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FR vom 25.07.2006
Beschluss über Erbschaftsteuer dauert noch
Amtszeit von Bundesverfassungsrichterin Haas endet / Schluckebier
gilt als Nachfolger
Die von Millionen erwartete
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer
verzögert sich voraussichtlich bis zum Jahresende.
Karlsruhe - Der Erste Senat kann nach aller Voraussicht nicht mehr
während der Amtszeit der Berichterstatterin Evelyn Haas über
Ungleichbehandlungen im Erbschaftsteuerrecht entscheiden. Die als
zögerlich geltende Bundesverfassungsrichterin scheidet im
September nach zwölfjährigen Amtszeit aus. Sie ist
zuständig für das Verfahren zur Erbschaftsteuer.
Der Bundesfinanzhof in München hält es für
verfassungswidrig, dass Erben von Immobilien auf Grund des
unterschiedlichen Bewertungssystems weniger Erbschaftsteuern bezahlen
als Erben von Aktien.
Das Münchner Gericht hat deshalb bereits im Jahr 2002 verschiedene
Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes Karlsruhe zur
verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts will nach seiner eigenen Ankündigung in
diesem Jahr entscheiden. Nun verlässt die Berichterstatterin
Evelyn Haas aber Ende September das Gericht. Ihre
zwölfjährige Amtszeit ist dann zu Ende.
Keine Entscheidung vor Wechsel
Da bis zu diesem Zeitpunkt im Ersten Senat keine Beratung mehr
stattfindet, kann die Entscheidung über die Erbschaftsteuer
folglich nicht mehr mit ihr getroffen werden. Allenfalls wäre es
noch möglich, dass sich ihre Amtszeit verlängert, weil sich
die Wahl des Nachfolgers verzögert. Danach sieht es bislang aber
nicht aus.
Als Nachfolger gilt Bundesrichter Wilhelm Schluckebier, der bereits als
Generalbundesanwalt im Gespräch war. Bundesregierung und Bundesrat
verständigten sich dann aber auf Monika Harms als neue
Generalbundesanwältin. Schluckebier (56), bislang Strafrichter im
Bundesgerichtshof, soll nach der Sommerpause vom zuständigen
Bundestagsgremium zum neuen Bundesverfassungsrichter in den Ersten
Senat gewählt werden. Erst nach dem Richterwechsel wird mit der
Entscheidung gerechnet, ob die geringere Steuerbelastung für
Immobilien-Erben geändert werden muss.
Bundesverfassungsrichter werden zur Hälfte von der Union, zur
Hälfte von der SPD vorgeschlagen. Da die Wahl mit
Zwei-Drittel-Mehrheit stattfindet, ist eine Einigung der großen
Volksparteien notwendig. Mit Evelyn Haas benannte die CDU 1994 erstmals
eine Frau zur Bundesverfassungsrichterin. Die frühere
Bundesverwaltungsrichterin brachte aber nur drei Verfahren in den Senat
ein. Ursula Knapp
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Dokument erstellt am 24.07.2006 um 17:29:16 Uhr
Erscheinungsdatum 25.07.2006