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GELSENWASSER AG

Einladung

an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 8. Juni 2005,
10:30 Uhr,  im Musiktheater*, Gelsenkirchen

Musiktheater im Revier, Kennedyplatz, 45881 Gelsenkirchen

*) Das Musiktheater im Revier ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen:
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– ab Gelsenkirchen Hbf.: alle Linien, Fahrzeit 2-3 Minuten, alle 10 Minuten
– ab Gelsenkirchen-Buer-Rathaus:Straßenbahn 302, Fahrzeit 25 Minuten, alle 10 Minuten
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Tagesordnung

1. Jahresabschluss 2004

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004, des gebilligten konsolidierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004, des zusammengefassten Lageberichts der GELSENWASSER AG und des GELSENWASSER-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird gebildet gemäß §§ 96 Abs. 1 Alt. 4 und 101 AktG sowie § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG und § 10 der Satzung.

Herr Karl-Heinrich Landwehr legte sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 7. April 2004 nieder und Herr Oliver Wittke legte sein Mandat mit Wirkung zum 10. März 2005 nieder. Herr Ernst-Otto Stüber legt sein Mandat mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung nieder.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat Herrn Klaus Franz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG, und Herrn Guntram Pehlke, Stadtkämmerer und Beigeordneter der Stadt Dortmund, mit Wirkung ab dem 8. Juni 2004 gemäß § 104 AktG zu Aufsichtsratsmitgliedern der GELSENWASSER AG bestellt.

Als Ersatz für Herrn Oliver Wittke hat der Vorstand beim Amtsgericht Gelsenkirchen eine gerichtliche Bestellung beantragt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

1. Klaus Franz, Bochum, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG

1.1 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

– Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
– Holding für Versorgung und Verkehr GmbH
– Stadtwerke Bochum GmbH

1.2 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

1. – Rockwool Handelsgesellschaft mbH (Vorsitzender des Beirats)

2. Guntram Pehlke, Stadtkämmerer und Beigeordneter der Stadt Dortmund,

2.1 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

1.1 – Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
1.1 – Entsorgung Dortmund GmbH

1.12.2 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

– Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH
– MVA Hamm Betreiber-GmbH
 

3. Frank Baranowski, Gelsenkirchen, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen

3.1 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

– Deutsche Steinkohle AG
– Emscher-Lippe-Energie GmbH

3.2 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

– Emschergenossenschaft (Mitglied des Genossenschaftsrats)
– Sparkasse Gelsenkirchen (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

4. Ottilie Scholz, Bochum, Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum

4.1 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

– Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
– Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
– Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (Vorsitzende)
– Stadtwerke Bochum GmbH

4.2 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

– Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (Vorsitzende)
– Emschergenossenschaft (Stellv. Vorsitzende des Genossenschaftsrats)
– Sparkasse Bochum (Vorsitzende des Verwaltungsrats)

als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl gilt für die restliche Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder. Diese endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2005 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu wählen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen) zur Einsicht der Aktionäre aus und können zusätzlich über das Internet auf der Homepage der Gesellschaft (www.gelsenwasser.de) eingesehen werden:

– der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004, der konsolidierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004, der zusammengefasste Lagebericht der GELSENWASSER AG und des GELSENWASSER-Konzerns sowie der Bericht des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 1). Auf Wunsch wird jedem Aktionär unentgeltlich und unverzüglich eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 1. Juni 2005 bei den nachfolgend genannten Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:

DEUTSCHE BANK AG WESTDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE

COMMERZBANK AG WESTFALENBANK AG

SAL. OPPENHEIM JR. & CIE. KGaA HSBC TRINKAUS & BURKHARDT KGaA

DRESDNER BANK AG

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegung bis zur Beendigung der Hauptversammlung kann auch bei einem deutschen Notar, bei einer öffentlichen Behörde oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesem Falle ist die von diesen Stellen ausgestellte Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am ersten Werktag – der Sonnabend gilt nicht als Werktag – nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

GELSENWASSER AG
Hauptabteilung Finanzen
Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen
Telefax: (0209) 708-732
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de

Bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter „www.gelsenwasser.de“ unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Gelsenkirchen, im April 2005 GELSENWASSER AG
 

Der Vorstand

GELSENWASSER AG
Willy-Brandt-Allee 26 · 45891 Gelsenkirchen
Telefon: 02 09/7 08-0 · Telefax: 02 09/7 08-6 50
E-Mail: info@gelsenwasser.de
Internet: www.gelsenwasser.de