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Frankfurt am Main, 24. Januar 2003

Verwendung von Währungsreserven

Die Deutsche Bundesbank nimmt zu aktuellen Vorschlägen für eine Verwendung von Währungsreserven zur Finanzierung eines Sonderfonds zugunsten finanzschwacher Kommunen wie folgt Stellung:

Die Währungsreserven der Bundesbank stehen aus rechtlichen, geldpolitischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zur Finanzierung von derartigen Vorhaben zur Verfügung.

1. Nach Art. 105 Abs. 2 EG-Vertrag hält und verwaltet die Bundesbank die offiziellen deutschen Währungsreserven. Jeder Versuch staatlicher Stellen, die Bundesbank bei der Verwaltung der Währungsreserven zu beeinflussen, wäre ein Bruch des Vertrags und eine Verletzung der Unabhängigkeit der Bundesbank.

2. Die nationalen Währungsreserven sind auch in der Europäischen Währungsunion natürlich nicht funktionslos. Sie stärken das Vertrauen in den Euro, erleichtern die Abwicklung von Auslandszahlungen des Bundes und sind für mögliche Nachschüsse an die Europäische Zentralbank notwendig. Die Erträge aus den Währungsreserven sind im Übrigen ein wesentlicher Bestandteil des Bundesbankgewinns, der alljährlich an den öffentlichen Haushalt abgeführt wird.

Über die Währungsreserven der Bundesbank kann nur im Rahmen der vertraglichen Bindungen des ESZB sowie weiterer internationaler Verpflichtungen verfügt werden.

Die Verwendung der Währungsreserven unterliegt mithin strikten Vorgaben. So sind z. B. Verkäufe von Goldreserven durch die Bundesbank derzeit nicht möglich, weil sich die wichtigsten Zentralbanken darauf verständigt haben, bis September 2004 nur die von einigen Zentralbanken schon seit längerem beabsichtigten Goldverkäufe vorzunehmen.

3. Bei einem Verkauf von Devisen- und Goldreserven, der zu einem Abbau des staatlichen Vermögens führt, stünde natürlich nicht, wie bisweilen offenbar vermutet, der volle Verkaufserlös zur Verfügung. Disponierbar wäre vielmehr lediglich die weit geringere Differenz zwischen dem aktuellen Wert und dem ursprünglichen Anschaffungspreis. Die Realisierung von Kurswertreserven und deren Nutzung zur Finanzierung zusätzlicher Staatsausgaben würde nach den Regeln des Maastrichter Vertrages unmittelbar zu einer Ausweitung der Defizitquote und damit einer weiteren Abweichung von den Zielvorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes führen. Die Bundesbank legt Wert darauf, dass die Rahmenbedingungen der Finanzpolitik in Europa nicht in Frage gestellt werden.

4. Eine ausführliche Darstellung der Bedeutung der Währungsreserven der Deutschen Bundesbank findet sich im Monatsbericht im Januar 2003.