Zurueck zur Vorseite
Claudia Baitinger schrieb :

Subject: Zum Tod von Traute Kirsch
Date: Mon, 8 Aug 2005 02:40:29 +0200

Traute Kirsch : Redebeitrag zur Verleihung des Couragepreises am 13. November 2004 in Bodenwerder "Die Würde des Menschen"

Liebe Anne,

zunächst ist es mir ein großes Anliegen, Dich dafür zu beglückwüschen, das du diese tolle Idee mit der Gründung der Sitftung für den Couragepreis gehabt hast.

Angesichts der vielen Ehrungen und vor allem Verdienstkreuze, die Leuten zuteil werden, deren Wirken sich im nachhinein gar nicht als so segensreich herausstellt, ist es sehr angebracht, auch mal Menschen im alternativen Bereich, die ja gewöhnlich sehr viele Nackenschläge einzustecken haben zu ehren.

Es gilt, Dir hohe Anerkennung zu zollen dafür, das du diese Idee mit soviel Einsatz und Opferbereitschaft verwirklicht hast.

Dann möchte ich mich herzlich dafür bedanken, dass du nun mich für würdig befunden hast, diesen Preis zu erhalten. Darüber habe ich mich natürlich außerordentlich gefreut.

Diese Ehrung tut mit deshalb besonders wohl, weil ich ja in der Anti-AKW-Bewegung und auch in den anderen Widerstandsbereichen, wie z. B. der Wasserprivatisierung, in denen ich tätig bin, eine Außenseiterposition vertrete. Diese Außenseiterposition immer wieder offensiv in die Anti-AKW-Bewegung bzw. in den BUND und die Gruppen, mit denen ich zusammengarbeitet habe, hineinzutragen, hat mich immer wieder viel Mut und Kraft gekostet.

Und da ich hier nun reden darf, ja eigentlich muss, ist es mir ein Anliegen, meine Außenseiterposition darzustellen.

Zur plakativen Darstellung dieser Position haben wir unsere Gruppe im Widerstand gegen das Atomkraftwerk Würgassen "UNRAST" genannt als Abkürzung für "Unser Recht auf Stillegung".

MIt dieser Formulierung haben wir die Überzeugung unserer Gruppe zum Ausdruck gebracht, dass die Forderung nach Stillegung einer Atomanlage nicht mit den individuellen technischen Problemen der Anlage begründet werden sollte.

Uns war vielmehr klar. Die Risiken der Nutzung der Atomkraft sind grundsätzlich unbeherrschbar. Deshalb muss auch jede einzelne Anlage aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt werden.

Die speziellen sicherheitstechnischen Probleme der individuellen Anlage können daher nur dazu dienen, das Grundsatzrisiko zu veranschaulichen. Uns war dabei der Bezug zu den Grundgesetzartikeln wichtig. Wir waren und sind der Meinung, dass es mit der im Grundgesetz im Artikel 1 verankerten Würde des Menschen nicht vereinbar ist, dass Menschen den atomaren Risiken ausgeliefert werden.

Unsere Auffassung ist es, dass die Menschen aus dem aus der Würde des Menschen abgeleiteten Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, ein Recht darauf haben, den atomaren Risiken nicht ausgesetzt zu werden. Das heißt: Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass die Politiker die Atomkraftnutzung nicht zulassen, sondern verbieten müssen.

Das mag zum jetzigen Zeitpunkt, wo es kaum noch ernsthafte Auseinandersetzungen um die Atomkraft gibt - wo der Dialog gepflegt wird -, reichlich illusionär und unrealistisch klingen. Doch ich werde versuchen darzustellen, warum es auch heute - oder vielleicht gerade heute - so wichtig ist, eine solche Position zu vertreten.

Dazu muss ich hier klarstellen, dass für mich der Kampf gegen die Nutzung der Atomkraft nicht nur die Abwehr einer gefährlichen Technik beinhaltete und beinhaltet.

Für mich ging es immer auch um den Erhalt der Demokratie. Atomkraft bedeutete für mich der Beginn der Zerstörung unseres demokratischen Staatsgrundlagen.

