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Brief von Attac Alsfeld an die Stadtverordneten der Stadt Alsfeld wegen Privatisierung der Wasserversorgung

ATTAC Alsfeld/Vogelsberg
Hans-Georg Bodien                                                            36323 Grebenau, den 21.09.04
                                                                                            Finkenrain 3
                                                                                            Tel. 06646/1230

An
die Stadtverordneten
der Stadt Alsfeld
z.Hd. der Fraktionsvorsitzenden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben erfahren, dass Bürgermeister Herbert Diestelmann die Privatisierung der Wasser-versorgung von Alsfeld plant. So sei die Gründung einer GmbH. mit der Gas- und Wasser-versorgung (GWV) Fulda im Gespräch. Sollte sich Diestelmann mit seinen Plänen durch-setzen, hätte der Grosskonzern EON über seine 100%ige Tochter Thüga AG Einfluss auf die Wasserversorgung Alsfelds. Die Thüga ist mit ca. 25% an der GWV beteiligt. Diestelmann verspricht sich - wie wir weiter erfahren haben - über eine Wasser-GmbH. eine Teilsanierung des desaströsen Haushaltes der Stadt Alsfeld.

Gegen diese formelle Privatisierung der Wasserversorgung sprechen u.E. wichtige Gründe:

-  die Versorgung der Menschen mit dem Lebensmittel Trinkwasser ist die wichtigste Aufga-
    be der öffentlichen Daseinsvorsorge überhaupt und von daher nicht privatisierbar;

-  die kommunale Aufgabenwahrnehmung in der Wasserwirtschaft hat sich auch in Alsfeld
    bewährt, die Wasserversorgung war stets gesichert;

-   eine GmbH. unterliegt der Verpflichtung der Gewinnerzielung, nicht Bürgerinteresse ist
    ihr Ziel;

-   Effizienzsteigerungen und Einsparungen durch Privatisierung sind empirisch nicht beleg-
    bar;

-   die Preise der öffentlich-rechtlichen Wasserversorger liegen in der Regel unter den Preisen
    der privatrechtlichen Unternehmen;

-   die Wasserinfrastruktur ist Eigentum der Alsfelder Bürger/Innen. Sie haben sie durch Bei-
träge und Gebühren bezahlt. §10  der HGO legt eindeutig fest, dass die Gemeinde das Eigentum ihrer Bürger/Innen verwalten und damit nicht privatisieren soll.

§1 der HGO definiert die Gemeinde als Gebietskörperschaft. §2 legt die Allzuständigkeit fest. Die erforderliche Handlungsfähigkeit wird ihr durch das Recht der Selbstverwaltung gewähr-leistet, das unmissverständlich in Art. 28 GG garantiert wird. Danach sind die Gemeinden ge-halten, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Dienstleistung Wasser muss nach unserem Dafürhalten in der unmittelbaren Verantwortung der Einzelkommune verbleiben. Sie ist die wichtigste Säule des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Das bedeutet hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf eine GmbH. wäre gleichbedeutend mit einer Entdemokratisierung auf unterster Ebene. Ent-lassen Sie daher Bürgermeister Diestelmann nicht aus seiner Verantwortung für die Bürger der Stadt Alsfeld und lehnen Sie sein Vorhaben der Privatisierung der Wasserversorgung ab.

                                                             Mit freundlichen Grüßen
                                                             Hans-Georg Bodien
                                                             für ATTAC Alsfeld/Vogelsberg