WLZ vom 26.05.2004
Quelle: http://www.wlz-fz.de/schlagzeilen.asp?ID=17193
Investitionen für Betreuungsangebote in Frankenberg und Korbach liegen auf Eis
Aufregung um Bundeszuschuss für Schulen
von Hans-Heinrich Strippel
WALDECK-FRANKENBERG. "Entscheidend für die Einführung weiterer Betreuungsangebote an unseren Schulen ist ein fachliches Gespräch über die Konzepte im hessischen Kultusministerium", sagte Landrat Helmut Eichenlaub am Freitag nach Spekulationen über die Gründe, warum Bundeszuschüsse vom Land noch nicht nach Frankenberg und Korbach weitergeleitet sind. Um einen Vorstellungstermin habe er sich lange vergeblich bemüht.
Inzwischen liege eine Einladung für den 15. Juni aus der Landeshauptstadt vor. Erst wenn die Genehmigung für die Umsetzung der Betreuungskonzepte an der Ortenbergschule und der Humboldt-Schule vorlägen, könne dort gebaut werden - in Frankenberg eine Kantine, in Korbach eine Cafeteria mit Küche und weitere Fachräume (WLZ-FZ berichteten). Das Gleiche gelte auch für die Gesamtschule in Battenberg, wo ebenfalls auf "grünes Licht" für die Umsetzung ihrer Betreuungspläne gewartet werde. Einen Zusammenhang mit dem Sale-and-lease-back-Geschäft des Landkreises sieht Eichenlaub nicht.
Die Korbacher Humboldt- und die Frankenberger Ortenbergschule gehörten (im Gegensetz zu Battenberg) zwar zu den 20 Liegenschaften, die in der ersten Tranche auf zehn Jahre befristet veräußert und zur Nutzung wieder angemietet worden sind: doch dies sei mit Zustimmung des Staatlichen Schulamtes und des Regierungspräsidiums geschehen. Auch im Innenministerium habe es keine Bedenken gegeben. Noch nicht abgeschlossen sei die Prüfung der Verträge lediglich im Finanzministerium, dessen Chef Karlheinz Weimar im vergangenen Jahr als einziger Minister Einspruch eingelgt hatte.
"Ob wir Besitzer oder Eigentümer der Schulen sind, dürfte bei der Gewährung von Zuschüssen keine Rolle spielen", meint der Landrat. Diese Auffassung habe ihm gegenüber auch Staatssekretär Joachim Jacobi aus dem Kultusministerium vertreten. Denn der Kreis sei Mehrheitsgesellschafter der Immobilien-GmbH, die die Liegenschaften übernommen hat. Juristisch sei das nicht anders als bei einem kommunalen Krankenhaus in einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder mit einem privaten Partner. Eichenlaub: "Die werden ebenfalls aus staatlichen Zuschüssen modernisiert und ausgebaut."
Sollte es in den Sale-and-lease-back-Verträgen tatsächlich eine rechtliche Lücke geben, erwarte er von der Landesregierung, dass sie mit dem Bund eine Vereinbarung trifft, die die Weiterleitung seiner Fördermittel für die Einrichtung von Ganztagsbetreuung an den "privatisierten" Schulen absichert. Eichenlaub: "Denn das wäre auch für solche Objekte von grundsätzlicher Bedeutung, die Bauunternehmen auf eigene Rechnung errichtet und an Kommunen oder Kreise langfristig vermietet haben. Und davon gibt es in Deutschland eine ganze Reihe."
Im "schlimmsten Fall" ist der Landrat weiter fest entschlossen, den
"Rechtsweg durch alle Instanzen voll auszuschöpfen", wie er bereits
im Kreistag angekündig hat (WLZ-FZ berichteten). "Ich gehe aber nach
wie vor davon aus, dass es dazu nicht kommen wird, und sich die ganze Aufregung
mit unserem Gespräch am 15. Juni in Wiesbaden erledigt hat."