Gegenanträge zur Hauptversammlung
Zu unserer am Freitag, dem 4. Juli 2003 in Berlin stattfindenden ordentlichen Haupversammlung haben einige Aktionäre zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 angekündigt, folgende Gegenanträge zu stellen:
Herr Hans W. Meyer, Berlin:
Tagesordnungspunkte 2 und 3
Zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung der HV über die Entlastungen
des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2002 beantrage ich jeweils Einzelabstimmungen über
die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gremien (namentlich)
Begründung::
Die einigen Mitgliedern zwangsläufig vorgelegenen wirtschaftslichen Erkenntnisse sind im Vorstand sowie im AR (hier insbesondere durch die AR Vertreter des Hauptaktionärs des Landes Berlin) nicht konsequent und zum Nutzen der AG und des Landes Berlin umgesetzt worden, insbesondere ist zu fragen inwieweit Prüfungen des Landesrechnungshofes durch blockierte Dateninformation „behindert" wurden, hierzu müßten die Landesvertreter im AR gezielt befragt werden.
Auf der HV werde ich entspr. Fragen stellen inwieweit" Pflichten verletzt" wurden.
Aber aller Wahrscheinlichkeit nach wird wieder pauschal abgestimmt und eine „Einzelbefragung" bzw. Einzelantwort der AR-Mitglieder „ausgeschlossen", bei den Kapitalverhältnissen eigentlich logisch, aber nicht hinsichtlich einer gewünschten Transparenz für Aktionäre „verständlich".
Herr Egon Dobat als Geschäftsführer der AIR TRAVEL SERVICE (ATS) Gesellschaft für Fern- und Sonderflugreisen mbH: i
Tagesordnungspunkt 4
Die Hauptversammlung möge der Erhöhung der Bezüge des Aufsichtsrates nicht zustimmen.
Begründung:.
Sofern die Aufsichtsratsmitglieder von ihren Dienstherren in den Aufsichtsrat
delegiert sind, handeln diese im Auftrag der Eigentümer. Sie nehmen
die Aufsichtsratspflichten während ihrer vertraglichen Arbeitszeit
wahr und werden dafür angemessen besoldet. Eine Erhöhung der
Bezüge für Aufsichtsratsmitglieder führt nicht zu mehr Effizienz,
sondern lediglich zu einer Kostenbelastung der AG, und ist daher nickt
im Interesse derAktionäre.
Die Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Singen, für ihre Mandanten Wengert AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Singen, Wengert Vermögensverwaltungs-GbR, Gottmadingen, and M & M GmbH Vermögensverwaltungsgesellsehafl, Gottmadingen
Gegenantrag zu TOP 2: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002
Es wird beantragt, entgegen dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand ist maßgeblich und allein für die Milliarden- Verluste verantwortlich, die zum Niedergang der BGB AG geführt haben. Dies sind die Ergebnisse der Nachforschungen von Mathew D. Rose, die er in seinem Buch „Die ehrenwerte Gesellschaft - Die Bankgesellschaft Berlin", das vor kurzern erschienen ist, niedergelegt hat. U.a. führt er dort wörtlich aus:
Zum Ende des Jahres 2000 wirkte die Bankgesellschaß wie paralysiert. Man hatte das Gefühl, dass die Bank in Zeitlupe an die Klippen geriet, erinnert sich ein Bankmitarbeiter. Der Vorstand der Bankgesellschaft war ohne jede Strategie. Es ging nur noch ums Täuschen und Vertuschen (S. 141)..... Die Bank sollte Berlins Beutegemeinschaft finanzieren und nicht umgekehrt (S.22)..... Aus diesen wenigen Beispielen gewinnt man ein Bild von einem Unternehmen, das eindeutig nicht nach wirtschaftlichen Kriterien handelte (S.100)..... Und sprechen für eine beachtliche Portion Selbstbedienungsmentalitat ( S.75 ).
