Per Klage zu einem höheren Strompreis -
OVAG beantragte eine einstweilige Anordnung bei Gericht
VOGELSBERGKREIS (vn). Der Energieversorger Oberhessische Versorgungsbetriebe (OVAG) hat beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eine einstweilige Anordnung gegen Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) beantragt. Die OVAG, die die Landkreise Wetterau, Gießen und den Vogelsbergkreis versorgt, verlangt die Genehmigung der beantragten Strompreiserhöhung um 4,6 Prozent.
..Das Verhalten des Ministers ist unmöglich: Er zieht uns hessische Strom-versorger am Nasenring durch die Republik, kündigt eine Verbotsverfügung an, hat uns diese Verfügung aber nicht einmal zugestellt", kritisierte OVAG-Vorstand Rainer Schwarz eeeenüber der OZ. Schwarz führt die OVÄG-Tochter OVAG Energie AG. die die Strompreiserhöhung beantragt hat.
Rhielhatte Mitte Dezember die Anträge aller 50 hessischen Energieversorger auf Genehmigung von Preiserhöhungen abgelehnt. Die Kostensituation rechtfertige Preissteigerungen nicht, argumentierte er. Der Minister nannte als Beispiel für „überhöhte Gewinne im Stromgeschäft" die Zahlen der acht größten Stromunternehmen in Hessen, darunter die OVAG und die Fuldaer ÜWAG. Diese Unternehmen verbuchten eine Umsatzrendite von zehn Prozent und mehr, kritisierte Rhiel.
„Es gibt keine großen, satten Gewinne", wies Schwarz Rhiels Vorwurf zurück und erklärte: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir die für uns fatale Situation nicht klaglos hinnehmen. Jetzt klagen wir tatsächlich."
Von allen hessischen Stromversorgern habe die OVAG mit 4,6 Prozent die geringste Erhöhung beantragt. Die verweigerte Genehmigung koste das Unternehmen jeden Tag 20 000 Euro, so Schwarz. „Auf dirigistische Weise" verbiete Rhiel dem Unternehmen, auf Marktveränderungen, nämlich die gestiegenen Einkaufspreise, zu reagieren. Das Gesetz gebe dem Minister kein Recht, allgemeine Erwägungen über die Gewinne der Versorger anzustellen, sondern er dürfe nur prüfen, ob die für die Energieunternehmen gestiegenen Kosten jetzt Preiserhöhungen rechtfertigten, unterstrich Schwarz. Die OVAG sei bereit, ihre Preise wieder entsprechend abzusenken, falls die von Rhiel vorhergesagte Ermäßigung der Gebühren für die Stromdurchleitung tatsächlich komme.
Ein Sprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums erklärte, dass die
Unternehmen bislang deswegen keine rechtsfähigen Bescheide erhalten hätten,
weil sie zunächst die Möglichkeit erhalten sollen, auf die Bedenken des
Ministeriums durch eine Nachbesserung ihrer Unterlagen zu reagieren. Die
eingereichten Papiere würden in Wiesbaden jetzt „zügig und gründlich geprüft",
so der Sprecher. Die OVAG erhalte „in Kürze" einen Bescheid. Die anderen
Versorger erhielten danach eine Antwort. Dass die OVAG zuerst einen Bescheid
erhalte, sei Zufall und habe nichts mit der Klage zu tun.