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Pressenotiz

Deutsche Bundesbank

Frankfurt am Main, 29. August 2002

Verwendung von Währungsreserven

Die Deutsche Bundesbank nimmt zu den Vorschlägen für eine Verwendung von Währungsreserven zur Finanzierung der staatlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der verheerenden Hochwasserkatastrophe wie folgt Stellung:

Nach Art. 105 Abs. 2 EG-Vertrag hält und verwaltet die Bundesbank die offiziellen deutschen Währungsreserven. Jeder Versuch staatlicher Stellen, die Bank bei der Verwaltung der Währungsreserven zu beeinflussen, würde einen Bruch des Vertrags bedeuten und die Unabhängigkeit der Bundesbank verletzen.

Die nationalen Währungsreserven sind auch in der Europäischen Währungsunion nicht funktionslos. Sie stärken das Vertrauen in den Euro, erleichtern die Abwicklung von Auslandszahlungen des Bundes und stehen für Nachschüsse an die Europäische Zentralbank bereit. Die Erträge aus den Währungsreserven sind im übrigen ein wichtiger Bestandteil des Bundesbankgewinns. Die Frage der Höhe der Währungsreserven kann nur aus dem geld- und währungspolitischen Zusammenhang heraus beantwortet werden; deshalb kann über diese Währungsreserven nur noch im Rahmen des ESZB verfügt werden.

Verkäufe von Goldreserven durch die Bundesbank sind im Übrigen derzeit nicht möglich, weil sich die wichtigsten Zentralbanken darauf verständigt haben, bis September 2004 nur die von einigen Zentralbanken schon seit längerem beabsichtigten Goldverkäufe vorzunehmen.

Mögliche Verkäufe von Devisenreserven können nicht unabhängig von der aktuellen Marktsituation erfolgen. Auch stünde bei ihrem Abbau nicht der volle Verkaufserlös zur Verfügung, sondern lediglich die Differenz zwischen dem aktuellen Wert und dem ursprünglichen Anschaffungspreis.

Ein Verkauf von Währungsreserven stellt einen Abbau staatlichen Vermögens dar. Er wirkt in dem Ausmaß, wie die realisierten Gewinne zur Finanzierung zusätzlicher Ausgaben eingesetzt werden, nach dem Maastricht Vertrag als zusätzliches Staatsdefizit.

Zusätzliche staatliche Defizite sollten derzeit und auch auf mittlere Sicht vermieden werden. Das deutsche Haushaltsdefizit liegt bereits nahe der Obergrenze des Maastricht-Vertrages von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Jede weitere Defiziterhöhung birgt die Gefahr der „Grenzverletzung“. Die Bundesbank legt Wert darauf, dass die Rahmenbedingungen der Finanzpolitik in Europa nicht in Frage gestellt werden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht über den Konjunkturzyklus hinweg gesehen einen annähernd ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt vor.