Ich hatte folgende Befürchtung: Eine Politik, die Wirtschaftsunternehmen das Eingehen unbeherrschbarer Risiken gestattet und sich dabei skrupellos über die Grundrechte der Bürger hinwegsetzt, begibt sich auf einen Weg, der zwangsläufig zur Beseitigung demokratischer Prinzipien und des Demokratieverständnisses in der Gesellschaft und damit zur Zerstörung der Demokratie führen muss.

Und nach meiner Einschätzung hat die demokratische Entwicklung in Deutschland genau den von mir befürchteten Verlauf genommen.

In Sachen Atomkraft möchte ich die negative Entwicklung an dem sogenannten Atomausstiegsgesetz und an der Diskussion um die Terrorgefahren für Atomanlagen nach dem 11. September deutlich machen.

Dieses angeblich dem Ausstieg dienende Gesetz hat den Kraftwerkstandorten die Zwischenlager beschert, die vorher verboten waren, weil man es zur Zeit der Schaffung des Atomgesetzes im Jahre 1959 nicht verantworten wollte, atomare Risiken an einem Standort zu häufen, also neben dem Risiko des Kraftwerksbetriebes auch noch das Risiko der Lagerung radioaktiver Abfälle einzugehen.

Dass wir in Würgassen das Zwischenlager zu Beginn der 80er Jahre verhindern konnten, war ja eine Folge dieser gesetzlichen Vorschrift. Ausgerechnet unter Federführung eines grünen Ministers wurde diese Risikoerhöhung als eine Mussvorschrift in das Atomgesetz hineingeschrieben.

Und noch eine andere gesetzliche Risikofestschreibung wurde mit dem angeblichen Ausstiegsgesetz vorgenommen. Sie bezieht sich auf das Risiko des Supergaus. Die Atomkraftgegner und die aus ihnen hervorgegangenen Grünen waren ja mit ihrer Argumentation mit dem möglichen Supergau immer gegen die Wand gelaufen, weil behauptet wurde, der sei ja rein theoretischer Natur und würde nicht stattfinden.

Nun wird mit einem "Ausstiegsgesetz" der Atomindustrie bescheinigt, dass sie das Risiko des Supergaus eingehen darf. Das wird in den Erläuterungen ausdrücklich klargestellt durch den Satz, dass für einen begrenzten Zeitraum dieses Restrisiko einzugehen sei.

Die Skrupellosigkeit der Einstellung, dass Risiken uneingeschränkt der Bevölkerung zuzumuten sind, wird dann noch mal krass deutlich in der Diskussion um die Terroranschläge nach dem 11. September.

Die Forderung von Atomkraftgegnern nach Stillegung der AKWS wegen der mögichen Bedrohung eines zur Bombe umfunktionierten Flugzeuges wurde abgeschmettert damit, dass nur eine abzuwehrende Gefahr - also ein im Anflug befindliches Flugzeug, eine Rechtfertigung für Eingriffsmaßnahmen, wie Stillegungen biete.

Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, wie verhängnisvoll das Denken der Politiker ist; denn die Stillegung eines AKWs bei Bomben- oder Granatenbedrohung durch Selbstmordattentäter ist als Schutzmaßnahme völlig unsinnig. Damit haben die Politiker und vor allem die Grünen demonstrativ bekundet, dass Risiken jeglicher Art von Industrieunternehmen eingegangen werden dürfen und der Bevölkerung zuzumuten sind.

Diese Auffassung blieb natürlich nicht auf die Atomkraftnutzung beschränkt. Mittlerweile ist es gängige Kontroll- und Genehmigungspraxis, dass das Eingehen von Risiken in der Verantwortung der Wirtschaftsunternehmen liegt. Sowohl bei Genehmigungserteilungen und für die Kontrollaufsicht der Behörden spielen heute Risiken keine Rolle mehr.

Das Vorsorgeprinzip, das nach 1945 das Verwaltungsgeschehen prägte und auch in der Daseinsvorsorge der Gemeinden seinen Niederschlag gefunden hatte, wurde ersetzt durch das Prinzip des uneingeschränkten Wirtschaftsvorranges.

Zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland war es Ziel der Umweltpolitik, Risiken zu vermeiden, auszuschließen und zu minimieren. Das Prinzip des Allgemeinwohls und das Bemühen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und zu pflegen, waren sehr entscheidende Aspekte, die umwelt- und wirtschaftspolitische Entscheidungen beeinflussten.

