Betrifft: Neufassung des Hessischen Wassergesetzes
Am 27. September hat die Hessische Landesregierung den Gesetzentwurf für die Neufassung des Hessischen Wassergesetzes gebilligt und zur 1. Lesung in den Landtag eingebracht. Das Gesetz legalisiert die Privatisierung der Wasserversorgung und damit die Enteignung öffentlichen Eigentums im sensibelsten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Sollte dieser Gesetzentwurf so den Landtag passieren, ist dies skandalös und verantwortungslos. Attac Alsfeld hat aus dem Umweltministerium erfahren, dass die Kommunalen Spitzenverbände - also Städtetag, Landkreistag und der Hessische Städte- und Gemeindebund - im Wesentlichen ihre Zustimmung erteilt haben.
In den Ausschüssen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sitzen als Mitglieder oder Stellvertreter auch Bürgermeister aus dem Vogelsbergkreis wie Manfred Dickert (Grebenhain), Bernhard Ziegler (Herbstein), Ulrich Künz (Kirtorf), Jürgen Ackermann (Grebenau), Friedel Kopp (Freiensteinau), Rainer-Hans Vollmöller (Lauterbach), Dickel (Wartenberg), Herbert Diestelmann (Alsfeld). Einige von ihnen bekleiden mehrere Ämter in diesem Bund. Besonders Ackermann, Diestelmann und Kopp sind durch Privatisierungsabsichten der Wasserversorgung in ihren Kommunen aufgefallen.
Widersprüchlich ist in diesem.Zusammenhang auch die Reaktion der Kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der von Innenminister Volker Bouffier geplanten Änderung der Hessischen Kommunalverfassung in Bezug auf das Gemeindewirtschaftsrecht. Der Innenminister will hier die Gemeinden verpflichten, sich bei wirtschaftlichen Aktivitäten künftig stärker zurückzuhalten und Private heranzuziehen, wenn diese die gleiche Leistung günstiger erbringen können. Es ist wenig überzeugend, wenn die Kommunalen Spitzenverbände einerseits die Legalisierung der Enteignung kommunalen Eigentums begrüßen, andererseits aber eine Einschränkung kommunalen Wirtschaftens zu Gunsten Privater ablehnen. Hier sehen wohl Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister - sollte sich Bouffier durchsetzen - ihre persönlichen Pfründe schwinden, bekleiden sie doch in den kommunalen Eigengesellschaften häufig gut dotierte Posten. Attac lehnt sowohl das Hessische Wassergesetz als auch die Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts ab. Wir werden eine entsprechende Aufforderung an den Hessischen Landtag richten.
Hans-Georg Bodien, Mitglied von Attac Alsfeld.