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Das Gesetz
Nach rechtlichen Bedenken von
Bundespräsident Horst Köhler hat die Bundesregierung das
Verbraucherinformationsgesetz geändert. Der Bundestag hat
zugestimmt. Der Opposition und den Verbänden geht es nicht weit
genug.
Was bringt das Gesetz dem
Verbraucher?
Wenn Gammelfleisch auftaucht oder Höchstmengen von Pestizid
überschritten werden, sollen Behörden die Verbraucher
gezielter informieren und Namen von Unternehmen und Produkten im
Internet veröffentlichen. Darüber konnten die Behörden
bisher nach eigenem Ermessen entscheiden.
Welche Bereiche bezieht das Gesetz
mit ein?
Die Regelung betrifft Lebens- und Futtermittel, aber auch Bekleidung,
Bettwäsche, Waschmittel und Spielwaren.
Wie kann man sich informieren und was
kostet das?
Die Behörden sollen die Verbraucher bei Gesundheitsgefahren und
Rechtsverstößen von sich aus informieren. Dies sind in der
Regel kommunale Behörden. Die Verbraucher haben mit dem Gesetz
auch ein Recht auf Auskunft. Ein solcher Antrag soll nach bis zu zwei
Monaten beantwortet sein. Bei Lebensmittelskandalen oder
Verstößen soll die Information kostenfrei sein. Ansonsten
können die Behörden Kosten deckende Gebühren erheben.
Warum hatte der Bundespräsident
das Gesetz zunächst gestoppt?
Horst Köhler hatte das Gesetz im Dezember nicht unterschrieben,
weil er einen Verstoß gegen das Grundgesetz darin sah, dass der
Bund Gemeinden mit der Herausgabe von Informationen beauftragen wollte.
Das sollte nach der Föderalismusreform über die
Zuständigkeiten von Bund und Ländern nicht mehr möglich
sein. Nun ist im Gesetz festgelegt, dass die Länder die
Übertragung der Aufgaben übernehmen.
Warum steht die Regelung immer noch
in der Kritik?
Bundestagsopposition und Verbraucherverbände halten das Gesetz
für einen "zahnlosen Tiger". Betroffene Unternehmen könnten
sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige
wettbewerbsrelevante Informationen berufen. Gesundheitsgefahren und
Rechtsverstöße fallen allerdings nicht darunter. Eine
Informations- pflicht für Unternehmen gibt es nicht. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte eine Schlechterstellung
im Vergleich zum Informationsgesetz des Bundes kritisiert. Das
Verbrauchergesetz ist zudem auf Lebensmittel, Futtermittel und
Bedarfsgegenstände beschränkt. Die Opposition fordert, dass
es für weitere Produkte und Dienstleistungen gilt.
Ab wann kann man sich denn nun auf
das Gesetz berufen?
Die Regelung tritt nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums
frühestens Ende Oktober in Kraft und soll in zwei Jahren auf den
Prüfstand.