Gegenantrag zu TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002
Es wird beantragt, entgegen dem Vorschlag von. Vorstand und Aufsichtsrat, die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht zu entlasten.
Begründung::
Der Aufsichtsrat hat es versäumt, seinen gesetzlichen Pflichten entsprechend, den Vorstand zu kontrollieren. Der Vorstand ist maßgeblich für die Milliarden-Verluste verantwortlich, die zum Niedergang der BGB AG geführt haben. Dies sind die Ergebnisse der Nachforschungen von Mathew D. Rose, die er in seinem Buch „Die ehrenwerte Gesellschaft - Die Bankgesellschaft Berlin", das vor kurzem erschienen ist, niedergelegt hat. U.a. führt er dort wörtlich aus:
In der Verantwortung stehen jedoch nicht nur die Bankenvorstände.
Auch die Unfähigkeit der Aufsichtsräte der Bankgesellschaft und
ihrer drei Tochterbanken ist branchenweit legendär. Kaum ist die Bankgesellschaft
geschaffen, teilt die Große Koalition die Beute, zum Beispiel die
Aufsichtsratsposten, unter sich und ihren Freunden auf. Die Kontrollgremien
sind mit wenigen Ausnahmen zur Hälfte mit Politikern der Großen
Koalition und deren Seilschaften besetzt. Die andere Hälfte besteht
aus Arbeitnehmfrvertretern: Mitarbeiter der Bank und Gewerkschaftsfunktionäre.
Eines haben beide Gruppen gemeinsam: sie verfügen über wenig
beziehungsweise gar keine Ahnung vom Bunkgeschäften, geschweige denn
von der effizienten Steuerung einer Bank (S. 37)..... Das Haftungs- und
Strafrecht gilt auch für das Fehlverhalten der Politiker, wie zum
Beispiel in den verschiedenen Aufsichtsräten der Bankgesellschaft
und ihrer Teilbanken. Die Aufsichtsräte des Konzerns Bankgesellschaft,
worin auch viele Politiker saßen, haben ihre Aufsichtspflicht durch
nicht ausreichende Aufmerksamkeit verletzt. Gemäß Artikel 91
der Verfassung von Berlin existiert eine Schadenersatzpflicht ( S. 223).
Gegenantrag zu TOP 7: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003
Es wird beantragt, entgegen dem Vorschlag des Aufsichtsrates, nicht die PWC Deutsche Revision AG Wirtschaßsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 zu wählen, sondern die Ernst & Young Wirtschafisprüfungsgesellschaft, Berlin.
Begründung: :
Der Aufsichtsrat hat die PWC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(PWC), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der BGB AG für das
Geschäftsjahr 2003 vorgeschlagen, obwohl für die PWC die Besorgnis
der Befangenheit gegeben ist. Die PWC erfüllt weder die Unabhängigkeits-
und Qualitätskriterien der Wirtschaftsprüferordnung ( §
43 u. $$ 57 a ff. WPO), des deutschen Corporate-Governance-Codex, noch
diejenigen
des „Sarbanes-Oxley-Acts of 200"2". Aufgrund der engen, weitreichenden
wirtschaftlichen Verflechtungen, der umfangreichen Geschäftsbeziehungen
und der damit verbundenen gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen der
PWC und der BGB AG ist die Befangenheit, mindestens aber die Besorgnis
der Befangenheit, der PWC zu befürchten, was eine Bestellung als gesetzlicher
Abschlussprüfer bei der BGB AG ausschließt.