Ich bin mir bewusst, dass ich mit dieser Aussage auf ungläubige Reaktionen treffe.

Gerade in oppositionellen Kreisen ist ja die Ansicht weit verbreitet, dass die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland nie etwas getaugt hat.

Dies ist ein verhängnisvoller Irrtum. Am Beispiel der Atomkraftnutzung habe ich aufgezeigt, wie der Paradigmenwechsel, von dem naiven Glauben, man werde die atomaren Risiken schon beherrschen bis zur gesetzlichen Verankerung der Rechtsanspruches der Atomfirmen auf das Eingehen von Risiken von der rot-grünen Koalition vollzogen wurde.

Die Beseitigung des Sozialstaates durch die Hartz - Gesetze und die Gesundheitsreform machen dramatisch klar, welche positiven demokratischen Prinzipien in unserem Staat vorhanden waren.Ihr Verlust sollte uns veranlassen, darüber nachzudenken, welches Prinzip die demokratische Staatsform unser Grundgesetz - die Verfassung - charakterisiert

Es ist das Prinzip von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, wie es im Artikel 1 des Grundgesetzes seinen Niederschlag gefunden hat. Politiker, die sich ohne "Wenn und Aber" dem Wirtschaftsvorrang verschrieben, haben, sind zwangsläufig nicht mehr in der Lage, die Würde des Menschen zu achten und zu gewährleisten; sie müssen es vielmehr mit Füßen treten.

Im Bereich der Umwelt hat diese Missachtung der Würde des Menschen schleichend stattgefunden. Mit Hartz IV wird auf brutalste Art und Weise klargestellt, dass Wirtschaftsvorrang auf die Missachtung der Würde des Menschen abzielt. Wer arbeitslos ist, hat keinen Anspruch auf einen unserem Wohlstandsstaat angemessenen Lebensunterhalt mehr.

Wer arbeitslos ist, muss jegliche Arbeit, die ihm vom Arbeitsamt zugewiesen wird - unter teils unwürdigen Bedingungen -, annehmen. Wer arbeitslos ist, muss es sich gefallen lassen, dass vom Arbeitsamt geschickte Schnüffler ihn kontrollieren und in seine Intimsphäre eindringen.

Die hier aufzustellende Liste der entwürdigenden Dinge, die arbeitslosen Bürgern zugemutet werden, ist endlos und übersteigt den Rahmen dieses Vortrages.

Ich möchte aber nachdrücklich darauf hinweisen, dass man von folgendem ausgehen muss: Die Missachtung der Würde des Menschen wird hier ganz bewusst betrieben.

Das wird deutlich daran, dass der Hinweis auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen in dem Harzt-IV Gesetz gestrichen ist.

Mit Wirtschaftsvorrang, wie er jetzt das Denken der Politiker beherrscht, ist die Achtung der Würde des Menschen nicht vereinbar.

Das Streben der Wirtschaft nach Vorrang ist sicherlich schon vom Beginn der Bundesrepublik an zu beobachten. Doch ein entscheidenden Schritt in diese falsche Richtung wurde mit der Atomkraftnutzung vollzogen. Der bis jetzt krönende Abschluss dieses Paradigmenwechsels fand mit dem gesamten Reformpaket statt, mit dem der Sozialstaat beseitigt wurde.

Dies wollte ich mit dem großen Bogen, den ich geschlagen habe, darstellen, und ich hoffe, dass mir das zumindest ansatzweise gelungen ist.

Ich hoffe auch, dass mein Anliegen klar geworden ist. Jeglicher Widerstand, in welchen Bereichen auch immer, muss sich darauf konzentrieren, dass der Mensch in seiner Würde wieder die Achtung erhält, die vom Grundgesetz verlangt wird. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Widerstand erfolgreich ist und demokratisches Denken und nicht Wirtschaftsvorrang unsere Gesellschaft prägen wird.

Dazu wird viel Mut gehören. Deshalb danke ich dir, liebe Anne noch mal ganz herzlich für die Verleihung des Couragepreises und vor allem dafür, dass du ihn geschaffen hast.

°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
siehe auch http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/zcourage.html

(Traute konnte wegen ihrer damals bereits sich abzeichnenden Krebserkrankung
diese Rede nicht mehr selber halten)