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Vermittlungsausschuss macht Weg für Strompreissenkung frei

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den Kompromiss zum Energiewirtschaftsgesetz gebilligt. Das Gesetz soll für sinkende Strom- und Gaspreise sorgen und Milliardeninvestitionen in den Bau von Kraftwerken und Netzen ermöglichen.

Struktur des Primärenergieverbrauchs in Deutschland 2004Die Preise für Strom und Gas in Deutschland sollen dadurch noch vom Sommer an von der neu geschaffenen Bundesnetzagentur kontrolliert und gedämpft werden. "Der Bundesrat kann sich jetzt am Freitag abschließend mit dem Entwurf befassen", sagte ein Ausschuss-Sprecher am Mittwoch in Berlin. Am Donnerstag sollen die Änderungen am Entwurf den Bundestag passieren. Die Zustimmung gilt wie die der Länderkammer als sicher.

Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen soll. Die Unionsländer hatten sich zuletzt in einer Reihe von Punkten vor allem gegen Vorstellungen der Grünen durchgesetzt. So müssen künftig alle Netzpreise von den Konzernen der Agentur vorgelegt werden. Innerhalb von sechs Monaten muss dann die Behörde Einspruch erheben. Rot-Grün wollte eine solche Kontrolle nur bei Preiserhöhungen.

Die Bundesnetzagentur geht aus der bisherigen Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hervor, die künftig auch den Wettbewerb auf dem Bahnnetz und im Energienetz kontrollieren soll. Das Strom- und Gasnetz in Deutschland ist im Wesentlichen im Besitz der vier großen Versorger RWE, Eon, Vattenfall Europe und EnBW.

Bundesländer sollen kleinere Netzbetreiber kontrollieren
Die Netzpreise machen beim Strom etwa ein Drittel des Gesamtpreises aus. Sie waren von der rot-grünen Bundesregierung auf Grund des Netzmonopols der großen Versorger als überhöht angesehen worden. Die Bundesländer sollen bei kleineren Netzbetreibern mit weniger als 100.000 Kunden, also vor allem Stadtwerken, die Kontrolle anstelle der Bundesnetzagentur übernehmen können.

Weiter wird die so genannte Anreizregulierung, mit der die Konzerne zu mehr Effizienz gezwungen werden sollen, nicht allein in die Macht der Agentur gestellt. Die Konditionen dieser Regulierung sollen nun in einer eigenen Verordnung geregelt werden, die erst nach der im Herbst erwarteten Neuwahl umgesetzt werden kann.

"Die Einigung zum Energiewirtschaftsgesetz im Vermittlungsausschuss ist eine gute Nachricht für alle Energieverbraucher: Das Gesetz sorgt für eine wirksame Kontrolle der Strom- und Gasnetzbetreiber und ist Voraussetzung für echte Kostenentlastungen bei Unternehmen und Haushalten", sagte Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel, der für die unionsgeführten Länder und für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Verhandlungsführer im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag war. Umweltverbände kritisierten die Einigung.

Kritik von Umweltverbänden

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängelte, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene detaillierte Kennzeichnungspflicht für die Stromrechnungen im Vermittlungsverfahren stark eingeschränkt wurde. "Für einen echten Wettbewerb ist es wichtig, dass der Kunde sich informieren kann, wie hoch der Anteil von Wind- und Wasserkraft, von Braunkohlestrom oder Atomenergie in seinem Strommix ist. Umweltfreundliche Anbieter, die auf die riskante Atomkraft und den klimaschädlichen Kohlestrom verzichten, bekommen dann endlich bessere Chancen", sagte BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm. Ähnlich äußerte sich der Naturschutzbund NABU.

Die deutsche Stromwirtschaft begrüßte das Gesetz trotz Kritik an Einzelheiten. "Die Hängepartie wird vor der Sommerpause beendet", sagte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW). Das Gesetz bringe Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen im Strommarkt.

Kritik übte Meller an den Abstrichen beim Konzept der Substanzerhaltung. "Die Finanzkraft der Stromunternehmen wird dadurch geschwächt, dass bei der Kalkulation der Netzentgelte die Körperschaftssteuer künftig nicht mehr berücksichtigt wird", sagte Meller. Außerdem werde eine Fülle von Berichtspflichten sowie die Vorabgenehmigung aller Netzentgelte der rund 900 Stromnetzbetreiber die Kosten treiben.

ftd.de, 15.06.2005
© 2005 Financial Times Deutschland, © Illustration: FTD; Quelle: Umweltministerium