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Oberhessische Zeitung (Alsfeld) vom 30.09.2003

„Kein Mandat mehr für Bürgermeister"

ALSFELD (r). In einem Schreiben an alle Landtagsfraktionen fordert ATTAC Alsfeld von den Abgeordneten die Aufnahme einer Klausel in die Landkreisordnung, die das Bürgermeisteramt mit dem Kreistagsmandat für unvereinbar erklärt. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Zur Begründung heißt es wörtlich:

„Auf keiner Ebene unseres Gemeinwesens sind Exekutive und Volksvertretung so unscharf getrennt wie auf Kreisebene. So vertreten Bürgermeister/Innen mit Kreistagsmandat (...) bislang in einer Person Gemeinde- und Kreisinteressen. Bei Wahrnehmung der Interessen ihrer Gemeinde führt dies zur Kollision mit übergeordneten Kreisinteressen und umgekehrt. Gemeinde- und Kreisinteressen kollidieren regelmäßig bei Haushaltsfragen. Jüngstes Beispiel im Vogelsbergkreis: Weigerung des von einer überparteilichen Koalition von Bürgermeistern dominierten Kreistages, einer vom Regierungspräsidenten geforderten Erhöhung der Kreisumlage nachzukommen (...)".

Der Kreistag sei das dominante Organ: in Angelegenheiten des Kreises und zur Überwachung der Verwaltung. Bürgermeister als Abgeordnete im Kreistag kontrollierten also die Spitze der Kreisexekutive, während andererseits der Landrat über die Bürgermeister als Spitze der Gemeindeexekutive die Dienstund Rechtsaufsicht ausübt. Eine Interessenkollision sei auch dabei zu konstatieren.
 
 

Dazugehörige P r e s s e m i t t e i l u n g  von ATTAC Alsfeld
 

Hans-Georg Bodien 36323                                                  Grebenau, den 28.9.2003
Finkenrain 3
Tel. 06646/1230
 

P r e s s e m i t t e i l u n g
 

In einem Schreiben an alle Fraktionen im Hessischen Landtag fordert ATTAC Alsfeld von den Landtagsabgeordneten die Änderung der Landkreisordnung dahingehend, die Inkompati-bilitätsregelungen ( §27 HKO ) durch Einführung einer Klausel zu erweitern, die das Bürgermeisteramt mit dem Kreistagsmandat für unvereinbar erklärt. Zur Begründung heisst es in dem Schreiben
wörtlich:

"Auf keiner Ebene unseres Gemeinwesens sind Exekutive und Volksvertretung so unscharf getrennt wie auf Kreisebene. So vertreten Bürgermeister/Innen mit Kreistagsmandat - im Kreistag bekleiden sie häufig das Amt des Kreistagsvorsitzenden, dominieren ihre Fraktionen und die Ausschüsse (nicht selten als Vorsitzende), sitzen in Verbandsversammlungen und Aufsichtsgremien von privatrechtlich organisierten Versorgungsunternehmen wie OVAG, an denen die Kreise Anteilseigner sind - bislang in einer Person Gemeinde- und Kreisinteressen.
Bei Wahrnehmung der Interessen ihrer Gemeinde führt dies zur Kollision mit übergeordneten Kreisinteresssen und umgekehrt. Gemeinde- und Kreisinteressen kollidieren regelmäßig bei Haushaltsfragen (jüngstes Beispiel im Vogelsbergkreis: Weigerung des von einer überpartei-lichen Koalition von Bürgermeistern dominierten Kreistages, einer vom Regierungspräsiden-ten geforderten Erhöhung der Kreisumlage nachzukommen), aber auch bei Fragen der Aufgabenverteilung im Verhältnis von Gemeinden und Landkreisen.

Nach Art. 28 GG ist der Kreistag - dies gilt für die Volksvertretungen auf allen Ebenen - das dominante Organ. So beschliesst er über die Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung des Landkreises und damit den Landrat als Vorsitzenden des Kreisausschusses. Bürgermeister/Innen als Abgeordnete im Kreistag kontrollieren also die Spitze der Kreis-exekutive, während andererseits der Landrat über die Bürgermeister/Innen als Spitze der Ge-meindeexekutive die Dienst- und Rechtsaufsicht ausübt. Eine Interessenkollision ist auch hier zu konstatieren.

Diese Gründe sprechen unseres Erachtens für einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf."

Anmerkung:  Die fettgedruckten Passagen der Pressemitteilung wurden von der "OZ" nicht veröffentlicht.