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Gerichtsvollzieherwesen privatisieren (27.06.2007)

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollen dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten, schreibt die Länderkammer in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (16/5724). Dazu sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Ein neuer Artikel 98 a soll in die Verfassung hinzugefügt werden. Dieser sagt aus, dass auch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen auf Personen, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, übertragen werden kann. Zur Begründung heißt es, der Einsatz von Privaten verbessere die Effizienz der Zwangsvollstreckung, indem er neue Leistungsanreize schafft. Diese seien im gegenwärtigen System mit der "aufwändigen, umstrittenen und sehr konfliktträchtigen" Bürokostenentschädigung nicht möglich. Zudem verschärfe die anhaltend schlechte wirtschaftliche Situation den Druck der Gläubiger, offene Forderungen zu realisieren. Gleichzeitig würden die Möglichkeiten, bei den Schuldnern in pfändbare Vermögensobjekte zu vollstrecken, immer seltener. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers werde dadurch erheblich erschwert. Der Länderkammer findet, die steigenden Anforderungen an diese Tätigkeit gebiete deshalb, neue Leistungsanreize zu schaffen. Private würden unter staatlicher Aufsicht und Verantwortung die Aufgabe effizienter erledigen. Sie würden im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig sein. An Stelle des Systems der Bürokostenentschädigung stünde eine Personal- und Sachmitteleinsatz aufgrund der unternehmerischen Entscheidung des Gerichtsvollziehers, so der Bundesrat. Die Bundesregierung lehnt es ab, dass Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Gerichtliche Entscheidungen zu vollstrecken, sei eine "hoheitliche Aufgabe". Diese umfasse auch eventuell die Anwendung körperlicher Gewalt. Solche weitreichenden, die Grundrechte des Bürgers in besonderem Maße berührenden Befugnisse müssten in der Hand des Staates bleiben. Zudem ergänzt die Regierung, die Umstellung auf private Gerichtsvollzieher würde zu einer Verteuerung der Kosten der Zwangsvollstreckung führen. Die Gebührenerhöhung auf mehr als das Dreifache ginge nicht nur zu Lasten der nicht selten ohnehin wirtschaftlich schwachen Schuldner. Auch die Gläubiger könnten durch die Verteuerung davon abgehalten werden, kleinere Forderungen durch Gerichtsvollzieher beizutreiben. Dies sei nicht hinnehmbar.

 

Quelle: heute im Bundestag Nr. 177 - Pressedienst des Deutschen Bundestages, Di, 26. Juni 2007 Redaktionsschluss: 15:15 Uhr