Die Befangenheit der PWC wird auch durch die Ergebnisse der Nachforschungen von Mathew D. Kose gestützt, die er vor kurzem in seinem Buch „Die ehrenwerte Gesellschaft - Die Bankgesellschaft Berlin" veröffentlicht hat. In diesem Buch führt er u.a. über die Leistungen der Wirtschaßsprüfungsgesellschaften im BGB AG-Konzern und insbesondere über die PWC wörtlich aus:
Es gibt in Berlin die doppeldeutige Formel-Gutachten und Jahresabschlussberichte
werden bestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften leisten bei
der Entstehung der Bankgesellschaft ihren ersten Beitrag zürn späteren
Debakel der Bank. Sie tragen über all die Jahre eine wesentliche Verantwortung
für den finanziellen Zusammenbruch der Bankgesellschaft. Gutachten,
Beurteilungen und Bewertungen fallen häufig im Interesse der Politik
und Bankenvorstände und nicht im Interesse des Steuerzahlers und der
Kleinaktionäre aus. Warnungen über Missstände und Fehlentwicklungen
werden übersehen, manchmal sogar bewusst unterschlagen (S. 26).....
Zur Mannschaft der kollektiven Verantwortungslosigkeit, die die Bankgesellschaft
ermöglichte, gehört auch das damalige Bundesaufsichtsamt für
das Kreditwesen (S. 28)..... Wichtige Mitspieler beim Niedergang der Bankgesellschaß
waren u.a. die Wirtschaftsprüfer von Price W'aterhouse Coopers (PWC)
(S. 33)..... Ein Wirtschaftsprüferskandal, der in Deutschland bisher
seinesgleichen sucht, erstaunlicherweise aber - und nicht ohne Absicht
fast unbeachtet geblieben und beinahe untergegangen ist: Das „deutsche
Enron" | (S. 106).....Dazu kommt ein weltbekanntes Problem: Die Symbiose,
man kann auch sagen, Kumpanei von Untemehmensvorständen und Wirtschaftsprüfern,
resultierend aus wechselseitiger Abhängigkeit. Wirtschaftsprüfer
werden im Laufe der Jahre durch ihre organisatorische Einbindung in den
Prozess der Bilanzaufstellung betriebsblinde Gefangene ihrer eigenen Irrtümer
und mitunter falschen Berichtsdarstellungen in der Vergangenheit. Diese
Art ständiger Zusammenarbeit begünstigt ein Klima von Kumpanei
zwischen Vorständen und Prüfern (S. 118)..... Es stellt sich
die Frage, wie objektiv urteilte PWC? Die führenden Mitarbeiter von
Price W'aterhouse Coopers(PW'C) waren wie die Chefs der Bankgesellschaft
alle Mitglieder des "International Club". Man fragt sich, wie groß
war tatsächlich der Abstand zwischen Prüfer und Geprüftem.
Außerdem haben in der Vergangenheit die Organisationsabteilungen
vieler Wirtschaftsprüfungsgesellschaßen neben dem Prüfungsmandat
weitere lukrative Beratungs- und Gutachteraufträge von ihren Mandanten
erhalten. Im Falle solcher zusätzlicher Beratungsaufträge gerät
die Prüfungsgesellschaft leicht in Gewissenskonflikte. Plötzlich
soll sie unternehmerische Entscheidungen, die sie selber für ein sattes
Beraterhonorar empfohlen hat, als Prüfer objektiv beurteilen (S. 118).....
Wie bei Enron in den Vereinigten Staaten haben wir mit der IBG ein Unternehmen,
dass dank bilanzieller Unregelmäßigkeiten massive Gewinne vortäuschte,
Gewinne, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert wurden
- mit dem Ergebnis, dass schließlich Milliardenrisiken
entstanden (S. 119)... In dem Brief wird eindrucksvoll beschrieben,
in welch katastrophale Lage die IBG-Manager...... und
schließlich Price Waterhouse Coopers (PWC) als Konzernprüfer
das Unternehmen schlittern ließen (S. 123)... Auch andere Prüfer
der Bankgesellschaß, die .....und die Price Waterhouse Coopers (PWC),
haben, wenn man Frau Koberstein -Windpassinger (BaFin) in Berlin richtig
verstand, nicht zur vollen Zufriedenheit der Bonner Kontrolleure gearbeitet.
