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Gegenanträge zur Hauptversammmlung der Bankgesellschaft Berlin
Zu unserer am Freitag, dem 14. Juli 2006, in Berlin stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär
angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 7 und 9
jeweils Herr Cord
Brockmann, Dipl.-Ing., Soltau:
Zu Tagesordnungspunkt 2
Antrag: Der Vorstand wird nicht entlastet.
Begründung:
Der Vorstand zeigt Führungsschwäche in der Schadens- und
Haftungsaufarbeitung zum einstigen Fastzusammenbruch der
Bank. Nicht ein Wort zum Stand der Dinge steht im Aktionärsbrief.
Schon der Hinweis über eine Pensionskürzung würde dem
gebeutelten Kleinaktionär etwas Beruhigung geben. Ich muss also
davon ausgehen, dass der alte Vorstand und Aufsichtsrat nicht zur
Haftung für den gemachten Schaden herangezogen wurde. Hier
muss Klarheit geschaffen werden.
Zu Tagesordnungspunkt 3
Antrag: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung:
Die überhöhte Vergütung des Aufsichtsrates ist nicht mit
dem Aktiengesetz vereinbar. Sie führt zur Abhängigkeit, und
somit ist eine objektive Überprüfung des Vorstandes nicht
mehr gegeben. So ist auch diesem Aufsichtsrat wohl die Schadens-
und Haftungsaufarbeitung zum einstigen Fastzusammenbruch der Bank
verlorengegangen. Hier muss Klarheit geschaffen werden.
Zu Tagesordnungspunkt 7
Antrag: Der Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitales wird nicht zugestimmt.
Begründung:
die Herabsetzung des Grundkapitales ist nicht erforderlich. Sie
führt bei Durchführung zu einem Kursrutsch von mind. 20 %.
Der Streubesitz wird dadurch besonders geschädigt.Die im
Zusammenhang gebrachte Prognose einer Dividendenzahlung ist nicht in
Zahlen ausgedrückt.
Zu Tagesordnungspunkt 9
Antrag: Die Zustimmung zum Abschluss eines Ausgliederungs- und
Übernahmevertrages wird abgelehnt.
Begründung:
Die Neugründung der Holding ist vergleichbar mit der ehemaligen
Immobiliengesellschaft, d.h. es entsteht wieder eine
Geldvernichtungsmaschine an der nur Vorstand und Aufsichtsrat verdienen
und keiner will später die Verantwortung für den Flop
übernehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wir halten die Gegenanträge für unbegründet und
empfehlen ihre Ablehnung. Wir werden in der Hauptversammlung hierzu
Stellung nehmen.
Berlin, im Juni 2006
BANKGESELLSCHAFT BERLIN Aktiengesellschaft
Der Vorstand