Zurueck zur Hompage
Streit über Kontrolle der Energie-Netzentgelte geht weiter

Berlin (dpa) - Im Streit zwischen Regierung und Bundesländer über die künftige Kontrolle der Nutzungsentgelte für Strom- und Gasnetze in Deutschland ist noch kein Ende in Sicht. Der Bundesrat beharrte am Freitag auf Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz und folgte unter anderem einem Antrag Hessens, der die Konzerne zur Vorab-Genehmigung der Netzentgelte verpflichten will. Der Entwurf der Bundesregierung sieht dagegen eine nachträgliche Missbrauchskontrolle der Entgelte ("Ex post") durch die Regulierungsbehörde vor. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) warnte, eine Kontrolle vorab, verursache einen enormen Bürokratieaufwand.

Die Realisierung der Vorab-Variante ("Ex ante") werde die Regulierung bereits in der Startphase kollabieren lassen, warnte Clement. Es müssten bei 1700 Netzbetreibern intensive Vorprüfungen vorgenommen werden und alle Bescheide könnten angefochten werden. "Das ist Bürokratie pur." Der Minister plädierte für eine zügige Umsetzung des Gesetzes und warnte vor einer Monate lange dauernden Hängepartie. "Ein Erreichen zum 1. Januar 2005 ist noch zu schaffen, wenn alle guten Willens sind."

Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) verteidigte dagegen die Vorab-Genehmigungspflicht: "Bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, muss reguliert werden. Wir dürfen den Netzbetreibern keine Spielräume für missbräuchliche Verhaltensweisen lassen." Die Netzentgelte machen bis zu 40 Prozent des Strompreises aus.

Die Entscheidung des Bundesrates wird nun mit einer Stellungnahme der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet, der das Gesetz nach dreifacher Lesung beschliesst. Danach befasst sich erneut die Länderkammer mit dem Gesetz und wird es vermutlich in den Vermittlungsausschuss schicken. Das Gesetz setzt EU-Recht um und soll die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Energiemarkt sichern sowie langfristig für eine Senkung der Strom- und Gaspreise sorgen. Für die Kontrolle des Energiemarktes soll dann die Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post zuständig sein.

24.09.2004 von Thomas Stollberger

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