Die....habe in den Jahresabschlüssen der Landesbank Berlin von 1998
und 1999 die Risiken zu niedrig bewertet und die Price Waterhouse Coopers
(PWC) als Prüfer des Gesamtkonzerns Bankgesellschaft zu den erheblichen
strukturellen Mängeln im Risikomanagement nicht oder nicht ausreichend
Stellung bezogen (S. 124)..... Durch die Politik der Bankgesellschaß,
deren spezielle Kombination von Täuschen und Vertuschen, sowie die
enge Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die
diese Politik ermöglichten.....konnte die Agonie - und damit die Zunahme
der
Verluste des Berliner Geldinstituts über Jahre hinaus verlängert
werden. Ebenso wie Rupf, der übrige Vorstand und Teile des Aufsichtsrates
der Bankgesellschaft zogen es auch die Konzernprüfer von Price Waterhouse
Coopers (PWC) vor, den wahren Zustand der Banken nicht kritisch zu hinterfragen
(S. 127).... .
Die relevantere Frage ist jedoch eine andere: was haben die Prüfer von Price Waterhouse Coopers (PWC), die den Jahresabschluss testierten, gemacht? Ihr Bericht trägt das Datum 14. März 2000. Ein Jahr später war die Bankgesellschaft Berlin pleite. Nur Dank staatlicher Zuschüsse und Bürgschaften in Milliardenhöhe überlebt heute das Geldinstitut. Im angelsächsischen Raum würde man in einem ähnlichen Fall von „Cooking the books" (Manipulation der Bilanz) sprechen. In Deutschland spricht man gar nicht darüber (S. 141)..... Rupf erhielt weitere Rückendeckung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers (PWC), die die Bankgesellschaß prüft. Auch sie übernehmen die Auffassung der BDO offensichtlich kritiklos. Leider können Verluste und Risiken durch Stellungnahmen und Berichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht verschwinden. Die Milliardenlawine stand kurz vor dem Abrutschen (S. 152)..... Aus der wirtschaftlichen Schieflage der Bankgesellschaft ergeben sich Schadenersatzansprüche des Landes gegen die Geschäftsführer der ehemaligen IBG, die Vorstände und Aufsichtsräte der Landesbank sowie der Bankgesellschaft und die beteiligten W'irtschaßsprüfungsgesellschaften (einschließlich des Konzernprüfers PWC) (S. 177).....
WP Walter erklärt: Aus jahrelang fehlerhaft testierten, nichtigen Jahresabschlüssen im Konzern der Bankgesellschafl sind seitens der CDU Haftungsansprüche zugunsten des Landes Berlin öffentlich zu thematisieren. Die ...beteiligten WP-Gesellschaften einschließlich der Konzernprüfer PWC müssen in Anspruch genommen werden. (S. 178)..... Die Wirtschaftsprüfer des Bankgesellschafts-Konzerns haben keinen Zweifel gelassen, dass der Vorstand der Landesbank Berlin in deren Einzelabschluss und der Vorstand der BGB im Konzernabschluss wegen der eventuellen Wohnbaukreditanstalt-Rückforderung für das Jahr 2002 eine sehr erhebliche Rückstellung bilden müssten, die von der Landesbank Berlin und dem Konzern gegenwärtig bankaufsichtsrechtlich nicht verkraftet werden könnte (S.208)..... Sämtliche Kontrollinstanzen - Senat, Aufsichtsräte, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (u.a. PWC) haben nicht nur versagt, sie haben schon in der Bauphase mitgearbeitet, später ihr eigenes Handwerk begutachtet und für gut erklärt. Der Zusammenbruch des Geldinstituts resultierte weniger aus unternehmerischen Risiken, denn aus kollektiver Verantwortungslosigkeit (S. 230).
Stellungnahme der Verwaltung:
Wir halten die Gegenanträge für unbegründet und empfehlen ihre Ablehnung. Wir werden in der Hauptversammlung hierzu Stellung nehmen.
Berlin, im Juni 2003
BANKGESELLSCHAFT BERLIN Aktiengesellschaft
Der Vorstand