Zu unserer außerordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2000 in Essen haben Aktionäre
Gegenanträge
angekündigt, die wir gemäß § 125 AktG nachstehend wiedergeben:
RWE Aktiengesellschaft 0 p e r n p l a t z l 45128 Essen
l. Gegenantrag des Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V., 50737 Köln, vom 18.05.2000
„Dem Verschmelzungsvertrag zwischen der RWE AG, der VEW AG und der RWE Gesellschaft für Beteiligungen wird nicht zugestimmt."
Begründung: „Die Fusion von RWE und VEW soll in ihrer geplanten Form 3.200 Arbeitsplätze vernichten, davon 2.400 bei RWE. Zur Vorbereitung auf die Fusion sollen weitere 9.300 Stellen gestrichen werden. Dieser zutiefst unsoziale Plan muß abgelehnt werden! Der RWE-Konzern muß seinen sozialen Verpflichtungen gerecht werden!
Die Aktionärinnen und Aktionäre sollten auf einen Fusionsprofit verzichten und stattdessen die Interessen der Menschen wahren, die seit Jahren ihre Dividenden erarbeiten. Als Protest gegen die geplante Jobvernichtung sollten sie ihre Stimmrechte an den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Telefon 0221-5995647, www.kritischeaktionaere.de übertragen."
2. Gegenantrag des Herrn Eduard Bernhard, 63801 Kleinostheim, vom 19.05.2000
Zum einzigsten Tagesordnungspunkt, nämlich dem geplanten Zusammenschluß zwischen RWE AG, der VEW AG und der RWE Gesellschaft für Beteiligungen m.b.H. zur zukünftigen RWE AG für Beteiligungen, melde ich Opposition an und beantrage die Ablehnung.
Begründung: l) Durch das zu übernehmende VEW-Atomkraft- werk „Emsland", Lingen erhöht sich das atomare Risiko im RWE-Konzern und RWE setzt seine unverantwortbare Nuklear-Politik fort, obwohl bis heute kein Atommüll-Endlager vorhanden ist.
2) Das AKW Emsland befindet sich im unmittelbaren An-Abflug-Bereich eines nahen Nato- Bombenabwurfplatzes.
3) Beim kürzlichen Erörterungstermin für ein auf dem „Emsland''-Reaktorgelände geplantes Brennelementzwischenlager, stellte sich heraus, daß im 30 km Umgebungsbereich keine Strahlenschutz-Betten für den Fall einer Atom- Katastrophe vorhanden sind.
4) Vorgenanntes Brennelementzwischenlager soll nur eine unzureichende Betonumhüllung haben u. hält deshalb weder Flugzeugabsturz noch Sabotage-Anschläge mit z.B. Panzerfaust, Stinger-Rakete aus.
5) Drohende Arbeitsplatzverluste!
Stellungnahme des Vorstands:
So wie RWE seiner sozialen Verantwortung in der Vergangenheit stets gerecht geworden ist, wird sich auch das fusionierte Unternehmen an dem dadurch gesetzten Maßstab messen lassen. Die Vorstände von RWE und VEW haben sich mit den Arbeitnehmervertretungen darauf verständigt, die notwendigen Personalanpassungen durch eine Ausweitung beste-hender Vorruhestandsregelungen und durch weitere sozialverträgliche Instrumente vorzunehmen. Fusionsbedingte Beendigungskündigungen werden nicht ausgesprochen. Mit der Verschmelzung von RWE und VEW wird die Basis für weiteres Wachstum in den liberalisierten Utility-Märkten geschaffen. Es entstehen erhebliche Synergiepotenziale und neue Geschäftschancen. Die Verbindung von wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwortung verspricht die größten Erfolge bei der Schaffung neuer und der Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
Mit den Argumenten von Herrn Bernhard gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie haben wir uns seit Jahren wiederholt auseinander gesetzt und unsere Position zum verantwortbaren und notwendigen Einsatz von Kernenergie dargelegt. Daran halten wir aus Gründen der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit, der Umweltverträglichkeit und der Ressourcenschonung unverändert fest. Die nun am Beispiel des Kernkraftwerks Emsland erhobenen Vorwürfe sind unzutreffend. Das Kraftwerk Emsland erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen in Deutschland ebenso wie die RWE-Kernkraftwerke. Der Truppenübungsplatz der Royal Air Force bestand bereits vor der Errichtung des Kraftwerks und ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens als nicht sicherheitsrelevant beurteilt worden. Die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Landkreis Emsland wurden im Rahmen von Notfallplanungen untersucht und als den rechtlichen Erfordernissen entsprechend eingestuft. Alle im Zusammenhang mit dem Zwischenlager stehenden Fragen sind im Erörterungstermin Ende Dezember 1999 eingehend diskutiert und erschöpfend beantwortet worden.
Wir halten die Gegenanträge für unbegründet und empfehlen ihre Ablehnung.
Essen, 20. Mai 2000
RWE Aktiengesellschaft Der Vorstand