Zurueck zur Homepage
Cross-Border-Leasing am Beispiel der Stadt Recklinghausen

Cross-Border-Leasing - 2 - Datum: 12.01.2003

Werner Peters / BI

Transaktionsparteien

- U.S.-Trust (z.B. Enron und Worldcom)
- Banken (BK1, BK2...Bkn) WestLB, Sächsische Landesbank, u.a.
- Stadtgemeinde mit sicherem Eigentum und angemessenem Marktwert (nicht unter 100 Mio. €) dieses Eigentums und willfährigen Politikern.

Keine der Parteien ist miteinander verbunden
.
Ablauf der Transaktion

Der Trust und RE treten 2003 in eine Transaktion ein, in der RE sein Abwasserkanalnetz an den Trust für 99 Jahre verpachtet und der Trust dieses Abwasserkanalnetz sofort an RE zurückverpachtet. Die Rechte des Trust an dem Kanalnetz sind in dem Hauptpachtvertrag(Headlease) festgelegt, während die Rechte von RE zur weiteren Nutzung des Kanalnetzes in einem Unterpachtvertrag (Sublease) definiert sind. Die erste Laufzeit des Unterpachtvertrags beträgt 25 Jahre, mit einer Verlängerungslaufzeit von 4Jahren, auf dann insgesamt 29 Jahre Unterpacht. Der Hauptmietvertrag fordert vom Trust zwei
Pachtzahlungen (Vorauszahlung, Nachzahlung) an RE zu leisten während der 99 jährigen Laufzeit in Höhe des vereinbarten
Transaktionsvolumens von 130 Mio. €. Für Einkommenssteuerzwecke weisen der Trust und RE die abschätzbare Vorauszahlung von den ersten 6Jahren des Hauptpachtvertrages und den künftigen Wert der abschätzbaren Nachzahlung den verbleibenden 93 Jahren des Hauptpachtvertrages zu.

Der Unterpachtvertrag fordert von RE feste jährliche Pachtzahlungen. Am Ende der ursprünglichen Laufzeit des Unterpachtvertrages (25Jahre) hat RE eine bestimmte Alternative, um vom Trust die restliche Verpachtung(74 Jahre) für einen bestimmten Betrag zu kaufen, gleich zum angemessenem Marktwert der restlichen Hauptpachtzeit.

Wenn RE die Alternative ausübt, wird die Transaktion bei diesem Punkt beendet und vom Trust wird nicht gefordert irgend einen Anteil aus der Nachzahlung unter dem Hauptpachtvertrag zu leisten. Wenn RE die Alternative nicht ausübt kann
der Trust wählen zwischen:

1) Selbstnutzung des Kanalnetzes für die restliche Laufzeit des Hauptpachtvertrages,
2) Verpachten des Kanalnetzes an einen anderen Trust für die verbleibende Laufzeit des Hauptpachtvertrages,
3) RE zwingen, das Eigentum zu mieten für die bestimmte Verlängerungszeit des Unterpachtvertrages. Die festen jährlichen
Pachtraten während der Verlängerungszeit sind wesentlich höher als jene für die hauptsächliche Pachtzeit.

Circular-Cash-Flow(Kurzbeschreibung)

Um die Hauptpachtvorauszahlung teilweise zu finanzieren, borgt der Trust Geld von BK1 und BK2. Beide Kredite sind projektgebunden, haben bestimmte Zinsraten und sorgen für jährliche Schulddienstzahlungen, die vollständig die Kredite über die 25-jährige primäre Laufzeit des Unterpachtvertrages amortisieren. Beim Erhalt der Hauptpachtvorauszahlung zahlt RE einen Teil der Vorauszahlung auf ein Anzahlungskonto von BK1 und BK2 unter Abzug des zuvor vereinbarten “Barwertvorteils“ von ca. 5 Mio. €. Die Anzahlungskonten verdienen Zinsen wie die Zinsen der Kredite von BK1 und BK2 an den Trust. RE weist BK1 und BK2 an, jährlich Beträge gleich zu 90% von RE’s jährlicher Pachtverpflichtung aus dem Unterpachtvertrag
zu bezahlen, das heißt, hinreichende Beträge, die Schuldverpflichtungen des Trust zu BK1 u. BK2 zu befriedigen. Außerdem verpfändet RE die Anzahlungskonten an den Trust als Sicherheit für RE’s Verpflichtungen aus dem Unterpachtvertrag. Ferner ist vertraglich vereinbart, das RE einen Teil der Hauptpachtvorauszahlung in hochgerechnete gemeindesteuerpflichtige Schuldsicherheiten investiert.

