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Ist Cross-Border-Leasing legal ????

CBL- betrachtet am Beispiel der Stadt Recklinghausen

Cross-Border-Leasing - 1 - Datum: 12.01.2003

Werner Peters / BI

Seit Wochen ist CBL das vorherrschende Thema der politisch interessierten Bürger RE’s. Auch die in RE meistgelesenen Zeituntungen wie WAZ und RZ berichten ausführlich zu diesem Thema. Insgesamt fällt auf, das Befürworter des Deals sowie Kommentatoren der Zeitungen von einem legalen Geschäft bei dieser Transaktion sprechen. Ist dem wirklich so ????.

Beschäftigt man sich mit dem CBL-Deal, stößt man zum Beispiel auf die Abhandlung eines hohen Beamten aus der U.S-Finanzbehörde von 1999, namens John Aramburu. Aramburu beschreibt in seiner Abhandlung eine “lease-in / lease-out
Transaction (Hin-Rückkauf – Transaktion), die 1:1 auf RE übertragbar ist. Zugleich verweist er auf das Finanz Bulletin vom 13.März 1999, Einkommenssteuer, Bezug Regel 99-14, Seite 3, in der festgestellt wird: Ein Steuerzahler darf nicht abziehen unter Teil 162 und 163 vom Code, Miete, gezahlte Zinsen oder sich zuziehen in Verbindung mit einer Leasein/Lease-out Transaktion einen Mangel wirtschaftlicher Substanz..

Rechtsprechung in den USA

Nicht nur wegen dieser eindeutigen Bestimmung verweigern die US-Finanzbehörden immer häufiger die Anerkennung von Zinsabschreibungen. Der Supreme Court (oberste Gerichtshof) hat die Klage eines Trust auf Anerkennung von Zinsabschreibungen abgelehnt mit der Begründung es handele sich bei dieser Transaktion um eine Konstruktion der keine wirtschaftlich bedeutsame Absicht folgt außer der, Zinsabschreibungen für den Trust zu konstruieren. Diese Transaktion wäre eine einzige Heuchelei. Hierbei wurde auch der Begriff “Circular-Cash-Flow“ benutzt, was soviel bedeutet wie kreisförmiger Geldfluß.

Mittlerweile gibt es in den USA nur noch drei Steueroasen in denen diese Scheingeschäfte toleriert werden. Auch nach den Steuerprinzipien aller westlichen Rechtsstaaten sind diese Transaktionsverträge klassische Scheingeschäfte. Umschrieben
werden diese Transaktionen vom Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt RE als neues modernes Finanzmanagement.
Welch eine Täuschung des Bürgers.

Kommunalpolitiker und ihre Moral

Politiker aller Parteien haben in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten, über die Verhältnisse von Stadt und Land gewirtschaftet und investiert. Die Folge war eine zunehmende Verschuldung, die noch verstärkt wurde durch Belastungen und Verschiebung von Aufgaben des Bundes zu Lasten der Bundesländer und ihrer Gemeinden bzw. Städte. Der Stadthaushalt von RE wird seit Jahren geschönt durch den Verkauf von städtischem Grundeigentum, Häusern und Beteiligungen an Versorgungsunternehmen
usw. Erforderliche grundlegende Änderungen in der Investitions-, Ausgaben- und Personalpolitik werden nicht in Angriff genommen. Vetternwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität sind an der Tagesordnung.

Korruption wohin man sieht und zwar quer durch alle Parteien. Bei dieser Gemengelage ist es nicht verwunderlich, daß die politische Stadtspitze auf den vermeintlichen Goldesel “Cross-Border-Leasing“ springt und das bei Außerachtlassung aller gebotenen Vorsicht. Dem Bürger gegenüber werden die Risiken verniedlicht und es erfolgt so gut wie keine Information zum Vertragsinhalt. Die Hauptnutznießer dieser Transaktion sind der Trust und die beteiligten Banken.

Bedingt durch ihre finanzielle Situation ist die Stadt RE kein gleichberechtigter Partner bei der Vertragsgestaltung des CBL-Deals. Im übrigen handelt es sich bei diesem Vertrag um ein durch den Trust und die Banken formuliertes Vertragssystem, das von RE nicht veränderbar ist und in dem alle Risiken zu Lasten der Banken und des Trust zu Ungunsten von RE ausgeschlossen sind. Die Unmoral oder auch Betrug der Politiker besteht darin, dem Bürger vorzugaukeln, es handele sich bei dieser Transaktion um ein ganz normales Geschäft ohne jegliches Risiko und man würde ja nur an den (konstruierten)
Steuervorteilen, die sich für den Trust ergeben, partizipieren. Verheimlicht wird, daß sämtliche Kosten des Deals, wie Zinsraten, Depot- und Kontenzinsen sowie kalkulierter Gewinn, bereits durch die jährlichen Rückleasingraten der Stadt RE an den Trust abgedeckt sind. Zinsabschreibungen in den USA sind bei Anerkennung durch die zuständigen Finanzbehörden nur das Sahnehäubchen.

Cross-Border-Leasing                                                                                             Datum : !2.01.2003
Werner Peters/BI