Cross-Border-Leasing - 2 - Datum: 12.01.2003
Werner Peters / BI
Transaktionsparteien
- U.S.-Trust (z.B. Enron und Worldcom)
- Banken (BK1, BK2...Bkn) WestLB, Sächsische Landesbank, u.a.
- Stadtgemeinde mit sicherem Eigentum und angemessenem Marktwert (nicht
unter 100 Mio. €) dieses Eigentums und willfährigen Politikern.
Keine der Parteien ist miteinander verbunden
.
Ablauf der Transaktion
Der Trust und RE treten 2003 in eine Transaktion ein, in der RE sein
Abwasserkanalnetz an den Trust für 99 Jahre verpachtet und der Trust
dieses Abwasserkanalnetz sofort an RE zurückverpachtet. Die Rechte
des Trust an dem Kanalnetz sind in dem Hauptpachtvertrag(Headlease) festgelegt,
während die Rechte von RE zur weiteren Nutzung des Kanalnetzes in
einem Unterpachtvertrag (Sublease) definiert sind. Die erste Laufzeit des
Unterpachtvertrags beträgt 25 Jahre, mit einer Verlängerungslaufzeit
von 4Jahren, auf dann insgesamt 29 Jahre Unterpacht. Der Hauptmietvertrag
fordert vom Trust zwei
Pachtzahlungen (Vorauszahlung, Nachzahlung) an RE zu leisten während
der 99 jährigen Laufzeit in Höhe des vereinbarten
Transaktionsvolumens von 130 Mio. €. Für Einkommenssteuerzwecke
weisen der Trust und RE die abschätzbare Vorauszahlung von den ersten
6Jahren des Hauptpachtvertrages und den künftigen Wert der abschätzbaren
Nachzahlung den verbleibenden 93 Jahren des Hauptpachtvertrages zu.
Der Unterpachtvertrag fordert von RE feste jährliche Pachtzahlungen. Am Ende der ursprünglichen Laufzeit des Unterpachtvertrages (25Jahre) hat RE eine bestimmte Alternative, um vom Trust die restliche Verpachtung(74 Jahre) für einen bestimmten Betrag zu kaufen, gleich zum angemessenem Marktwert der restlichen Hauptpachtzeit.
Wenn RE die Alternative ausübt, wird die Transaktion bei diesem
Punkt beendet und vom Trust wird nicht gefordert irgend einen Anteil aus
der Nachzahlung unter dem Hauptpachtvertrag zu leisten. Wenn RE die Alternative
nicht ausübt kann
der Trust wählen zwischen:
1) Selbstnutzung des Kanalnetzes für die restliche Laufzeit des
Hauptpachtvertrages,
2) Verpachten des Kanalnetzes an einen anderen Trust für die verbleibende
Laufzeit des Hauptpachtvertrages,
3) RE zwingen, das Eigentum zu mieten für die bestimmte Verlängerungszeit
des Unterpachtvertrages. Die festen jährlichen
Pachtraten während der Verlängerungszeit sind wesentlich
höher als jene für die hauptsächliche Pachtzeit.
Circular-Cash-Flow(Kurzbeschreibung)
Um die Hauptpachtvorauszahlung teilweise zu finanzieren, borgt der Trust
Geld von BK1 und BK2. Beide Kredite sind projektgebunden, haben bestimmte
Zinsraten und sorgen für jährliche Schulddienstzahlungen, die
vollständig die Kredite über die 25-jährige primäre
Laufzeit des Unterpachtvertrages amortisieren. Beim Erhalt der Hauptpachtvorauszahlung
zahlt RE einen Teil der Vorauszahlung auf ein Anzahlungskonto von BK1 und
BK2 unter Abzug des zuvor vereinbarten “Barwertvorteils“ von ca. 5 Mio.
€. Die Anzahlungskonten verdienen Zinsen wie die Zinsen der Kredite
von BK1 und BK2 an den Trust. RE weist BK1 und BK2 an, jährlich Beträge
gleich zu 90% von RE’s jährlicher Pachtverpflichtung aus dem Unterpachtvertrag
zu bezahlen, das heißt, hinreichende Beträge, die Schuldverpflichtungen
des Trust zu BK1 u. BK2 zu befriedigen. Außerdem verpfändet
RE die Anzahlungskonten an den Trust als Sicherheit für RE’s Verpflichtungen
aus dem Unterpachtvertrag. Ferner ist vertraglich vereinbart, das RE einen
Teil der Hauptpachtvorauszahlung in hochgerechnete gemeindesteuerpflichtige
Schuldsicherheiten investiert.
