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Attac Alsfeld/Vogelsberg
Hans-Georg Bodien                                                                   36323 Grebenau,den 28.10.04
                                                                                                  Finkenrain 3
                                                                                                  Tel.: 06646/1230

An alle Landtagsabgeordnete
im Hessischen Landtag
Wiesbaden

Betr.: Änderung der Hessischen Kommunalverfassung,hier: Gemeindewirtschaftsrecht
          u. Gesetzentwurf für die Neufassung des Hessischen Wassergesetzes,hier: Privatisierung der Wasserversorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl landauf landab sich die Menschen seit Jahren in ihren Kommunen gegen formale oder/und echte Privatisierung  öffentlicher Daseinsvorsorge zur Wehr setzen,hat  die Hessische Landesregierung  diese Gesetzesvorhaben in den Landtag eingebracht, nach unserer Auffassung ein von besonderer arroganter Ignoranz geprägter Akt .Die betroffene Öffentlichkeit wurde erneut über so weitreichende Gesetzesvorhaben nicht ausreichend informiert.
  Attac Alsfeld/Vogelsberg  wendet sich vehement gegen diese Gesetzesvorhaben  und fordert Sie auf,die Verabschiedung dieser Gesetzentwürfe zu verweigern.Begründung:

-bedeutende Aufgaben im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (z.B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung,Müllbeseitigung,Gesundheit und Bildung)sollen privatem Gewinnstreben unterworfen werden,der Gesetzgeber würde also einseitig zugunsten der Privatwirtschaft und zu Lasten des kommunalen Gemeinwesens handeln;
-es besteht besonders keinerlei gesetzgeberischer Handlungsbedarf ,der die Privatisierung der Wasserversorgung und damit den sensibelsten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge zum Gegenstand hat,denn die kommunalen Versorger stellen Trinkwasser in bester Qualität und gewünschter Menge zu vernünftigen Preisen zur Verfügung.Eine Privatisierung könnte also keinerlei Verbesserung bringen;
-Erfahrungen in anderen Ländern  mit privatisierten Sektoren sind besonders im Bereich der Wasserversorgung ein abschreckendes Beispiel.So privatisierten z.B. England und Wales Ende der 80er Jahre ihre Wasserversorgung.Studien der Universitäten Manchester und Greenwich fällten dazu einige Jahre später ein vernichtendes Urteil(enorme Steigerungen der Verbraucherpreise,aber auch der Direktorengehälter und des Börsenwertes der Wasserbetriebe,mangelnde Bereitschaft zu Netzsanierungen,Verschlechterung der Wasserqualität,steigende Wasserverluste);
-ein erschreckendes Beispiel auf nationaler Ebene ist Berlin.Die Bilanz der Teilprivatisierung der Wasserwerke zeigt riesige Arbeitsplatzverluste(2000),eine in der Höhe unverantwortliche Reduzierung der Instandhaltungsinvestitionen (75%) - was wiederum zu  enormen Arbeitsplatzverlusten bei Zulieferern führte(8000) - ,Gebührenerhöhung von 15%,aber garantierte Rendite für private Teilhaber von jährlich 8% für 28 Jahre (Quelle: Wasser - öffentliche Kontrolle statt Kommerz,INKOTA-netzwerk e.V. Sonderdruck, Berlin Juni 2004);
-mit der Verabschiedung dieser Gestzentwürfe der Hessischen Landesregierung würden Sie die Enteignung öffentlichen Eigentums legalisieren und einseitig die Interessen privater Investoren bedienen - ein eklatanter Widerspruch zu ihrer eigentlichen Verpflichtung,die Sie mit der Übernahme ihres Mandates eingegangen sind,nämlich Ihr Handeln am Gemeinwohl auszurichten;
-in Art.28 Grundgesetz wird der Kommune unmissverständlich das Recht der Selbstverwaltung garantiert.So heißt es hier,dass der Gemeinde gewährleistet sein muss,alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.Zu diesen Angelegenheiten gehören unbedingt u.a. die Müllentsorgung,die Wasserver- und Abwasserentsorgung.Sie müssen in der kommunalen Verantwortung bleiben.
  Sehr geehrte Damen und Herren, stoppen Sie die Privatisierungsoffensive der feudal abgehobenen und neoliberal berauschten Landesregierung ,und lehnen Sie die Gesetzentwürfe bezüglich des Gemeindewirtschaftsrechts und der Privatisierung der Wasserversorgung ab.Sie befänden sich damit im Einklang des Grundgesetzes,der Hessischen Landesverfassung und der Hessischen Kommunalverfassung.So heißt es in der Hessischen Gemeindeordnung in §1 Abs.1:“ Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates.Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.“

                                                               Mit freundlichen Grüßen für Attac Alsfeld/Vogelsberg
                                                                                    Hans-Georg Bodien