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Auszug aus "Erledigung und Behandlung ( ? ) der Anträge vom Parteitag 1986

Seite 4 :

Antrag W 23
Bezirk Ostwestfalen-Lippe
Privatisierung
(Angenommen)
Die SPD lehnt eine konzeptionslose Privatisierungspolitik, wie sie die Bundesregierung betreibt, ab. Die Privatisierungspolitik der Bundesregierung hat nur das einzige Ziel, Kasse zu machen und Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung vorzuweisen. Notwendig ist dagegen eine sinnvolle Neuordnung des Industriellen Bundesvermögens. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Privatisierungsvorhaben der Bundesregierung genau prüfen und in der Öffentlichkeit darlegen, welche Gründe konkret gegen oder für das jeweilige Vorhaben sprechen.

Seite 10 :

Antrag E l 9
Unterbezirk Höxter-Warburg
(Bezirk Ostwestfalen-Lippe)
Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(Angenommen)
Erledigt durch den Abschlußbericht der Kommission Energie und Umwelt „Sichere Energieversorgung ohne Atomkraft"
 

Seite 12 :

Antrag K l
Bezirk Ostwestfalen-Lippe
Unterbezirk Höxter-Warburg (Bezirk Ostwestfalen-Lippe)
Auflösung der Beiräte in Versorgungsunternehmen
(Überwiesen an die Bundestagsfraktion, die Landtagsfraktionen und die SGK mit der Maßgabe, daß in den binnen eines Jahres vorzulegenden Berichten zu diesem Problem dezidiert Stellung genommen wird)

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits in der 10. Legislaturperiode einen ersten Entwurf zur Novellierung des aus dem Jahre 1939 stammenden Energiewirtschaftsgesetzes erarbeitet. In der Jetzigen Legislaturperiode beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Energiepolitik" neben der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes mit der gesamten Neuordnung des Energiewirtschaftsrechtes und überprüft in diesem Zusammenhang auch die Frage der Kommunalisierung, Regionalisierung und damit den Status der Beiräte.

Die SPD-Landtagsfraktion Bayern weist darauf hin, daß die Voraussetzungen des Antrags, daß die Versorgungsunternehmen in Bayern neben Vorständen und Aufsichtsräten zusätzliche Beiräte aufweisen, in denen Gemeinde- und Landkreisvertreter sitzen, nur bedingt richtig sind :

So hat zwar die Bayernwerk AG, das größte bayerische Energieversorgungsunternehmen einen Beirat. Jedoch sind darin ausschließlich die Bayerischen Bezirke als kommunale Gebietskörperschaften vertreten, well die Bayerischen Bezirke 3 % des Aktienkapitals der Bayernwerk AG in Form von stimmrechfslosen Vorzugsaktien erhalten.

Andererseits sind jedoch in einem gänzlich anderen Versorgungsunternehmen, wie z. B. der Ferngas Nordbayern im bestehenden Beirat auch Vertreter aus kommunalen Gebietskörperschaften tätig. Da die SGK Bayern inzwischen einen neuen Fachausschuß „Energie und Umwelt" eingerichtet hat, dessen konstituierende Sitzung am 5. März 1988 erfolgte, wird die SPD-Landtagsfraktion zunächst abwarten, bis die SGK hierzu dezidiert Stellung genommen hat. Sollte die SGK dem Antragsbegehren des Antrages K l entsprechen, wird die SPD-Landtagsfraktion "einen gleichlautenden Antrag Im Bayerischen Landtag stellen.

Die SPD-Landtagsfraktion Hessen ist der Auffassung, dass die Einsetzung von Beiräten in Versorgungsunternehmen und deren Auflösung ausschließlich Sache der Anteilseigner ist. Nur die Unternehmen können darüber bestimmen.

Bremen und Rheinland-Pfalz entsenden keine Vertreter in entsprechende Beiräte.

Auf Berlin und Hamburg trifft das im Antrag angesprochene Problem nicht zu.

In Nordrhein- Westfalen ist eine Initiative zur Auflösung der Beiräte in Versorgungsunternehmen in Vorbereitung.

Die Bundes-SGK verweist auf den im Erledigungsvermerk zu Initiativantrag 1 beschriebenen Bericht "Kommunale Energiepolitik - Handeln für die Zukunft"