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Hessischer Sparkassenverband will keine Ruhe geben
Präsident Böhmer vermisst aus Wiesbaden
"vernünftige" Begründung der Gesetzesänderung / Mehrere
Modelle für 1822direkt
Der Sparkassen- und Giroverband
Hessen-Thüringen hält am Widerstand gegen die Änderung
des hessischen Sparkassengesetzes fest. Sein Chef Gregor Böhmer
will in der parlamentarischen Beratung auf die nach seiner
Überzeugung damit verbundenen Gefahren hinweisen.
Weimar - "Wir würden nur zu gerne verstehen, was den hessischen
Gesetzgeber treibt." Es gleicht einem verzweifelten Stoßseufzer,
wenn Böhmer auf das Thema kommt, das ihm derzeit heftig auf den
Nägeln brennt. Durch die vor acht Tagen von der Landesregierung
auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung sollen die
Sparkassen-Beteiligungen der Kommunen handelbare Objekte werden und die
Institute selbst die Möglichkeit erhalten, so genanntes
Stammkapital zu bilden. Doch was die CDU-Landesregierung als Schritt
zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Sparkassen
rühmt, markiert für deren Verband den Beginn einer
höchst gefährlichen Entwicklung.
Nach Auffassung des geschäftsführenden Präsidenten
Böhmer verlieren die Sparkassen durch die Stammkapitaloptionen
ihren besonderen Charakter. Sie würden disponibel und damit einer
schlichten Finanzbeteiligung angenähert, woraus ein
unauflösbarer Konflikt mit deren öffentlichen Auftrag
entstehe. Schließlich müsse eine verkaufte Sparkasse
für den Erwerber zur Rechtfertigung der Transaktion eine
möglichst hohe Rendite erwirtschaften. Dies aber stehe im
Widerspruch zur Gemeinwohlverpflichtung.
Ferner hegt Böhmer kein Vertrauen in die im Gesetz
festgeschriebene Begrenzung des potenziellen Erwerberkreises von
Sparkassen-Anteilen. Anders als Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU),
der betont, dass EU-Kommissar Charlie McCreevy, nichts dagegen
einzuwenden habe, wenn nur öffentlich-rechtliche Adressen - also
andere Sparkassen oder die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) -
als Käufer auf den Plan treten dürfen, bezweifelt Böhmer
die "Europa-Festigkeit" der Novelle. "Im angelsächsischen
Vorstellungswesen hat eine öffentlich-rechtliche Bank keinen
Platz", betont er. Die grundsätzliche Haltung der EU-Kommission
zeige sich auch deutlich bei dem den Paragrafen 40 Kreditwesengesetz
betreffenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung.
Dieser garantiert den besonderen Schutz des Namens Sparkasse hier zu
Lande und spielt eine zentrale Rolle bei dem von Brüssel
geforderten Verkauf der Landesbank Berlin Holding (früher Berliner
Bankgesellschaft) mit samt ihrer Sparkasse. "Wer berechtigt die
Brüsseler Kommissare eine Organisation anzugreifen, nur weil die
eine Rechtsform hat, die denen nicht geläufig ist", klagt
Böhmer.
Dass die hessische Landesregierung die Vorbehalte der
Sparkassenorganisation bei ihrem Gesetzesentwurf nicht
berücksichtigt und bis heute keine "vernünftige Antwort" auf
deren Fragen und Sorgen gegeben habe, empfindet er als bedauerlich.
Deshalb "werden wir keine Ruhe geben", kündigt der Verbandschef
an, und der CDU-Landesregierung "die volle Verantwortung" für eine
aus seiner Sicht verhängnisvolle Entscheidung zuweisen.
Während diese Auseinandersetzung wohl noch bis ins Frühjahr
2007 anhalten dürfte, glaubt Böhmer, ein anderes Thema bis
Ende Dezember abhaken zu können - die Zukunft der 1822direkt.
Dafür seien mehrere Modelle entwickelt worden. Einzelheiten
lässt er sich zwar nicht entlocken, doch herrsche innerhalb der
regionalen S-Finanzgruppe Einvernehmen darüber, die Direktbank der
2005 von der Helaba aufgefangenen Frankfurter Sparkasse zu erhalten.
Wiederholt haben einzelne hessische und thüringische Institute
Interesse an einer Beteiligung bekundet. Dem steht jedoch das Ziel
entgegen, die 1822direkt geschäftspolitisch und
ertragsmäßig in die Gesamtheit der 50 Sparkassen beider
Bundesländer einzubinden. Jürgen Klotz
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Copyright © FR online 2006
Dokument erstellt am 03.10.2006 um 17:00:23 Uhr
Erscheinungsdatum 04.10.2006