Aus dieser Beschreibung ist bereits erkennbar, das RE nicht von der Steuerabschreibung des Trust profitiert, sondern durch
verdeckte Kreditgewährung, die vom Gebührenzahler der Stadt RE zu tragen ist. Das ist Betrug am Bürger RE und nicht innovatives Finanzmanagement wie von der Politikspitze (Bürgermeister, Stadtkämmerer) verbreitet
.
Der Trust kann frühestens nach 2 Jahren mit Zinsabschreibungen rechnen falls die U.S.- Finanzamtbehörde diese Transaktion anerkennt. (Übertragung der Transaktionbeschreibung von John Aramburu auf RE durch W.P.) Cross-Border-Leasing am Beispiel der Stadt Recklinghausen Cross-Border-Leasing - 3 - Datum: 12.01.2003 Werner Peters / BI

Eigentumsrechte ( Streit um des Kaisers Bart ????)

Bedingt durch die lange Vertragslaufzeit erhält der Trust eine Position, die der eines Eigentümers entspricht. Diese ist stärker als der reklamierte Eigentumsanspruch von Recklinghausen, da das Kanalnetz nach Vertragsabschluß amerikanischem Recht unterworfen ist, Gerichtsstandort ist New York. Auch nach deutschem Recht erwirbt der Trust damit eine eigentümergleiche
Position. Außerdem heißt es in der Transaktionsbeschreibung (kein Vertrag),

“Der Hauptpachtvertrag enthält eine Kaufoption am Ende der Pachtzeit des Unterpachtvertrags zu Gunsten der Stadt RE...“.
Hier wird die reine Pächterposition von RE deutlich. Zudem sind alle nur denkbaren Szenarien in dem umfangreichen Vertragswerk (mehr als 1000 Seiten) beschrieben und damit die Frage nach dem letztendlichen Eigentum Makulatur. Fakt ist, das Kanalnetz erscheint auch in der Bilanz des U.S.-Trust.

In der Großindustrie, die weltweit agiert, ist es normal und üblich, das Verträge über den Umfang mehrerer Aktenordner und in englischer Sprache, wie folgt behandelt werden:

- Vor dem eigentlichen Vertragsabschluß wird ein LOI (Letter of Intent) abgeschlossen, in dem beide Vertragsparteien bekunden, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Vertrag abzuschließen. Der Zeitpunkt ist nicht bin-dend und keiner Partei entsteht ein finanzieller Nachteil, da jede Partei das Recht hat ohne Angabe von Gründen vor Vertragsabschluß auszusteigen.

- Zweideutige Wörter werden ins Deutsche sowie ins Englische mit eindeutiger Bedeutung übersetzt.
- Seite für Seite wird von den Verantwortlichen beider Vertragsparteien abgezeichnet,
- Änderungen des Vertragsinhalts vor der Unterzeichnung werden für beide Seiten nachvollziehbar dokumentiert.
- Der Subkontraktor erhält eine vollständige Kopie des Vertrages,
-Verantwortung der Ratsmitglieder der Stadt Recklinghausen

Die Ratsmitglieder von CDU/FDP/WIR haben diesem CBL-Deal zugestimmt ohne wesentliche Kenntnis des Vertrages. Es gab sogar Ratsherren die öffentlich bekundeten froh zu sein, ein mehr als 1000-seitiges Vertragswerk, noch dazu in englischer Sprache, nicht lesen zu müssen. Zugleich wurde eilfertig kolportiert, bei Ablehnung des Deals oder Rücknahme der Zustimmung des Stadtrates  zum Deal wird eine Vertragsstrafe von 250-750000 € fällig. Dies wäre nur möglich bei Abschluß eines Vorvertrages zum Deal.

Was sollte dann die Abstimmung des Stadtrates ????.

