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Korruptionsbericht

Deutschland auf Rang 16

Berlin (dpa) - Deutschland hat im Kampf gegen die Korruption nach Einschätzung von Transparency International (TI) keine Fortschritte gemacht.

Die Bundesrepublik gehört zwar zu den Ländern mit dem niedrigsten Bestechungsrisiko im öffentlichen Sektor, landet aber 2006 im TI-Index über die wahrgenommene Korruption wie im Vorjahr auf Rang 16 unter 163 Staaten. Je besser die Platzierung, desto geringer ist das Korruptionsrisiko.

Angesichts der wachsenden internationalen Bedeutung Deutschlands müssten die Anstrengungen verstärkt werden, sagte der Deutschland-Chef von Transparency, Hansjörg Elshorst, am Montag in Berlin. Die Länder mit der geringsten Bestechlichkeit sind Finnland, Island und Neuseeland. Schlusslichter sind Haiti, Guinea, Irak und Birma.

Dem Index zufolge besteht ein starker Zusammenhang zwischen  Korruption und Armut. Auf der Zehn-Punkte-Skala von Transparency, die Finnland, Island und Neuseeland mit je 9,6 Zählern anführen, erreichen fast drei Viertel der 163 Staaten weniger als fünf Punkte. "Das heißt, dass die meisten Länder dieser Welt im eigenen Land mit einem hohen Maß an wahrgenommener Korruption konfrontiert sind", sagte die Vorsitzende des TI-Aufsichtsratsrates, Huguette Labelle. Korruption halte Millionen Menschen in der Armutsfalle gefangen.

Fortschritte im Kampf gegen Machtmissbrauch und Bestechung haben Algerien, Indien, Japan, Slowenien oder die Türkei erzielt. Zu den Absteigern in der Weltrangliste gehören dagegen vor allem Brasilien, Israel, Kuba und die USA. Die Vereinigten Staaten fielen vom 17. auf den 20. Rang zurück.
 
In Russland (121. Platz) ist die Korruption weiterhin sehr stark verbreitet. Der Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency findet weltweit Beachtung. Er beruht vor allem auf Befragungen ausländischer Geschäftsleute, Analysten und Wissenschaftler.

Transparency lobte die erarbeitete Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) als Meilenstein. Von 168 Unterzeichner-Staaten hätten 68 Länder die Charta ratifiziert, Deutschland aber nicht. "Solange dies nicht geschieht, konterkariert dies die Bemühungen der Firmen in Deutschland, die sich auf diesem Gebiet anstrengen", sagte Elshorst. Bislang verhindere der Paragraf 108e des Strafgesetzbuches, der die Bestechlichkeit von Abgeordneten

regelt, eine Ratifizierung. Transparency appellierte an die Bundesregierung, das Strafrecht an diesem Punkt zu verschärfen. Heute könne ein Unternehmer straflos deutschen Mandatsträgern Vorteile gewähren, kritisierte Elshorst. Im Ausland würde er dafür bestraft werden.

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Dokument erstellt am 06.11.2006 um 15:12:05 Uhr
Letzte Änderung am 06.11.2006 um 15:41:51 Uhr
Erscheinungsdatum 06.11.2006