Zurueck zur Vorseite
FDP will Gesetz retten

Vorstoß für Informationsfreiheit

Berlin · 29. Juni · tm · Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Bürgern einen weitreichenden Zugriff auf das Wissen der Bundesbehörden garantieren soll, könnte in dieser Wahlperiode auf Druck der FDP im Bundesrat überraschend doch noch in Kraft treten. Offiziell bestätigen will man in der FDP den Durchbruch noch nicht, weder in Berlin, noch in jenen fünf Bundesländern, in denen sie als Koalitionspartner Einfluss auf die Abstimmungen im Bundesrat ausübt. Man wolle den Abstimmungsprozess auf Länderebene nicht gefährden, hieß es in Berlin. Ziel sei es, das IFG im Bundesrat passieren zu lassen. Dazu muss vor einer eventuellen Neuwahl die Anrufung des Vermittlungsausschusses verhindert werden.

Zwar kann die Union das nicht zustimmungspflichtige Gesetz nicht durch Ablehnung zu Fall bringen. Aber sie könnte im Vermittlungsausschuss das Verfahren derart in die Länge ziehen, dass das Vorhaben mit Beginn der neuen Legislaturperiode verfällt - vorausgesetzt, die FDP macht mit.

Partei will sich profilieren

Danach sah es zunächst aus, aber in Sorge um die Glaubwürdigkeit der Partei, die sich mit Bürgerrechtsthemen gegen die Union im Bundestagswahlkampf profilieren will, wurde zuletzt auf Druck aus Berlin an einer anderen Lösung gebastelt. Diese könnte so aussehen: Zwei Landesregierungen mit FDP-Beteiligung werden durch die Liberalen zur Enthaltung in dieser Frage im Bundesrat gezwungen. Diese zwei Enthaltungen, so heißt es in der FDP, würden reichen, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses scheitern zu lassen. Derzeit werde beraten, welche Koalitionen eine solche Belastungsprobe am besten wegstecken können. In der Bundestagsfraktion der SPD geht man inzwischen fest davon aus, dass das IFG den Bundesrat rechtzeitig passieren wird. Man habe von allen fünf stellvertretenden Ministerpräsidenten, die von der FDP gestellt werden, das Signal erhalten, dass die Freidemokraten eine taktische Verzögerung verhindern würden.

Die FDP-Fraktion hatte sich im Bundestag bei der Abstimmung zum IFG enthalten, weil die rot-grüne Zielsetzung zwar richtig sei, aber die Ausnahmen von der Informationspflicht zu weit gingen.

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Dokument erstellt am 29.06.2005 um 17:20:23 Uhr
Erscheinungsdatum 30.06.2005