Der Rat der Stadt wurde einseitig aufgeklärt von Juristen (Daimler-Chrysler Service), die ein Eigeninteresse an dem Zustandekommen des Deals haben.Die Ratsmitglieder die dem Deal zustimmten, handelten fahrlässig und unverantwortlich gegenüber den Interessen der Bürger und nachfolgenden Generationen. Es ist zu hoffen, daß die Bürger von RE ein langes Gedächtnis haben, und diesen Ratsvertretern bei der nächsten Wahl die Quittung präsentieren
.
Den Namen “Ratsherr“ haben diese Ratsmitglieder nicht verdient. Ratsherren verhalten sich anders.

Fragen an die Politikspitze von RE

- Name, Adresse und Gesellschaften des in den USA gegründeten Trust.
- Welche Banken sind beteiligt?
- Warum ist der Vertragstext nicht einsehbar?
- Höhe der jährlichen Pachtrate aus dem Unterpachtvertrtag?
- Wie hoch ist der projektierte Rückkaufwert der verbleibenden Hauptpacht von 74 Jahren?

Wo Cross-Border-Leasing scheiterte

In Bayern kündigte am 03.12.2002 in einer Pressemitteilung Innenminister Beckstein und Finanzminister Faltlhauser für Anfang des Jahres 2003 „kommunalrechtliche und steuerrechtliche Schritte“ an, um “Cross-Border-Leasing-Geschäfte von Gemeinden
und Städten zu unterbinden“.

Pforzheim

In Pforzheim scheiterte am 17.12.2002 die Vermietung der städt. Kläranlage an einen Trust, da den Stadträten seitens der
Verwaltung die immensen Risiken dieses Geschäftes klar und unverblümt aufgezeigt wurden.

Leipzig

In Leipzig platzte am 22.12.2002 ein 50 Mio € schwerer Vertrag über die Verleasung des Trinkwassernetzes unmittelbar vor Vertragsabschluß noch in New York, weil der Regierungspräsident die Erlaubnis verweigerte.

Kulmbach

In Kulmbach stoppte am 10.11.2002 ein Bürgerentscheid das Ansinnen, das Kanalnetz nebst Kläranlage zu verleasen.

Fürth

In Fürth revidierte der Rat nach erfolgreichem, nur 4 Tage währendem Bürgerbegehren angesichts der Kulmbacher Ereignisse
am 20.11.2002 seine Pro-CBLEntscheidung.

Gladbeck

Für anrüchig und unseriös hält der Gladbecker Bürgermeister Schwerthoff(CDU) den US-Lease – der Stadtrat lehnte am 09.12.2002 in Übereinstimmung mit der Verwaltungsspitze einen entsprechenden Antrag der Grünen mehrheitlich ab.

RE ????

Bürgerinitiative aus BUND, NRW, Pro Cive, Attac und interessierte Bürger der Stadt versuchen über ein Bürgerbegehren diesen Deal zu stoppen.

Weitere Informationen zum Thema CBLTransaktion

BUNDaktuell, vom 25.12.2002
Cross-Border-Leasing / Risiken der Leasing-Deals

Dr. Werner Rügemer, Philosoph u. Publizist
Schmutzige Peanuts aus der globalen Steuerflucht
Verfasser mehrerer Bücher wie z.B. „arm und reich“, Staatsgeheimnis Abwasser, 1995, Gruezi – bei welchem Verbrechen dürfen wir behilflich sein?, seit 1990 Berater und Publizist für Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen.Internetadresse: www.wer_ruegemer@de

Author: John Amaburu, Office ofAssistant
(Income Tax and Accounting). Internal Revenue Bulletin-No. 1999-13 March 29, 1999
Description of a lease-in / lease-out transaction (LILO) Law and Analysis

Nachgedanke:

Ist es möglich, daß die Transaktionssumme nur auf dem Papier fließt, ebenso wie die konstruierten Zins- und Kreditraten ????
Das einzige was fließt, wären dann die jährlichen Pachtraten von RE an den Trust sowie der verdeckte Kredit(Barwertvorteil) an RE.
Der Trust und die Banken würden damit ein in den Tresoren nicht vorhandenes Vermögen darstellen.

Weitere Vorteile:

- Höhere Kreditwürdigkeit.
- Steigerung des Aktienwertes des Trust sowie der Bank.
- Bei Multikonzernen Steuerabschreibung in USA und Europa