Aus dieser Beschreibung ist bereits erkennbar, das RE nicht von der
Steuerabschreibung des Trust profitiert, sondern durch
verdeckte Kreditgewährung, die vom Gebührenzahler der Stadt
RE zu tragen ist. Das ist Betrug am Bürger RE und nicht innovatives
Finanzmanagement wie von der Politikspitze (Bürgermeister, Stadtkämmerer)
verbreitet
.
Der Trust kann frühestens nach 2 Jahren mit Zinsabschreibungen
rechnen falls die U.S.- Finanzamtbehörde diese Transaktion anerkennt.
(Übertragung der Transaktionbeschreibung von John Aramburu auf RE
durch W.P.) Cross-Border-Leasing am Beispiel der Stadt Recklinghausen Cross-Border-Leasing
- 3 - Datum: 12.01.2003 Werner Peters / BI
Eigentumsrechte ( Streit um des Kaisers Bart ????)
Bedingt durch die lange Vertragslaufzeit erhält der Trust eine
Position, die der eines Eigentümers entspricht. Diese ist stärker
als der reklamierte Eigentumsanspruch von Recklinghausen, da das Kanalnetz
nach Vertragsabschluß amerikanischem Recht unterworfen ist, Gerichtsstandort
ist New York. Auch nach deutschem Recht erwirbt der Trust damit eine eigentümergleiche
Position. Außerdem heißt es in der Transaktionsbeschreibung
(kein Vertrag),
“Der Hauptpachtvertrag enthält eine Kaufoption am Ende der Pachtzeit
des Unterpachtvertrags zu Gunsten der Stadt RE...“.
Hier wird die reine Pächterposition von RE deutlich. Zudem sind
alle nur denkbaren Szenarien in dem umfangreichen Vertragswerk (mehr als
1000 Seiten) beschrieben und damit die Frage nach dem letztendlichen Eigentum
Makulatur. Fakt ist, das Kanalnetz erscheint auch in der Bilanz des U.S.-Trust.
In der Großindustrie, die weltweit agiert, ist es normal und üblich, das Verträge über den Umfang mehrerer Aktenordner und in englischer Sprache, wie folgt behandelt werden:
- Vor dem eigentlichen Vertragsabschluß wird ein LOI (Letter of Intent) abgeschlossen, in dem beide Vertragsparteien bekunden, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Vertrag abzuschließen. Der Zeitpunkt ist nicht bin-dend und keiner Partei entsteht ein finanzieller Nachteil, da jede Partei das Recht hat ohne Angabe von Gründen vor Vertragsabschluß auszusteigen.
- Zweideutige Wörter werden ins Deutsche sowie ins Englische mit
eindeutiger Bedeutung übersetzt.
- Seite für Seite wird von den Verantwortlichen beider Vertragsparteien
abgezeichnet,
- Änderungen des Vertragsinhalts vor der Unterzeichnung werden
für beide Seiten nachvollziehbar dokumentiert.
- Der Subkontraktor erhält eine vollständige Kopie des Vertrages,
-Verantwortung der Ratsmitglieder der Stadt Recklinghausen
Die Ratsmitglieder von CDU/FDP/WIR haben diesem CBL-Deal zugestimmt ohne wesentliche Kenntnis des Vertrages. Es gab sogar Ratsherren die öffentlich bekundeten froh zu sein, ein mehr als 1000-seitiges Vertragswerk, noch dazu in englischer Sprache, nicht lesen zu müssen. Zugleich wurde eilfertig kolportiert, bei Ablehnung des Deals oder Rücknahme der Zustimmung des Stadtrates zum Deal wird eine Vertragsstrafe von 250-750000 € fällig. Dies wäre nur möglich bei Abschluß eines Vorvertrages zum Deal.
Was sollte dann die Abstimmung des Stadtrates ????.
Der Rat der Stadt wurde einseitig aufgeklärt von Juristen (Daimler-Chrysler
Service), die ein Eigeninteresse an dem Zustandekommen des Deals haben.Die
Ratsmitglieder die dem Deal zustimmten, handelten fahrlässig und unverantwortlich
gegenüber den Interessen der Bürger und nachfolgenden Generationen.
