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Aufsicht für Strompreise

Koalition einig bei Energiegesetz / Mehr Wettbewerb

Nach wochenlangem Tauziehen haben sich SPD und Grüne auf einen gemeinsamen Entwurf für das neue Energiewirtschaftsgesetz geeinigt. Damit rückt auch die geplante Preisaufsicht für den deutschen Strom- und Gasmarkt näher.

VON OLIVER RISTAU

Berlin · 10. März · Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen legten sich am Donnerstag auf einen gemeinsamen Entwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes fest. Dieser sieht unter anderem vor, dass sich die Stromnetzbetreiber ihre Preise vorab genehmigen lassen müssen. Damit reagiert die Regierung nach Aussage der energiepolitischen Sprecherin der Grünen, Michaele Husted, auf einen deutlichen Anstieg der Preise für die Netznutzung im Jahr 2004. Diese Kosten machen etwa ein Drittel der Strompreise aus.

Die neue Regulierungsbehörde soll möglichst zügig ihre Arbeit zur Preisaufsicht über den deutschen Strom- und Gasmarkt aufnehmen. Sie soll die Netzbetreiber auch zu mehr Wettbewerb verpflichten. Künftig, so war aus Koalitionskreisen zu hören, sollen die Preise für die Netznutzung am günstigsten Anbieter ausgerichtet werden.

Mit dem Entwurf hat sich die Koalition gegen einzelne Vorschläge der Energiewirtschaft gewandt. So hatten die Stromversorger die Einbeziehung der Körperschaftssteuer in die Kalkulation ihrer Netzpreise gefordert. Dies schließt der Gesetzentwurf ebenso aus wie großzügige Entlastungen für die energieintensive Industrie. Die Umsetzung dieser Vorschläge hätte die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts mit jährlich 17 Euro zusätzlich belastet. Stattdessen sollen energieintensive Betriebe in Absprache mit der Regulierungsbehörde ihre Netzkosten individuell reduzieren können.

Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) nannte die Einigung ein "gutes Ergebnis, dass einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Stromnetzen und damit den Einzug von Wettbewerb im Strommarkt ermöglichen wird". Der Bundestag will noch vor Ostern beraten.

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005
Dokument erstellt am 10.03.2005 um 17:36:07 Uhr
Erscheinungsdatum 11.03.2005
 

und dazu den
 

KOMMENTAR:

ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ

Korrektiv des Monopols

Von Oliver Ristau

Sie haben sich geeinigt. Endlich, denn der Entwurf für ein neues Energiegesetz seitens der Regierung ist mehr als überfällig. Die EU mahnt die Einrichtung einer Regulierungsbehörde für die hiesigen Energiemärkte seit Jahren an. Das geplante Aufsichtsamt für Strom und Gas braucht aber eine gesetzliche Grundlage.

Dagegen gibt es eine Menge Widerstand. Vor allem aus der Energiewirtschaft. Denn die mächtige Stromindustrie ist alles andere als begeistert von der Aussicht, sich bei der Berechnung ihrer Netzpreise auf die Finger schauen lassen zu müssen. Schließlich bescherten die Netze wegen der fehlenden Kontrolle den Monopolisten glänzende Gewinne. Haushalte und Industrie mussten dafür zahlen. Also ist es nicht erstaunlich, dass die Industrie nicht müde wurde, ihr Monopol zu verteidigen. Sie drohte sogar unverhohlen damit, notwendige Investitionen in die Sicherheit der Netze einzustellen, wenn Rot-Grün ihre Netzhoheit zu sehr einschränken sollte.

Deshalb ist es mutig von der Koalition, davon weitgehend unbeeindruckt mit ihrem Gesetzentwurf Wettbewerb ins Netz bringen zu wollen. Ein starker Regulierer mit Aufsichts- und Weisungskompetenzen könnte sich als Korrektiv des mächtigen Monopols erweisen. Allerdings ist das Gesetz noch nicht unter Dach und Fach. Es ist zu hoffen, dass die Opposition, in der Vergangenheit mit konstruktiven Vorschlägen für mehr Wettbewerb im Energiemarkt hervor getreten, das Gesetzeswerk nicht aus taktischen Gründen im Bundesrat verzögert. Die Zeit drängt.

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Dokument erstellt am 10.03.2005 um 17:08:05 Uhr
Erscheinungsdatum 11.03.2005