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Gegenanträge zur Hauptversammmlung der Bankgesellschaft Berlin


Zu unserer am Freitag, dem 14. Juli 2006, in Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär angekündigt,  zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 7 und 9 jeweils  Herr Cord Brockmann, Dipl.-Ing., Soltau:


Zu Tagesordnungspunkt 2

Antrag: Der Vorstand wird nicht entlastet.

Begründung:

Der Vorstand zeigt Führungsschwäche in der Schadens- und Haftungsaufarbeitung zum  einstigen  Fastzusammenbruch der Bank. Nicht ein Wort zum Stand der Dinge steht im Aktionärsbrief. Schon der Hinweis über eine Pensionskürzung würde dem gebeutelten Kleinaktionär etwas Beruhigung geben. Ich muss also davon ausgehen, dass der alte Vorstand und Aufsichtsrat nicht zur Haftung für den  gemachten Schaden herangezogen wurde. Hier muss Klarheit geschaffen werden.


Zu Tagesordnungspunkt 3

Antrag: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.

Begründung:

Die überhöhte Vergütung des Aufsichtsrates ist nicht mit dem Aktiengesetz vereinbar. Sie führt zur Abhängigkeit, und somit ist eine objektive Überprüfung des Vorstandes nicht mehr gegeben. So ist  auch diesem Aufsichtsrat wohl die Schadens- und Haftungsaufarbeitung zum einstigen Fastzusammenbruch der Bank verlorengegangen. Hier muss Klarheit geschaffen werden.


Zu Tagesordnungspunkt 7

Antrag: Der Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitales wird nicht zugestimmt.

Begründung:

die Herabsetzung des Grundkapitales ist nicht erforderlich. Sie führt bei Durchführung zu einem Kursrutsch von mind. 20 %. Der Streubesitz wird dadurch besonders geschädigt.Die im Zusammenhang gebrachte Prognose einer Dividendenzahlung ist nicht in Zahlen ausgedrückt.


Zu Tagesordnungspunkt 9

Antrag: Die Zustimmung zum Abschluss eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wird abgelehnt.

Begründung:

Die Neugründung der Holding ist vergleichbar mit der ehemaligen Immobiliengesellschaft, d.h. es entsteht wieder eine Geldvernichtungsmaschine an der nur Vorstand und Aufsichtsrat verdienen und  keiner will später die Verantwortung für den Flop übernehmen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Wir halten die Gegenanträge für unbegründet und empfehlen ihre Ablehnung. Wir werden in der Hauptversammlung hierzu Stellung nehmen.

Berlin, im Juni 2006

BANKGESELLSCHAFT BERLIN Aktiengesellschaft

Der Vorstand