Es ist zu hoffen, daß die Bürger von RE ein langes Gedächtnis
haben, und diesen Ratsvertretern bei der nächsten Wahl die Quittung
präsentieren
.
Den Namen “Ratsherr“ haben diese Ratsmitglieder nicht verdient. Ratsherren
verhalten sich anders.
Fragen an die Politikspitze von RE
- Name, Adresse und Gesellschaften des in den USA gegründeten Trust.
- Welche Banken sind beteiligt?
- Warum ist der Vertragstext nicht einsehbar?
- Höhe der jährlichen Pachtrate aus dem Unterpachtvertrtag?
- Wie hoch ist der projektierte Rückkaufwert der verbleibenden
Hauptpacht von 74 Jahren?
Wo Cross-Border-Leasing scheiterte
In Bayern kündigte am 03.12.2002 in einer Pressemitteilung
Innenminister Beckstein und Finanzminister Faltlhauser für Anfang
des Jahres 2003 „kommunalrechtliche und steuerrechtliche Schritte“ an,
um “Cross-Border-Leasing-Geschäfte von Gemeinden
und Städten zu unterbinden“.
Pforzheim
In Pforzheim scheiterte am 17.12.2002 die Vermietung der städt.
Kläranlage an einen Trust, da den Stadträten seitens der
Verwaltung die immensen Risiken dieses Geschäftes klar und unverblümt
aufgezeigt wurden.
Leipzig
In Leipzig platzte am 22.12.2002 ein 50 Mio € schwerer Vertrag über die Verleasung des Trinkwassernetzes unmittelbar vor Vertragsabschluß noch in New York, weil der Regierungspräsident die Erlaubnis verweigerte.
Kulmbach
In Kulmbach stoppte am 10.11.2002 ein Bürgerentscheid das Ansinnen, das Kanalnetz nebst Kläranlage zu verleasen.
Fürth
In Fürth revidierte der Rat nach erfolgreichem, nur 4 Tage währendem
Bürgerbegehren angesichts der Kulmbacher Ereignisse
am 20.11.2002 seine Pro-CBLEntscheidung.
Gladbeck
Für anrüchig und unseriös hält der Gladbecker Bürgermeister Schwerthoff(CDU) den US-Lease – der Stadtrat lehnte am 09.12.2002 in Übereinstimmung mit der Verwaltungsspitze einen entsprechenden Antrag der Grünen mehrheitlich ab.
RE ????
Bürgerinitiative aus BUND, NRW, Pro Cive, Attac und interessierte Bürger der Stadt versuchen über ein Bürgerbegehren diesen Deal zu stoppen.
Weitere Informationen zum Thema CBLTransaktion
BUNDaktuell, vom 25.12.2002
Cross-Border-Leasing / Risiken der Leasing-Deals
Dr. Werner Rügemer, Philosoph u. Publizist
Schmutzige Peanuts aus der globalen Steuerflucht
Verfasser mehrerer Bücher wie z.B. „arm und reich“, Staatsgeheimnis
Abwasser, 1995, Gruezi – bei welchem Verbrechen dürfen wir behilflich
sein?, seit 1990 Berater und Publizist für Zeitungen, Hörfunk
und Fernsehen.Internetadresse: www.wer_ruegemer@de
Author: John Amaburu, Office ofAssistant
(Income Tax and Accounting). Internal Revenue Bulletin-No. 1999-13
March 29, 1999
Description of a lease-in / lease-out transaction (LILO) Law and Analysis
Nachgedanke:
Ist es möglich, daß die Transaktionssumme nur auf dem Papier
fließt, ebenso wie die konstruierten Zins- und Kreditraten ????
Das einzige was fließt, wären dann die jährlichen Pachtraten
von RE an den Trust sowie der verdeckte Kredit(Barwertvorteil) an RE.
Der Trust und die Banken würden damit ein in den Tresoren nicht
vorhandenes Vermögen darstellen.
Weitere Vorteile:
- Höhere Kreditwürdigkeit.
- Steigerung des Aktienwertes des Trust sowie der Bank.
- Bei Multikonzernen Steuerabschreibung in USA und Europa