Networld / 08.07.2005 / 11:50 Trackback Versenden Druck
Bundesrat billigt Informationsfreiheitsgesetz
Peter Schaar: "Bundesbehörden müssen jetzt tätig werden"
Der Bundesrat hat heute das so genannte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebilligt, das den Zugang zu Informationen des Bundes regelt. Das Gesetz kann damit am 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Mit diesem Prestige-Projekt will Rot-Grün Institutionen und staatliche Organisationen in Richtung einer stärkeren Bürgerbeteiligung lenken, um so auch Korruption und Amtsmissbrauch zu verhindern. Mit dem Gesetz soll ein voraussetzungsloser Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes für alle Bürger geschaffen werden, wie er in Modellprojekten der Länder Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt wurde.
Laut Gesetz sollen alle Behörden des Bundes zur Herausgabe oder Gestattung von Einsichtnahme in Dokumente verpflichtet und grundsätzlich alle amtlichen Informationen erfasst werden. Durch besondere Regelungen will die Bundesregierung dabei den Schutz personenbezogener Daten sowie den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sicherstellen. Vor der Herausgabe von Dokumenten oder einer Einsichtnahme soll die jeweils zuständige Behörde prüfen, ob Datenschutzbelange berührt sind.
Für die Herausgabe von Dokumenten oder deren Einsichtnahme sollen Gebühren oder Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich an der bestehenden Umweltinformationskostenverordnung orientieren soll. Durch eine Internetklausel sollen die Behörden angehalten werden, geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen.
"Die Bundesbehörden, die durch das neue IFG in die Pflicht genommen
werden, müssen jetzt tätig werden. Sie müssen ihre internen Abläufe und
organisatorischen Strukturen so gestalten, dass sie ab dem Inkrafttreten
des Gesetzes den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der gesetzlich
vorgesehenen Monatsfrist Informationen zugänglich machen können. Es darf
hier keine Verzögerungen geben. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die
Bürgerinnen und Bürger über die neuen Möglichkeiten des Informationszugangs
aufgeklärt werden", kommentiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz,
Peter Schaar, der künftig auch die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die
Informationsfreiheit wahrnehmen soll. (ji)