Oberhessische Zeitung (Alsfeld) vom 28.07.2005
Attac hält Weigerung des OVAG-Vorstands für nicht stichhaltig
VOGELSBERGKREIS (r). Höher könne man die Begründung nicht hängen, ob sie allerdings uneingeschränkt stichhaltig sei, diese Einschätzung wolle man Staatsrechtlern überlassen.
Mit diesen Worten reagierte Hans-Georg Bodien als Sprecher von Attac Alsfeld/Vogelsberg auf die Ablehnung von Rolf Gnadl, dem Aufsichtsratsvorsitzenden der OVAG, zugleich Landrat des Wetteraukreises, die Bezüge des OVAG-Vorstandes zu veröffentlichen.
Gnadl habe, so Bodien, mitgeteilt, sich als Aufsichtsratsvorsitzender gegenüber den Mitgliedern des Vorstandes der OVAG dafür eingesetzt zu haben, dass diese der Veröffentlichung der Bezüge zustimmen. Im Hinblick darauf, dass die angefragte Information in den Schutzbereich des von Artikel l und 2 des Grundgesetzes gewährleisteten Persönlichkeitsrechts des Vorstandes falle, habe der Vorstand der Veröffentlichung ledoch nicht zugestimmt. Die Bekannttgabe der Bezüge würde, so Gnadl an Attac, einen Grundrechteingriff in das Persönlichkeitsrecht der Vorstandsmitglieder darstellen, für den es keine Rechtsgrundlage gebe.
Bodien kann, wie einer Presseerklärung von Attac zu entnehmen ist, „nicht nachvollziehen, dass die Offenlegung der Vorstandsbezüge einen Grundrechtseingriff in das Persönlichkeitsrecht der Vorstandsmitglieder darstellt", zumal die OVAG ein Unternehmen sei, dessen Anteile zu hundert Prozent in öffentlichem Eigentum lägen und die Vorstandsmitglieder dies bei jeder Gelegenheit betonten. Die Öffentlichkeit habe, so Hans-Georg Bodien, von daher „ein Recht auf Information."
Ebenfalls keine Auskunft habe , wie Attac weiter mitteilt, Gnadl darüber
erteilt, ob die Vorstandsmitglieder irgendwelche Gratifikationen bezögen,
ob Vorstandsmitglieder der OVAG bereits eine Pension aus ihrer früheren
Tätigkeit als Wahlbeamte erhielten oder ob es eine andere Regelung
für den erworbenen Anspruch auf Altersversorgung gebe und welche Kosten
dafür der jeweilige Kreis zu schultern hatte oder habe. Ignoriert
worden seien auch die Fragen, ob die OVAG Politikern der Eignerkreise bezüglich
der Energieversorgung Vergünstigungen gewähre und wie hoch die
Kosten der OVAG für Akzeptanzprogramme und Werbung seien. Auch habe
es keine Auskunft über die Höhe der Entschädigung für
die Aufsichtsratsmitglieder gegeben. Dies will Attac nicht auf sich beruhen
lassen. „Wir werden uns weiter um die Transparenz der kommunalen Unternehmen
im Ballungsraum Oberhessen bemühen", heißt es abschließend
in der Attac-Pressemitteilung.