 241 - 243
„Aber die Leute, die hinter dem Investor stehen, die Bürgerinnen und Bürger, die amerikanischen, sparen dadurch Geld. Und das können sie natürlich wieder für Konsumzwecke oder andere Sachen verwenden.“
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Das ist freilich eine gewagte Vermutung. Hinter dem US-Trust stehen keine amerikanischen Bürgerinnen und Bürger, sondern Großbanken wie die Citigroup und Versicherungskonzerne wie John Hancock, auch deutsche Banken über ihre Banktöchter in den USA. Sie sind nicht bekannt dafür, dass sie ihre Steuerersparnisse in Massenkonsum oder gar Arbeitsplätze investieren.
Als das Vorhaben im August dieses Jahres bekannt wurde, bildete sich die Bürgerinitiative „Nix mit Abwassertricks“. Sie zwang die Kulmbacher Stadtspitze zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung und brachte das Bürgerbegehren auf den Weg. Es ist das erste gegen ein Cross Border Leasing in Deutschland. Aktivist Ludwig Lindner ist genaues Hinsehen gewohnt. Er war bis zu seiner Pensionierung im Kommunalen Prüfungsverband Bayern tätig.
O-Ton Lindner (3) 017-027
„In Amerika kann ein Großunternehmen daraus Gewinne machen, das heißt die Steuer verkürzen und wir verwenden dieses Geld. Ich sehe das als eine Sache, die zu Lasten des amerikanischen kleinen Bürgers geht. Zum anderen bin ich grundsätzlich gegen solche Dinge, und zwar ob in Amerika oder in Deutschland, das spielt im Zuge der Globalisierung aus meiner Sicht keine Rolle mehr.“
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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens entdeckten Risiken, die aus der Eigentümerschaft des US-Trusts resultieren. Der Trust kann nämlich den Vertrag kündigen, wenn etwa das Kanalnetz einmal nicht mehr im anfänglichen Umfang betrieben wird. Das hat dann Schadenersatzforderungen zur Folge, die den Barwertvorteil um ein Mehrfaches übersteigen können. Zudem ist die Rechtsstellung der Stadt ungewöhnlich schwach: Es gilt US-Recht; die Verträge, die zwischen ein- und zweitausend Seiten stark sind und nur in englischer Sprache abgefasst sind, werden den Ratsmitgliedern nicht vorgelegt.
O-Ton Lindner (4) 028-034
„Weiterhin sind ja mit dem Vertrag entgegen der Auffassung der Stadt meiner Überzeugung nach ganz erhebliche Risiken verbunden. Zum einen ist es der Gerichtsstand in Amerika, zum andern wissen wir, wenn Schadensfälle auftreten, dass die amerikanischen Gerichte mit Schadenersatzforderungen nicht zimperlich umgehen.“
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Cross Border Leasing verpflichtet die Städte, die Anlagen im anfänglichen Umfang zu erhalten, und zwar auf etwa drei Jahrzehnte. Es ist aber nicht sicher, ob etwa ein Kanalnetz im Jahre 2018 noch in der heutigen Größe gebraucht wird. Bürgermeister Henry Schramm bestätigt, dass der mögliche Rückgang der Abwassermenge bei den Verhandlungen eine zentrale Rolle spielte.
O-Ton Schramm (5) 282-285
„Und das war aber auch ein entscheidender Punkt bei den ganzen Verhandlungen, und das ist uns immer gesagt worden und auch versichert worden, dass die Einleitungsmenge kein Faktor ist, der dabei bewertet wird.“
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Das ist im Interesse der Investoren. Je größer die Anlage, desto größer ihr Steuervorteil. Wenn die Abwassermenge zurückgeht, könnten aber Pumpen, Klärwerke und Kanalrohre bei der Erneuerung kleiner und billiger gebaut werden. Das darf die Stadt dann aber nicht machen. Der Anlagenwert muss erhalten bleiben. Das kann dann mehr kosten als der anfängliche Barwertvorteil eingebracht hat.
Von den abwasserintensiven Betrieben Kulmbachs ist die Spinnerei schon dichtgemacht, die vielen Brauereien und Mälzereien werden weniger. Der Wasserverbrauch der Privathaushalte geht ohnehin stetig zurück. Und wenn aus ökologischen Gründen in Zukunft immer mehr Bürger und Unternehmen das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation leiten, sondern vor Ort versickern wollen, dann gerät die Stadt in eine Innovationsblockade. Jürgen Öhrlein, Bausachverständiger und Mitinitiator des Bürgerbegehrens, weist auf diese mögliche Folge des Cross Border Leasings hin.
O-Ton Öhrlein (6) 141-146
„Wir haben die Angst, dass durch dieses Verfahren das Bestehende so festgeschrieben wird, dass ökologisch sinnvolle Dinge, die dann vielleicht auch durch die Staatsregierung auch in Bayern eines Tages auf den Weg gebracht werden, durch einen solchen Vertrag behindert oder unmöglich gemacht werden.“
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Der kurzfristige Vorteil jetzt kann sich als langfristiger Nachteil erweisen. Die Städte werden mit Cross Border Leasing zudem nun selbst zu Akteuren der globalen Steuerflucht, die wesentlich zum Einbruch der Kommunalfinanzen beigetragen hat.
Das erfolgreiche Bürgerbegehren in Kulmbach könnte ein Anfang
dafür sein, dass auch in anderen Städten die Cross Border Leasing
–Verträge nicht mehr so heimlich über die Bühne gehen, sondern
von aufmerksamen Ratsmitgliedern und Bürgern genauer unter die Lupe
genommen werden.