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Anlage

Initiativantrag 1

Unterbezirk Amper-Lech (Bezirk Südbayern)

Der Parteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag kritisiert das Verfahren des Parteivorstandes, seine Antragsvorlage zum Bundesparteitag für die Wahlplattform der Partei (Regierungsprogramm 1976-80) den Parteigliederungen erst nach dem Antragsschluß vom 7. Mai dieses Jahres zugänglich gemacht zu haben.

Somit war es der Parteibasis verwehrt, auf ordentlichem Antragsweg fristgerechte Anträge zur Vorlage des Parteivorstandes zu stellen. Sie muß sich vielmehr damit begnügen, durch ihre Delegierten auf dem Bundesparteitag überhaupt erst einmal die vorgeschriebene Unterstützung zur Einreichung von Initiativanträgen zu erhalten.

Der Bundesparteitag ist der Auffassung, daß die Verabschiedung des Vorstandsantrages (3) im Parteirat erst am Tage des Antragsschlusses zum Parteitag das Mitwirkungsrecht der Parteibasis an einem besonders wichtigen Entscheidungsprozeß beschnitten hat.

Der Bundesparteitag fordert den Parteivorstand auf, diesen Mitbestimmungsrecht der Basis im innerparteilichen Willensbildungsprozeß auch in Wahlkampfzeiten künftig voll Rechnung zu tragen.
 

Zusätzliche spätere Bemerkung zu diesem Antrag :

Dieser Antrag, der auf dem Bundespateitag 1976 bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen für erledigt erklärt worden war, wurde nachher ( am 13.07. 1976 ) vom Vostand des SPD- Unterbezirks Höxter zwecks Weiterleitung an den Bezirks- und Bundesvorstand der Partei übernommen.