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Energierecht in Verzug

Bundestag verschiebt Lesung

Berlin · 18. Oktober · mbe · Die Neuregelung des Energierrechts in Deutschland gerät zunehmend in Verzug. Wie Parlamentarier aus mehreren Parteien am Montag berichteten, beschloss der Bundestag, die ursprünglich für den kommenden Donnerstag anberaumte erste Lesung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um eine Woche zu verschieben.

Ziel der zwischen den Ländern und der Bundesregierung wie auch koalitionsintern umstrittenen Novelle ist es, die Aufsicht über das Preisgebaren der Energiekonzerne vom kommenden Jahr an zu verschärfen. Zu diesem Zweck soll unter anderem eine unabhängige Regulierungsbehörde geschaffen werden. Dieser Zeitplan gilt jedoch seit längerem als nicht mehr realistisch, weil die unionsgeführte Mehrheit im Bundesrat zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt hat und das Gesetz der Zustimmung der Länderkammer bedarf.

Das federführende Wirtschaftsministerium habe noch nicht alle Stellungnahmen des Bundesrates beantwortet; daher ergebe die Parlamentsaussprache zur Zeit keinen Sinn, hieß es in Berlin. Die Länder wollen vor allem durchsetzen, dass der neue Regulierer künftig die Entgelte für die Netzdurchleitung von Gas und Strom vorab genehmigt; die Regierung will dagegen lediglich eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht fest schreiben. In SPD-Kreisen hieß es gestern, auch die Regierungsfraktionen sähen bei der Gesetzesnovelle noch Raum für Nachbesserungen, daher wolle man am kommenden Mittwoch mit dem Wirtschaftsministerium abermals zusammen treffen. Die Energie-Expertin der Grünen, Michaele Hustedt, sagte der FR, "spätestens in der nächsten Woche" müsse das Gesetz im Bundestag eingebracht werden, "sonst kommen wir in Schwierigkeiten".

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Dokument erstellt am 18.10.2004 um 17:36:08 Uhr
Erscheinungsdatum 19.10.2004