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08. August 2001 (Auszug)
Lösung im Landesbankenstreit mit EU-Kommission gefunden
Bundesregierung begrüßt Einigung zum Thema Anstaltslast/Gewährträgerhaftung mit Europäischer Kommission
Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2001 zusammen mit den Finanzministern Faltlhauser, Steinbrück und Stratthaus und dem Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Herrn Hoppenstedt, in der Frage der Anpassung der staatlichen Haftungsverpflichtungen für Landesbanken und Sparkassen an die europäischen Wettbewerbsregeln eine abschließende Einigung mit der Europäischen Kommission erzielt.
Im einzelnen ist vorgesehen, nach Ablauf einer 4-jährigen Übergangsfrist die Gewährträgerhaftung abzuschaffen und die Anstaltslast dergestalt zu modifizieren, dass etwaige Kapitalzuführungen der öffentlichen Hand in einem denkbaren Sanierungsfall zuvor in Brüssel notifiziert, d.h. genehmigt werden müssen. Zur Umsetzung dieser Entscheidung sind entsprechende Gesetzesänderungen in den einschlägigen Landesgesetzen erforderlich. Die EU-Kommission hat einen Zeitrahmen bis Ende dieses Jahres für die Einleitung und bis Ende nächsten Jahres für den Abschluss dieser Gesetzesänderungen zugestanden. Dieser Zeitrahmen wurde von den Beteiligten als ausreichend und zumutbar angesehen und ist Bestandteil der Einigung mit der EU-Kommission.
Diese Anpassungen bei den Haftungsverpflichtungen sind in monatelanger Detailarbeit gemeinsam mit den Ländern in der unter Leitung von Staatssekretär Koch-Weser eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und mit den Dienststellen der EU-Kommission bis zur Abschlussreife vorangebracht worden.
Die Neuausrichtungspläne der Landesregierungen für die Westdeutsche Landesbank und für die Bayerische Landesbank stimmen mit diesen Eckwerten überein, die in der Presse unter dem Stichwort "Plattform-Modell" bekannt geworden sind.
Die Bundesregierung ist mit diesem Verhandlungsergebnis zufrieden, weil die von der Umstellung betroffenen Kreditinstitute mit einer vierjährigen Übergangsfrist einen angemessenen Zeitrahmen erhalten, um ihre Geschäftspolitik an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dies wird flankiert durch das sog. "Grandfathering", das den Landesbanken und Sparkassen ermöglicht, für die bisherigen und im Übergangszeitraum abgeschlossenen Geschäfte und begebenen Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2015 die Gewährträgerhaftung fortbestehen zu lassen.
Als wesentlicher Erfolg dieser Einigung mit der EU-Kommission bleibt
festzuhalten, dass nicht nur die Wettbewerbsbeschwerde der Europäischen
Bankenvereinigung von Ende 1999 damit ausgeräumt ist, sondern auch
klargestellt wird, dass das Finanzierungsverhalten der Gebietskörperschaften
als Eigentümer der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, abgesehen
von etwaigen Stützungsfällen, zukünftig allein nach den
Maßstäben eines Privatinvestors zu beurteilen ist. Die Einschränkung
der Haftungsverpflichtungen für die öffentlich-rechtliche Kreditsäule
ist der adäquate Schritt zur wettbewerbsrechtlichen Gleichstellung
dieser Institutsgruppe mit den übrigen Wettbewerbern. Für die
öffentlich-rechtlichen Institute bedeutet diese Verständigung
eine verlässliche, Rechtssicherheit schaffende Grundlage für
ihre Neuausrichtung im europäischen Wettbewerb.