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Minister halbiert Preiserhöhung für Strom

Unternehmen wollten Tarife um bis zu sieben Prozent verteuern / Nun steigen die Preise im kommenden Jahr um 3,3 Prozent

Der Strom in Hessen wird zwar teurer in 2005, doch weit weniger, als dies von den Konzernen beantragt wurde: Das Wirtschaftsministerium hat die verlangten Steigerungen nur zur Hälfte anerkannt.

VON STEPHAN BÖRNECKE

Frankfurt · 29. Dezember · Nach Darstellung des Wirtschaftsministeriums hatten sämtliche der 50 hessischen Stromversorgungsunternehmen zum Teil erhebliche Preissteigerungen beantragt. Strom nach dem allgemeinen Tarif für Haushalte sollte demnach um bis zu sieben Prozent (1,1 Cent netto je Kilowattstunde) teurer werden. Die Steigerungsraten hat Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) jetzt auf 0,45 bis maximal 0,6 Cent halbiert. Das entspricht einer Teuerung von 3,3 Prozent. In Nordrhein-Westfalen, hieß es in Wiesbaden, seien die Konzerne demgegenüber weit weniger gebremst worden: Dort legen die Strompreise 2005 um fast fünf Prozent zu.

Der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Clemens Christmann, sagte, bei den gekürzten Steigerungsraten handle es sich zum Teil auch um eine "Anreizregulierung". Die Unternehmen sollten sich um eine günstige Beschaffung von Strom bemühen. Bei der Prüfung der Kosten- und Erlösstrukturen der Versorger habe sich herausgestellt, dass ein Teil der dort beschriebenen Prognosen zur Preisentwicklung nicht haltbar seien. Man habe dann einigen Unternehmen zugemutet, einen Teil der Erhöhungen des Einkaufspreises für Strom selbst zu tragen und nicht an die Kunden weiterzureichen. Die Differenz könnten die Versorger durch Rationalisierungen wieder hereinholen, so Christmann.

Bei einem Jahresverbrauch von 2500 Kilowattstunden, was dem Verbrauch eines Zwei-Personen-Haushaltes entspricht, wird die Rechnung 2005 nun um rund 15,80 Euro höher ausfallen. Der Durchschnittshaushalt zahlt bei 3500 Kilowattstunden 20,40 Euro mehr, die Rechnung eines Vier-Personen-Haushalts bei 5500 Kilowattstunden Verbrauch klettert im kommenden Jahr um 29,70 Euro.

Rhiel wiederholte seine Auffassung, wonach die Länder künftig nicht den Endpreis, sondern die Entgelte für die Stromdurchleitung kontrollieren und genehmigen sollten. Diese Kontrolle der Netzmonopole ist bisher nicht möglich, Erzeugung und Ferntransport sind der Aufsicht der Länder entzogen. Gerade für Billigstrom-Anbieter und neue Versorger aber ist ein niedriger Durchleitungspreis "die Voraussetzung, um im Markt zu überleben", hatte Rhiel im September in einem FR-Interview gesagt. Die bisherigen Versuche aber, die Höhe der Netznutzungsentgelte mit Hilfe des Kartellrechts zu begrenzen, scheiterten.

So hatte die Kartellbehörde des Wirtschaftsministeriums in der Vergangenheit mehrfach Anbieter wegen überhöhter Tarife abgemahnt, konnte sich aber nicht völlig durchsetzen. Allerdings hatten daraufhin einige Versorger die Preise freiwillig gesenkt.

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Dokument erstellt am 29.12.2004 um 18:48:28 Uhr
Erscheinungsdatum 30.12.2004