Zurueck zur Homepage
RHÖN-KLINIKUM

Kartellamt untersagt Hospital-Übernahme
 

Frankfurt a.M. · 11. März · rtr · Das Bundeskartellamt hat erstmals in seiner Geschichte eine Krankenhausfusion untersagt. Die Hospitalkette Rhön-Klinikum dürfe zwei Krankenhäuser in Bad Neustadt an der Saale und Mellrichstadt mit zusammen 270 Betten nicht erwerben, entschied die Bonner Behörde. Mit dem Beschluss solle eine weitere Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens verhindert werden.

Der unterfränkische Landkreis Rhön-Grabfeld, der die Klinken verkaufen wollte, hatte eine Sanierungsfusion angemeldet, was die Behörde aber nicht gelten ließ. Der Konzern will Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Rhön-Klinikum ist auf die Übernahme und Sanierung von Kliniken spezialisiert.

Die im Nebenwerte-Index M-Dax notierte Rhön-Aktie reagierte mit Kursverlusten auf die Entscheidung, obwohl diese in der Branche erwartet worden war. Rhön hatte bereits im Herbst angekündigt, das Unternehmen prüfe den Gang zum Oberlandesgericht, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. An dem angepeilten Jahresumsatz von etwa 1,4 Milliarden Euro und einem Konzerngewinn von rund 80 Millionen Euro ändere sich nichts, sagte eine Sprecherin am Freitag.

[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005
Dokument erstellt am 11.03.2005 um 16:49:03 Uhr
Erscheinungsdatum 12.03.2005