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FR vom 25.07.2006

Beschluss über Erbschaftsteuer dauert noch

Amtszeit von Bundesverfassungsrichterin Haas endet / Schluckebier gilt als Nachfolger


Die von Millionen erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer verzögert sich voraussichtlich bis zum Jahresende.

Karlsruhe - Der Erste Senat kann nach aller Voraussicht nicht mehr während der Amtszeit der Berichterstatterin Evelyn Haas über Ungleichbehandlungen im Erbschaftsteuerrecht entscheiden. Die als zögerlich geltende Bundesverfassungsrichterin scheidet im September nach zwölfjährigen Amtszeit aus. Sie ist zuständig für das Verfahren zur Erbschaftsteuer.

Der Bundesfinanzhof in München hält es für verfassungswidrig, dass Erben von Immobilien auf Grund des unterschiedlichen Bewertungssystems weniger Erbschaftsteuern bezahlen als Erben von Aktien.

Das Münchner Gericht hat deshalb bereits im Jahr 2002 verschiedene Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes Karlsruhe zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts will nach seiner eigenen Ankündigung in diesem Jahr entscheiden. Nun verlässt die Berichterstatterin Evelyn Haas aber Ende September das Gericht. Ihre zwölfjährige Amtszeit ist dann zu Ende.

Keine Entscheidung vor Wechsel

Da bis zu diesem Zeitpunkt im Ersten Senat keine Beratung mehr stattfindet, kann die Entscheidung über die Erbschaftsteuer folglich nicht mehr mit ihr getroffen werden. Allenfalls wäre es noch möglich, dass sich ihre Amtszeit verlängert, weil sich die Wahl des Nachfolgers verzögert. Danach sieht es bislang aber nicht aus.

Als Nachfolger gilt Bundesrichter Wilhelm Schluckebier, der bereits als Generalbundesanwalt im Gespräch war. Bundesregierung und Bundesrat verständigten sich dann aber auf Monika Harms als neue Generalbundesanwältin. Schluckebier (56), bislang Strafrichter im Bundesgerichtshof, soll nach der Sommerpause vom zuständigen Bundestagsgremium zum neuen Bundesverfassungsrichter in den Ersten Senat gewählt werden. Erst nach dem Richterwechsel wird mit der Entscheidung gerechnet, ob die geringere Steuerbelastung für Immobilien-Erben geändert werden muss.

Bundesverfassungsrichter werden zur Hälfte von der Union, zur Hälfte von der SPD vorgeschlagen. Da die Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit stattfindet, ist eine Einigung der großen Volksparteien notwendig. Mit Evelyn Haas benannte die CDU 1994 erstmals eine Frau zur Bundesverfassungsrichterin. Die frühere Bundesverwaltungsrichterin brachte aber nur drei Verfahren in den Senat ein. Ursula Knapp

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Dokument erstellt am 24.07.2006 um 17:29:16 Uhr
Erscheinungsdatum 25.07.2006